Mutmaßliche Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer mittels „Phantom-Aktien“ – Teil 2
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nachdem in der Presse, namentlich durch Recherchen des „Westdeutschen Rundfunks“ (WDR) und der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) im November 2018 berichtet wurde, dass die seitens der Finanzverwaltung 2012 geschlossen geglaubte Regelungslücke bei Cum-Ex-Transaktionen mit „Phantom-Aktien“ „verfeinert und fortgesetzt worden“ sei (so seien American Depositary Receipts – ADR – ausgegeben worden, ohne dass die Finanzinstitute die entsprechenden Wertpapiere hinterlegt hätten. Die Erwerber dieser sog. Vorab-ADR hätten sodann bei den deutschen Steuerbehörden erfolgreich Steuererstattungen beantragt, obgleich zuvor keine Dividende gezahlt worden sei), besteht aus Sicht der Fragesteller Anlass zur Besorgnis, die Erwerber dieser sog. Vorab-ADR hätten sodann bei den deutschen Steuerbehörden erfolgreich Steuererstattungen beantragt, obgleich zuvor keine Dividende gezahlt worden sei. Demnach wären dem deutschen Fiskus durch unberechtigte Erstattungen hohe Summen entgangen. Weiter berichteten „WDR“ und „SZ“, diese Geschäfte seien bis zuletzt weitergegangen (www.zeit.de/news/2018-11/21/cum-fake-neuer-steuerskandal-mit-phantom-aktien-droht-181121-99-91010).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7265 legt die Bundesregierung am 23. Januar 2019 dar, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstmals am 29. Januar 2016 von einer betroffenen Bank über eine interne Untersuchung informiert wurde, ausgelöst durch eine Dokumentenanforderung der US-Börsenaufsicht SEC zu ADR. Die BaFin erhielt weitere Informationen am 8. November 2016 und am 18. November 2016. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhielt nach Auskunft der Bundesregierung erstmals Ende 2016 Informationen über Untersuchungen im Zusammenhang mit ADR, sowie im September 2017 und im November 2018 weitere Informationen. Eine Betriebsprüfung durch eine Steuerbehörde eines deutschen Bundeslandes, die auch ADR umfasst, wurde 2016 eingeleitet.
Eine erste Presseanfrage ging beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 5. November 2018 ein. Am 15. November wurde das BZSt per Erlass angewiesen, das Datenträgerverfahren gemäß § 50d Absatz 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für ADR ausgesetzt. Mit Schreiben vom 16. November begab sich das BMF in Abstimmung mit den Obersten Steuerbehörden der Länder.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Von welcher Finanzbehörde wurde das BMF am 6. November 2018 auf die mögliche Relevanz unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen im Zusammenhang mit ADR „auch für den Zeitraum nach 2011“ hingewiesen?
Hat das BMF Kenntnis von Verdachtsmomenten hinsichtlich unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen im Zusammenhang mit ADR auch für den Zeitraum 2011 oder früher?
Wenn ja, seit wann, und woher hat es diese Kenntnis?
Hat die BaFin nach Erhalt der „allgemeinen und vorläufigen“ Informationen über die interne Untersuchung in einer betroffenen Bank am 29. Januar 2016 eigene Anstrengungen unternommen, den Sachverhalt durch Nachfragen bei besagter Bank, der SEC oder anderen Stellen zu konkretisieren?
Wenn nein, warum nicht?
Welche anderen Maßnahmen hat die BaFin gegebenenfalls als Konsequenz der ihr am 29. Januar 2016 übermittelten Informationen ergriffen?
Welchen Inhalt hatten die „konkreten Informationen“, die die BaFin von der betroffenen Bank am 18. November 2016 erhalten hat?
Ging aus den der BaFin am 18. November 2016 übermittelten Informationen hervor, dass ADRs zum Zwecke unberechtigter Steuererstattungen zulasten der Bundesrepublik Deutschland und/oder ihrer Bundesländer eingesetzt worden sein könnten?
Welche Schritte wurden von der BaFin nach Erhalt der „konkreten Informationen“ am 18. November 2016 ergriffen?
Warum hat die BaFin das BMF nicht spätestens nach dem 18. November 2016, als ihr „konkrete Informationen“ über die interne Untersuchung vorlagen, informiert?
Welche Stelle innerhalb der BaFin war verantwortlich für die Entscheidung, das BMF nicht über die am 18. November 2016 erlangten Informationen zu informieren?
Welche Maßnahmen hat das BZSt ergriffen, nachdem es erstmals Ende 2016 und dann nochmals im September 2017 Informationen über Untersuchungen im Zusammenhang mit ADR erhalten hat?
