Agentur für Internationale Museumskooperation
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt 2019 sind 8 Mio. Euro für die Schaffung einer „Agentur für Internationale Museumskooperation“ vorgesehen (www.sueddeutsche.de/kultur/ agentur-fuer-internationale-museumskooperation-raus-ausder-schwerfaelligkeit-1.4285668). Nach Presseberichten soll diese Agentur die Zusammenarbeit deutscher Museen mit ausländischen Partnern verbessern und bei Ausstellungsvorhaben, Museumsneubauten mit deutscher Beteiligung, der Modernisierung bestehender Einrichtungen sowie beim Wissenstransfer, besonders in Afrika, helfen (Museumsagentur. Pläne im Auswärtigen Amt, in: FAZ, 15. Januar 2019, S. 9). An der Umsetzung des Konzepts beteiligt sich unter anderem auch das Goethe-Institut (www.goethe.de/de/uun/prs/p18/21472287.html). Aufgabe der Agentur sei es jedoch nach Presseberichten auch, die deutschen Museumssammlungen international stärker sichtbar zu machen (www.deutschlandfunkkultur.de/agentur-fuer-museumskooperation-staatshaftung-fuer.1013.de.html?dram:article_id=438315).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Schaffung einer „Agentur für Internationale Museumskooperation“?
Welche konkreten Aufgaben schreibt die Bundesregierung der Agentur zu? Strebt die Bundesregierung mit der Agentur hauptsächlich die Unterstützung bei der Digitalisierung der Sammlungen an – die nicht in der Hand des Bundes liegen – oder die Kooperation mit afrikanischen Museen und die Beschäftigung mit Fragen der Restitution von kolonialer Raubkunst (www.deutschlandfunkkultur.de/agentur-fuer-museumskooperation-staatshaftung-fuer.1013.de.html?dram:article_id=438315)?
Können Anträge auf Unterstützung und Förderung durch die Agentur von internationalen Institutionen ohne deutsche Beteiligung gestellt werden, oder ist ein deutscher Partner zwangsweise notwendig?
Welche Institutionen sind antragsberechtigt, und welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit der bürokratische Aufwand bei der Antragsstellung gering gehalten wird und auch kleinen Einrichtungen die realistische Möglichkeit gegeben wird, Anträge zu stellen?
Reagiert die Agentur ausschließlich auf Anträge oder sucht sie sich Einrichtungen und Projekte auch eigenverantwortlich aus?
Wann wird die Bundesregierung die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ gründen?
Welche Rechtsform wird die „Agentur für Internationale Museumskooperation“ haben?
Wie viele Personen wird das Kontrollgremium (z. B. Aufsichtsrat oder Stiftungsrat etc.) umfassen?
a) Von wem wird dieses Kontrollgremium berufen?
b) Welche Personen werden Teil dieses Kontrollgremiums sein?
c) Gibt es Pläne dieses Kontrollgremium auch international zu besetzen?
Wer wird die Geschäftsführung bzw. Leitung dieser Agentur übernehmen?
Wem innerhalb dieser Agentur obliegt die Entscheidung über etwaige Anträge auf Förderung oder Unterstützung?
Sind die 8 Mio. Euro als Anschubfinanzierung zu betrachten, oder wie begründet die Bundesregierung, dass die Bundesförderung der „Agentur für Internationale Museumskooperation“ in den folgenden drei Jahren auf jeweils 5 Mio. Euro reduziert werden soll (www.sueddeutsche.de/kultur/agentur-fuerinternationale-museumskooperation-raus-ausder-schwerfaelligkeit-1.4285668; Museumsagentur. Pläne im Auswärtigen Amt, in: FAZ, 15. Januar 2019, S. 9)?
Gibt es bereits einen ausgearbeiteten Stellenplan?
a) Wenn ja, bitte detaillierte Auflistung der Planstellen inklusive der Besoldungsgruppen vorlegen?
b) Plant die Bundesregierung, Stellen zeitlich zu befristen? Wenn ja, wie viele?
Wie hoch wird der Personalkostenanteil absolut und relativ – im Verhältnis zu den Gesamtkosten betrachtet – sein, den die Bundesregierung zur Verfügung stellen wird?
Wo wird der Sitz der Agentur sein? Plant die Bundesregierung Regionalbüros außerhalb Europas?
Hat sich die Bundesregierung bereits für eine passende Immobilie entschieden?
a) Wenn ja, soll diese käuflich erworben oder angemietet werden? Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung dafür bereits bereitgestellt hat? Wie hoch sollen die zu verausgabenden Mittel in Zukunft sein?
b) Wenn nein, wer wird mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragt?
Wurde der Deutsche Bundestag in die Erarbeitung der Konzeption von der Bundesregierung mit einbezogen, wie in der Presse gemeldet wurde (www. sueddeutsche.de/kultur/agentur-fuer-internationale-museumskooperation- rausausder-schwerfaelligkeit-1.4285668)?
a) Wenn ja, auf welche Art und Weise?
b) Welche Fraktionen wurden mit einbezogen?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag das Konzept zur Schaffung der Agentur vorzulegen?
Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt und der Beauftragten für Kultur und Medien geplant?