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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Besteuerung von Big Techs und OECD-Verständigung vom 29. Januar 2019

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/824412.03.2019

Besteuerung von Big Techs und OECD-Verständigung vom 29. Januar 2019

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 30. Januar 2019 meldete die Tageszeitung „POLITICO“ unter der Überschrift „Taxing Big Techs“, mehr als 120 Staaten hätten sich darauf verständigt, durch die Digitalisierung entstandene sog. Steuerschlupflöcher zu schließen. Dadurch sollten Technologieunternehmen wie beispielsweise Google und Apple höher besteuert werden.

„POLITICO“ nahm dabei Bezug auf eine von der OECD am 29. Januar 2019 veröffentlichte Vereinbarung zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft (International community makes important progress on the tax challenges of digitalisation, www.oecd.org/tax/international-community-makes-important-progress-on-the-tax- challenges-of-digitalisation.htm). In der Verständigung heißt es, es seien Schritte hin zu einer globalen Lösung zum Diskurs, wie multinationale Unternehmen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung am besten besteuert werden könnten. Künftig sollen sich die Arbeiten auf zwei Säulen fokussieren:

  • Die bestehenden Regeln über die Zuweisung von Besteuerungsrechten sollen in einer ersten Säule unter dem Eindruck der Digitalisierung auf eine Anpassungsbedürftigkeit hin überprüft werden. Dabei sollen insbesondere der Nexus-Ansatz sowie die Gewinnzuteilungsvorschriften untersucht werden.
  • Daneben sollen die ausstehenden BEPS-Maßnahmen angegangen werden und zwei Varianten beleuchtet werden, wonach das Besteuerungsrecht eines Staates aufleben soll, wenn Einkünfte in einem anderen Staat nicht oder nur sehr niedrig besteuert werden.

Zu beiden Säulen wird in der Policy Note „Adressing the Tax Challenge of the Digitalisation of the Economy – Policy Note“ der OECD vom 23. Januar 2019 näher ausgeführt (www.oecd.org/tax/beps/policy-note-beps-inclusive-framework- addressing-tax-challenges-digitalisation.pdf).

Am 13. und 14. März 2019 findet hierzu in Paris eine öffentliche Konsultation statt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Verständigung vom 29. Januar 2019 mitgetragen bzw. unterzeichnet?

2

Wird sich die Bundesregierung an der hierzu am 13. und 14. März 2019 geplanten öffentlichen Konsultation beteiligen, und wenn ja, in welcher Weise, und – voraussichtlich – durch welche Referate?

3

Inwiefern spricht die Verständigung vom 29. Januar 2019 aus Sicht der Bundesregierung dafür, von temporären Maßnahmen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft wie beispielsweise einer von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Digitalsteuer (Digital Service Tax) abzusehen?

4

Resultieren aus der Verständigung vom 29. Januar 2019 bereits Folgen für das deutsche Steuerrecht?

5

Welche Vorschläge, die sich der ersten Säule zuordnen lassen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der OECD bzw. des Inklusive Framework erörtert?

a) Welche Grundaussagen treffen die Vorschläge jeweils?

b) Wurden einzelne Vorschläge ggf. substanziell modifiziert? Wenn ja, in welcher Weise?

c) Welche Auswirkungen haben diese Vorschläge nach bisheriger Auswertung innerhalb der OECD auf die derzeit bestehende internationale Steuerarchitektur (vgl. Policy Note, S. 2; bitte die Vorschläge gesondert darstellen)?

6

Welche Ausgestaltungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur zweiten Säule diskutiert?

7

Bei welchem Steuersatz bzw. bei welchem Schwellenwert einer tatsächlichen Besteuerung würde die Mehrheit der OECD-Staaten das eigene Besteuerungsrecht eines Staates wiederaufleben lassen?

8

Hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag zu den oben dargestellten Diskussionen innerhalb der OECD schriftlich unterrichtet, und wenn ja, wann?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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