Fragen zum Deliktsbereich Sozialleistungsbetrug
der Abgeordneten René Springer, Kay Gottschalk, Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist im Band 4 der PKS 2017 (PKS Bundes kriminalamt, 2017, Band 4, Version 3.0, Seite 93, https://bit.ly/2JnTfaE) 18 232 erfasste Fälle (für das Vorjahr 2016: 18 944) von Sozialleistungsbetrug aus. Unter „Sozialleistungsbetrug“ (Schlüssel 517800) fallen entsprechend der Fußnote „alle durch Täuschung der vergebenden öffentlichen Stellen betrügerisch erlangten Geld- oder Sachleistungen von Sozialleistungsträgern (z. B. Wohngeld, Kindergeld)“. Auf der Seite 101 wird für das Gesamtjahr eine Schadenssumme von 85,4 Mio. Euro ausgewiesen. Davon liegen knapp 50 Prozent der Fälle bei einer Schadenssumme von 500 bis 5 000 Euro.
Nach § 5a Absatz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) übt die Generalzolldirektion die Dienst- und Fachaufsicht über die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter aus. Entsprechend der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1436 wird der Deliktsbereich des Betruges bei Sozialleistungen von den Hauptzollämtern bearbeitet, und daher würden bei der Polizei nur wenige Fälle des sog. Sozialleistungsbetruges bekannt. Daten der Hauptzollämter zu diesem Deliktsbereich würden nicht in die PKS einfließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Verdachtsfälle des Sozialleistungsbetrugs wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jahren 2014 bis einschließlich 2018 (bitte getrennt nach Jahren angeben) im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) registriert und von den gemeinsamen Einrichtungen an die Staatsanwaltschaft oder die Bundesfinanzbehörden (bitte getrennt nach Staatsanwaltschaft und Bundesfinanzbehörden angeben) abgegeben (auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/1112 wird hingewiesen)?
Wie hoch waren die Schadenssummen der in Frage 1 genannten abgegebenen Fälle (bitte nach Jahren und Abgabe an Staatsanwaltschaft und Bundesfinanzbehörden unterteilen)?
Wie viele Verdachtsfälle des Sozialleistungsbetrugs wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jahren 2014 bis einschließlich 2018 (bitte getrennt nach Jahren angeben) im Bereich der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) registriert und an die Staatsanwaltschaft oder die Bundesfinanzbehörden (bitte getrennt nach Staatsanwaltschaft und Bundesfinanzbehörden angeben) abgegeben (auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/1112 wird hingewiesen)?
Wie hoch waren die Schadenssummen der in Frage 3 genannten abgegebenen Fälle (bitte nach Jahren Abgabe an Staatsanwaltschaft und Bundesfinanzbehörden unterteilen)?
Welche Bundesfinanzbehörden sind für die Bearbeitung welcher Delikte aus dem Deliktsbereich Sozialleistungsbetrugs auf Basis welcher Rechtsgrundlage zuständig (bitte in einer Tabelle darstellen)?
Besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung Landesfinanzbehörden eine Zuständigkeit für die Bearbeitung von Delikten aus dem Deliktsbereich des Sozialleistungsbetrugs, und wenn ja, welche (wenn möglich bitte analog Frage 5 antworten)?
Wie viele Verdachtsfälle des Sozialleistungsbetrugs (bitte für alle Sozialleistungen im Zuständigkeitsbereich der zugelassenen kommunalen Träger angeben) wurden von den zugelassenen kommunalen Träger in den Jahren 2014 bis einschließlich 2018 (bitte getrennt nach Jahren angeben) zur Bearbeitung an die Bundesfinanzbehörden abgegeben?
Wie viele Fälle von Sozialleistungsbetrug wurden bei den Bundesfinanzbehörden insgesamt in den Jahren 2014 bis einschließlich 2018 (bitte getrennt nach Jahren angeben) bearbeitet?
Wie hoch waren die festgestellten Schadenssummen (bitte getrennt nach Kalenderjahr angeben) im Sinne von Frage 8?
Unter welcher Schlüsselnummer wird bzw. wurde der bis zum 31. Dezember 2015 in der PKS unter der Schlüsselnummer 5177(00) erfasste „Betrug zum Nachteil der Sozialversicherungen und Sozialversicherungsträger“ weitergeführt?
