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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Scheinehen in Deutschland

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/817807.03.2019

Scheinehen in Deutschland

des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gemäß § 27 Absatz 1a Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist der Familiennachzug nicht zugelassen, wenn feststeht, dass die Ehe ausschließlich dem Zweck dienen soll, den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Anhaltspunkte für eine solche Scheinehe sind Umstände, die vermuten lassen, dass trotz formal geschlossener Ehe keine Herstellung einer familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland beabsichtigt ist, wie z. B. wenn für das Eingehen der Ehe ein Geldbetrag an den Ehegatten übergeben wird, die Ehepartner keine für beide verständliche Sprache sprechen, ein Ehegatte oder beide Ehegatten sich unbefugt bzw. im Rahmen eines Asylantrags in einem EU-Mitgliedstaat aufgehalten hat bzw. haben (in erkennbarer Absicht, einen Aufenthalt zu begründen, auch unabhängig vom Ehepartner) oder sich die Ehepartner vor ihrer Ehe nie oder nur auffallend kurz begegnet sind (vgl. Nr. 27.1a.1.1.7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz – AufenthGVwV).

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2220 ist zu entnehmen, dass die Bundespolizei seit dem Jahr 2007 insgesamt 873 Fälle ermittelte, bei denen sich nach dem Erschleichen oder dem Gebrauch eines erschlichenen Aufenthaltstitels (Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) der Verdacht der Scheinehe ergab.

Mit einem Tweet der Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline e. V. auf Twitter „Ihr seid noch nicht verheiratet? Vielleicht verliebt Ihr Euch zufällig in einen Menschen, der oder die hier noch kein Bleiberecht hat. Könnte passieren, oder? Bleibt offen!“ („Aufruf zur Scheinehe mit Flüchtlingen?“, www.nordkurier.de/ politik-und-wirtschaft/aufruf-zur-scheinehe-mit-fluechtlingen-2834402501.html) ist die Problematik der Scheinehe, insbesondere von illegalen Migranten, erneut in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.

Darüber hinaus soll nach Presseberichten eine Schleuserbande etwa 200 Scheinehen mit zum Teil fingierten Ehepartnern organisiert haben (www.welt.de/ vermischtes/article183346412/Verdacht-auf-Scheinehen-Grosseinsatz-gegen- mutmassliche-Schleuserbande-vier-Festnahmen.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Umstände führten aus Sicht der Bundesregierung dazu, dass im Jahr 2007 286 Fälle ermittelt wurden, bei denen sich nach Erschleichen eines Aufenthaltstitels oder Gebrauch eines erschlichenen Aufenthaltstitels (Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) der Verdacht der Scheinehe ergab, im Jahr 2017 allerdings nur 30 Fälle (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2220)?

2

Wie viele Fälle erfasste die Bundespolizei im Jahr 2018, bei denen sich nach Erschleichen eines Aufenthaltstitels oder Gebrauch eines erschlichenen Aufenthaltstitels (Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) der Verdacht der sogenannten Scheinehe ergab (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Verdachtsfälle bezüglich des Erschleichens eines Aufenthaltstitels (Visum bzw. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis) wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst?

4

Was unternehmen die deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung, um Scheinehen aufzudecken?

5

Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Erschleichung von Visa, Aufenthaltserlaubnissen oder Niederlassungserlaubnissen durch Scheinehen zu verhindern?

6

Sieht die Bundesregierung in dem Tweet der „Mission Lifeline“ einen Aufruf zum Eingehen von Scheinehen?

7

Werden Seenotrettungsorganisationen, insbesondere die „Mission Lifeline“, von der Bundesregierung finanziell unterstützt?

Wenn ja, welche, und in welcher Höhe?

8

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob illegale Einwanderung mit Hilfe von Seenotrettungsorganisationen und Hilfsorganisationen stattfindet?

9

Gegen wie viele deutsche Hilfsorganisationen wird nach Kenntnis der Bundesregierung bereits wegen des Verdachts der Mithilfe zur illegalen Einwanderung – wie in Italien (www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/ illegalemigration-italien-seenotrettung-ngos-unterstuetzung-verdacht) – ermittelt (in Deutschland und im Ausland)?

Berlin, den 30. Januar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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