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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/818207.03.2019

Kontrolle durch den Bund bei der Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2

der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das zweite Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) beinhaltet ein Schulsanierungsprogramm in Höhe von 3,5 Mrd. Euro. Gestützt auf Artikel 104c des Grundgesetzes fördert der Bund mit dem Gesetz kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden in finanzschwachen Kommunen. Gemäß § 12 Absatz 2 KInvFG sind „notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Auf welchen rechtlichen Grundlagen kontrolliert die Bundesregierung die Verwendung der Mittel im Rahmen des Schulsanierungsprogrammes im zweiten Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes?

2

Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit Ländern, Kommunen und Schulen über die Kontrolle der Mittelverwendung, und wenn ja, wie lauten diese?

3

Über welche Punkte müssen Länder, Kommunen und Schulen dem Bund jeweils berichten?

4

In welchem Umfang legen die Länder, Schulträger und Schulen dem Bund Daten und Berichte über die Verwendung der Mittel aus dem Schulsanierungsprogramm vor (bitte, soweit möglich, in Seitenzahlen angeben)?

5

In welchem Rhythmus legen die Länder, Schulträger und Schulen dem Bund die in Frage 3 genannten Daten und Berichte vor?

6

Wie viele Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger sind mit der Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte betraut (bitte jeweils in Köpfen und in Vollzeitäquivalenten für die einzelnen Jahre nach den beteiligten Verwaltungseinheiten inklusive Projektträger angeben)?

7

Wie viele Arbeitsstunden wenden Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes und eventuell beauftragter Projektträger pro Jahr für die Auswertung der in den Fragen 3 und 4 genannten Daten und Berichte auf (bitte Gesamtsumme für die einzelnen Jahre und jeweils die Summe für die beteiligten Verwaltungseinheiten des Bundes inklusive Projektträger für die einzelnen Jahre angeben)?

8

Welche Berichte, die die Länder, Kommunen oder Schulen vorgelegt haben müssten, liegen noch nicht vor (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

9

Wie groß ist der Betrag der Mittel, für den noch keine Berichte vorliegen, obwohl sie vorliegen müssten (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

10

Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die noch nicht vorliegenden Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

11

Welche Frist zur Einreichung der fehlenden Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

12

Welche Berichte, die die Länder, Kommunen oder Schulen vorgelegt haben müssten, wurden nicht fristgerecht beim Bund eingereicht (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

13

Wie groß ist der Betrag der Mittel, deren Berichte nicht fristgerecht beim Bund eingegangen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

14

Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die nicht fristgerecht eingereichten Berichte unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

15

Welche Frist zur Nachreichung der nicht fristgerecht eingegangenen Berichte hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Berichte nachgeliefert (bitte für jedes Bundesland und jeden Bericht einzeln ausweisen)?

16

Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung Mängel in der Berichterstattung gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

17

Wie groß ist der Betrag der Mittel, die von Mängeln in der Berichterstattung betroffen sind (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

18

Was hat die Bundesregierung als Reaktion auf Mängel in der Berichterstattung unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

19

Welche Frist zur Behebung der Mängel in der Berichterstattung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Berichterstattung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

20

Bei welchen Berichten hat die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung der Mittel gesehen, und worin bestanden diese Mängel (bitte für jedes Bundesland einzeln ausweisen)?

21

Wie groß ist der Betrag der Mittel, für die die Bundesregierung inhaltliche Mängel in der Verwendung festgestellt hat (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

22

Was hat die Bundesregierung jeweils als Reaktion auf die inhaltlichen Mängel in der Verwendung der Mittel unternommen (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

23

Welche Frist zur Abstellung der inhaltlichen Mängel in der Mittelverwendung hat der Bund den Ländern gesetzt, und bis wann haben die Bundesländer die Mängel in der Mittelverwendung behoben (bitte für jedes Bundesland und jeden Mangel einzeln ausweisen)?

24

Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für das Schulsanierungsprogramm geändert?

25

Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Prüfverhalten nach den Daten und Berichten, dem Berichtsverhalten sowie der Mängelbehebung durch die Bundesländer für Förderprogramme des Bundes insgesamt geändert?

26

Inwieweit hat die Bundesregierung nach Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ihr Prüfverhalten im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 geändert?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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