Wie lauten die Zahlen der Schlüsselnummer 517800 für das Jahr 2018, differenziert analog der Seiten 93 bis 101 (PKS 2017, Band 4, Version 3.0)?
Wie hoch waren die in den drei Verfahren aus dem Bereich Organisierte Kriminalität (OK) (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/6718) festgestellten Schadenssummen (bitte pro Verfahren ausweisen), und welche Staatsangehörigkeiten hatten die Tatverdächtigen in den Verfahren überwiegend (bitte getrennt ausweisen)?
Wie viele OK-Verfahren, die Sozialleistungsbetrug zum Gegenstand hatten, wurden im Jahr 2018 geführt, wie hoch waren die dabei festgestellten Schadenssummen (bitte pro Verfahren ausweisen), und welche Staatsangehörigkeit hatten die Tatverdächtigen in diesen Verfahren überwiegend (bitte getrennt ausweisen)?
In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für die Kalenderjahre 2016, 2017 und 2018 getrennt angeben) aufgrund der Änderung des Einkommensteuergesetzes der Doppelbezug von Kindergeld aufgedeckt werden, und wie viele dieser Fälle betrafen Konstellationen, in denen mindestens ein anspruchsberechtigter Elternteil oder das Kind die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union hatte (auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/7199 wird hingewiesen)?
Wie viele Personen waren in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 (bitte nach deutschen Staatsangehörigen, EU-Bürgern und Drittstaaten sowie nach Jahren aufteilen) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)?
Bei wie vielen Unionsbürgern oder ihren Familienangehörigen wurde nach den Vorschriften des § 2 Absatz 7, § 5 Absatz 4 und § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) ein Nichtbestehen bzw. der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in den Kalenderjahren 2015, 2016, 2017 und 2018 festgestellt, und wie viele dieser Personen sind nach der Feststellung ausgereist (bitte getrennt nach Jahren angeben)?
Wie vielen Unionsbürgern oder ihren Familienangehörigen ist nach § 7 Absatz 2 FreizügG/EU die Einreise und der Aufenthalt im Bundesgebiet (bitte für den Zeitraum 2015 bis einschließlich 2018 und getrennt nach Jahren angeben) untersagt, und in welcher Datenbank ist dieser Hinweis hinterlegt, und haben die Sozialleistungsbehörden Zugriff auf diese Datenbank?
Ist es möglich, im Ausländerzentralregister (AZR) für einen Ausländer (damit sind Personen gemeint, die nicht unter die für Kinder geltende Ausnahmeregelung fallen) einen Datensatz anzulegen, ohne dass von diesem Ausländer Fingerabdrücke genommen und im AZR hinterlegt werden, und wenn ja, wer darf einen solchen Datensatz anlegen, und wie kann in einem solchen Fall ein Doppelbestand ausgeschlossen werden?
In wie vielen personenbezogenen Datensätzen des AZR sind zum Stichtag 31. Dezember 2018 keine Fingerabdrücke hinterlegt (bitte nach Alter „bis 14 Jahre“, „14 bis 17 Jahre“ und „ab 18 Jahren“ unterteilen)?
Welche Leistungsbehörden (bitte auflisten) nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung mangels entsprechenden Antrags zum Stichtag 31. Dezember 2018 nicht am automatisierten Verfahren (vgl. erster Absatz der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4g auf Bundestagsdrucksache 18/11262), und welche waren das zum Stichtag 31. Dezember 2017?
Wie ist die Differenz zwischen den Zugängen im Easysystem und den formellen Erstanträgen (vgl. Antwort zu Frage 4e auf Bundestagsdrucksache 18/11262) zu erklären, und wie lauten die aktuellen Zahlen für die Jahre 2017 und 2018 (bitte die Tabellen aktualisieren)?
Wie viele der Asylerstantragsteller erhielten nach dessen Einführung einen Ankunftsnachweis (bitte halbjährlich von Einführung bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 angeben und der Anzahl von Erstanträgen gegenüberstellen)?
Was war das Ergebnis der Abfrage zum Thema „Sozialleistungsbetrug durch Asylsuchende“ (vgl. letzter Absatz der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4g auf Bundestagsdrucksache 18/11262), und welche Entscheidungen hat die Bundesregierung danach getroffen (bitte den Ergebnisbericht übersenden)?