Warum hat das BZSt das BMF zu keinem Zeitpunkt über seinen jeweiligen Kenntnisstand informiert?
Welche Stelle innerhalb des BZSt war verantwortlich für die Entscheidung, das BMF nicht über die Ende 2016 und im September 2017 erlangten Informationen zu informieren?
Handelte es sich bei der internen Untersuchung, von der das BZSt im September 2017 erfuhr, um dieselbe interne Untersuchung, von der die BaFin bereits am 29. Januar 2016 erfahren hatte?
Wenn nein, wann hat die BaFin Kenntnis von der internen Untersuchung erlangt, die dem BZSt im September 2017 bekannt wurde?
Wem ist wann „im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Cum/Ex-Gestaltungen aufgefallen, dass für Dividendenzuflussjahre bis 2011 eine Abwandlung zum Cum/Ex-Modell auch unter Nutzung von vorab ausgegebenen ADRs möglich gewesen sein könnte“?
Welche Maßnahmen haben BMF, BZSt und/oder BaFin ergriffen, nachdem im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Cum/Ex-Gestaltungen aufgefallen war, dass für Dividendenzuflussjahre bis 2011 auch Gestaltungen mit ADR möglich gewesen wären?
Existieren schriftlich niedergelegte Regeln für die Berichterstattung von BaFin und BZSt an das BMF?
Haben sich BaFin und BZSt bei ihren Entscheidungen, das BMF zwischen 2016 und mindestens November 2018 nicht über ihren Kenntnisstand über eine mögliche Nutzung von ADR zum Erhalt unberechtigter Erstattungen von Kapitalertragsteuer zu informieren, im Einklang mit den Bestimmungen des vorgenannten Regelwerks verhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Nichtweitergabe der bei BaFin und BZSt vorliegenden Informationen über eine mögliche Nutzung von ADR zum Erhalt unberechtigter Erstattungen von Kapitalertragsteuer an das BMF zwischen 2016 und mindestens November 2018 politisch, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich nahezu zur selben Zeit der vierte Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit dem ähnlich gelagerten Themenkomplex „cum ex“ und ausdrücklich auch mit der rechtzeitigen Erkennung und Verhinderung „ähnlicher Gestaltungen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6839, Ziff. B II. 7 und 8 des Einsetzungsbeschlusses) befasste?
Lässt die Tatsache, dass das BMF unmittelbar nach Kenntnisnahme von einem möglichen Missbrauch von ADR zum Zwecke von Kapitalertragsteuererstattungen Sofortmaßnahmen ergriffen, insbesondere am 15. November 2018 das so genannte Datenträgerverfahren ausgesetzt und am 16. November 2018 die Arbeiten an verschärften Anforderungen an die Erstattung von Kapitalertragsteuer begonnen hat, den Schluss zu, dass aus Sicht der Bundesregierung die BaFin und das BZSt das BMF früher hätten informieren müssen?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Welche Einheiten von BaFin, BZSt und ggf. BMF sind an der neu gegründeten Task Force bzw. Arbeitsgruppe beteiligt, die nunmehr untersucht, wie die Aufgaben von BaFin und BZSt (oder anderen Steuerbehörden) besser verknüpft werden könnten?
Welche Personen sind Mitglieder dieser Task Force?
Wie oft hat diese Task Force bereits getagt?
Und zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen ist diese gekommen?
Hat die Task Force ggf. auch externe Experten angehört?
Wie sieht der weitere zeitliche und inhaltliche Fahrplan dieser Task Force aus?
Welche weiteren Möglichkeiten für Erstattungsverfahren im Wertpapierhandel gibt es?
Welche Änderungen wurden seit 2012 beim Erstattungsverfahren der Kapitalertragsteuer umgesetzt?
Welche Angaben und Nachweispflichten sind bei einem Antrag auf Kapitalertragsteuererstattung mit ADR und vergleichbaren Papieren vorgesehen?
Welche zusätzlichen Voraussetzungen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen bei ADR plant die Bundesregierung zu verlangen?
Gibt es einen institutionalisierten Austausch zwischen der BaFin und ausländischen Behörden zum Themenbereich Cum/Ex?
Liegen der Bundesregierung Hinweise vor, warum das jährliche Volumen des Erstattungsverfahrens stark schwankt (insbesondere in den Jahren 2011, 2013 und 2017 liegen anscheinend deutliche Abweichungen vom Mittelwert vor)?
Wie viele Anträge auf Erstattung für ADR sind bis jetzt im gestoppten Datenträgerverfahren aufgelaufen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Aufwand, um regelmäßig Prüfungen von (Umsatz-)Auffälligkeiten im Zeitraum von Dividendenstichtagen zu prüfen?