Details zum neuen Grundrentenkonzept
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat am 3. Februar 2019 der „BILD AM SONNTAG“ ein Interview gegeben, in dem er sein neues Grundrentenkonzept vorgestellt hat (www.bmas.de/DE/Presse/Interviews/2019/2019-02-03-bild-am-sonntag.html). Dabei sollen niedrige Rentenansprüche bei einer Versicherungsdauer von 35 Jahren pauschal auf 0,8 Entgeltpunkte je Beitragsjahr bzw. auf insgesamt bis zu 28 Entgeltpunkte aufgewertet werden. Nach dem neuen Konzept ist aufgrund der Durchschnittsbildung auch eine erhebliche Aufwertung von Versicherungszeiten mit sehr niedrigen Entgeltpunkten möglich; soweit nun auch Minijobzeiten grundrententaugliche Zeiten sind, wäre auch eine Aufwertung der Rentenansprüche aus Minijobzeiten von etwa 4,50 Euro im Monat auf Rentenansprüche entsprechend dem Äquivalent von 0,8 Entgeltpunkten im Jahr bzw. mehr als 26 Euro im Monat möglich. Die Kindererziehungs- und Pflegezeiten sollen nach dem Konzept als Beitragszeiten angerechnet werden; eine Bedarfsprüfung für den Zugang zur Grundrente soll jedoch nicht erfolgen. In die neue, zum Jahr 2021 einzuführende Grundrente sollen dann auch die Bestandsrentner miteinbezogen werden; es wird dabei mit etwa 3 bis 4 Millionen bezugsberechtigten Rentnern und Kosten in Höhe eines „mittleren einstelligen Milliardenbetrags pro Jahr“ gerechnet. Nach der Prognose des Bundesministers sollen die Kosten für die Grundrente bis zum Jahr 2050 nicht ansteigen. Als flankierende Maßnahme zur neuen Grundrente ist beim Wohngeld ein neuer Einkommensfreibetrag vorgesehen, der sicherstellen soll, dass die Verbesserungen bei der Rente nicht zu Nachteilen beim Wohngeldbezug führen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist im Kapitel zur sozialen Sicherheit die Einführung einer Grundrente auf einem Niveau von 10 Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs vorgesehen, wobei eine Versicherungsdauer von 35 Jahren und eine Bedarfsprüfung vorgesehen ist (vgl. KV, RN 4250 ff., www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1). Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Grundrente i. H. v. 110 Prozent des Grundsicherungsniveaus könnte, je nach der Höhe des regionalen Grundsicherungsbedarfs, deutlich oberhalb der Rente aus dem neuen Grundrentenkonzept liegen, denn bei dieser auf 28 Entgeltpunkte aufgewerteten Rente verbleibt nach dem Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung i. H. v. 10,8 Prozent lediglich ein Zahlbetrag im Bereich der Höhe der Grundsicherung.
Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wurde die bisherige Gleitzone ausgeweitet (vgl. www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Rentenpakt/rentenpakt-artikel.html). Im sogenannten Übergangsbereich erfolgt eine Entlastung von Geringverdienern durch die Anhebung der Obergrenze der Beitragsentlastung von 850 Euro auf 1 300 Euro monatlich. In der Folge werden jedoch auch die freiwillig bzw. gutverdienenden Teilzeitbeschäftigten privilegiert (vgl. www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Stellungnahmen/rv-leistungsverbesserungs-und-stabilisierungsgesetz-drv.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Mit dem neuen Grundrentenkonzept ist nunmehr eine weitere positive Diskriminierung möglich.
Es besteht aus Sicht der Fragesteller ein öffentliches Interesse an einer Klarstellung zu den Details des neuen Grundrentenkonzepts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Auf welche der 35 Beitragsjahre vor dem Rentenbeginn bezieht sich die Durchschnittsbildung bei der beabsichtigten Aufwertung? Wird sich dabei auf die letzten 35 Beitragsjahre bezogen oder die 35 Beitragsjahre mit den niedrigsten Entgeltpunkten?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung auch die rentenversicherungspflichtigen Minijobzeiten grundrententaugliche und anspruchsbegründende Beitragszeiten?
Ist beabsichtigt, für die Beitragszeiten, welche durch Minijobzeiten belegt sind, eine Aufwertung von Rentenansprüchen von etwa 580 Prozent vorzunehmen?
Mit welchen Regelungen und Kontrollmechanismen soll nach Auffassung der Bundesregierung eine Erstattung der infolge der neuen Grundrente entstehenden Mehrkosten bei der Deutschen Rentenversicherung durch den Bund dauerhaft sichergestellt werden?
Wird von Seiten der Bundesregierung in dem einerseits „großzügigen“ Verzicht auf eine Bedarfsprüfung für den Zugang zur Grundrente und der andererseits „strengen“ Zugangsvoraussetzung von 35 Beitragsjahren ein konzeptioneller Widerspruch gesehen?
Wird von Seiten der Bundesregierung in dem einerseits „großzügigen“ Verzicht auf eine Bedarfsprüfung bei der Grundrente und der anderseits beim Wohngeld vorgesehenen Bedarfsprüfung ein konzeptioneller Widerspruch gesehen?
Würde die Ausgestaltung des neuen Grundrentenkonzepts mit der Bezugnahme auf maximal 28 Entgeltpunkte nicht noch hinter dem Grundrentenmodell des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD mit der Bezugnahme auf die Grundsicherung zurückbleiben?
Wie viele Rentner wären nach dem neuen Grundsicherungskonzept auf der Basis des Jahres 2018 bezugsberechtigt, und wie hoch wären die Gesamtkosten (bitte nach den zugrunde gelegten Berechnungsfaktoren, den Bezugsberechtigten in West und Ost, dem Geschlecht sowie dem „Aufwertungsbetrag“ und der Gesamtrente jeweils im Durchschnitt und Median aufschlüsseln)?
Wie viele Rentner sind nach dem neuen Grundsicherungskonzept voraussichtlich im Jahr 2021 – dem Jahr der Einführung der Grundrente – bezugsberechtigt (bitte nach den zugrunde gelegten Berechnungsfaktoren, den Bezugsberechtigten Bestands- und Zugangsrentnern, den Bezugsberechtigten in West und Ost, dem Geschlecht sowie dem „Aufwertungsbetrag“ und der Gesamtrente jeweils im Durchschnitt und Median aufschlüsseln)?
Wie viele Rentner sind nach dem neuen Grundsicherungskonzept voraussichtlich in den Jahren 2026, 2031 und 2050 bezugsberechtigt (bitte nach den zugrunde gelegten Berechnungsfaktoren, den Bezugsberechtigten Bestands- und Zugangsrentnern, den Bezugsberechtigten in West und Ost, dem Geschlecht sowie dem „Aufwertungsbetrag“ und der Gesamtrente jeweils im Durchschnitt und Median aufschlüsseln)?
Welche positiven und negativen Lenkungswirkungen der neuen Grundrente werden durch die Bundesregierung erwartet?
Ist die doppelte Privilegierung der freiwillig bzw. gutverdienenden Teilzeitbeschäftigen durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz sowie die neue Grundrente von der Bundesregierung beabsichtigt?