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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Haushaltswirkungen verschiedener Vorschläge des Bundesministers der Finanzen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/829013.03.2019

Haushaltswirkungen verschiedener Vorschläge des Bundesministers der Finanzen

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bis Ende 2018 hat der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz die Diskussion über mehrere Projekte angestoßen bzw. geführt:

In einem Zeitungsbeitrag hat der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz einen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro gefordert (www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/ueberraschende-ankuendigung-scholz-will-mindestlohn-auf-12-euro-erhoehen-58132474.bild.html). In einer Antwort auf eine Schriftliche Frage hält die Bundesregierung sogar einen Mindestlohn von 12,63 Euro für notwendig, damit die Betroffenen im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommen (www.linksfraktion.de/fileadmin/userupload/PDF_Dokumente/Ferschl_Susanne_2018-04-377_-_Antwort.pdf). Hingegen haben nach Kenntnis der Fragesteller bereits bei der Einführung des Mindestlohns Unternehmen die vertraglichen Arbeitszeiten reduziert, um die höheren Kosten aufzufangen. Das führte bei einigen Arbeitnehmern im Mindestlohnbereich dazu, dass sich ihr Einkommen trotz höheren Lohns nicht erhöht hat.

Eine Erhöhung des Mindestlohns von ca. 30 Prozent, wie durch den Bundesfinanzminister nun vorgeschlagen, würde nach Aussage des Präsidenten des ifo-Instituts (ifo = Institut für Wirtschaftsforschung), Prof. Dr. Dr. h. c. Clemens Fuest, dramatische Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen haben, viele Jobs bedrohen und die ohnehin schwächelnde Wirtschaftsentwicklung vieler strukturschwacher Regionen noch weiter beeinträchtigen (www.wiwo.de/politik/deutschland/ifo-praesident-warnt-mindestlohn-von-12-euro-haette-dramatischefolgen/23668358.html).

Ebenfalls kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz an, das Rentenniveau über das Jahr 2025 hinaus bis zum Jahr 2040 stabil beim jetzigen Stand von 48 Prozent des Bruttoeinkommens halten zu wollen (www.sueddeutsche.de/politik/altersvorsorgefinanzminister-scholz-will-rentenniveau-bis-sichern-1.4096514). Das Rentenniveau spiegelt das Verhältnis zwischen der Standardrente (45 Versicherungsjahre mit durchschnittlichen Beiträgen) und dem Durchschnittseinkommen wider. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass der Rentenbeitrag in den nächsten Jahren nicht über 20 Prozent steigen soll. Er liegt derzeit bei 18,6 Prozent.

Ein stabiles Rentenniveau trotz Alterung bedeutet allerdings entweder höhere Steuern und Beiträge oder ein höheres Rentenalter für die jüngere Generation. Das IW Köln (IW = Institut der deutschen Wirtschaft) hat 2016 errechnet, welches Renteneintrittsalter nötig wäre, wenn man sowohl Rentenniveau als auch Beitragssätze konstant halten wollte (www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/gesetzliche-rentenversicherung-wie-lange-arbeiten-fuer-ein-stabiles-rentenniveau-285314.html). Der Renteneintritt müsste demnach im Jahr 2030 bei 69 Jahren liegen, 2035 bei 71 Jahren und ab 2041 bei 73 Jahren. In einer anderen Prognose rechnet die Deutsche Rentenversicherung vor, dass der Beitragssatz bis 2030 auf 21,6 Prozent steigen müsste, bis 2045 bis auf 23,2 Prozent. Bei dieser Berechnung gingen die Experten noch nicht einmal von einem stabilen Rentenniveau aus, sondern von einem, das auf 42,2 Prozent im Jahr 2045 sinkt. Andere Experten, die das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz geforderte stabile Rentenniveau von 48 Prozent als Grundlage nahmen, kamen auf einen erforderlichen Rentenbeitrag von 25,6 Prozent (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/493-milliarden-fuer-die-rente-15755504.html).

Die Kosten wurden langfristig auf 3 Bio. Euro geschätzt. Eine Stabilisierung bei 48 Prozent würde bereits 2030 über 40 Mrd. Euro und 2040 dann 100 Mrd. Euro pro Jahr kosten. Der Beitrag zur Rentenkasse müsste bis 2040 von 18,6 auf 29 Prozent, oder die Mehrwertsteuer von heute 19 auf fast 26 Prozent steigen (www.wiwo.de/politik/deutschland/rentenpolitik-forscher-halten-scholz-rentenvorschlagfuer-kaum-finanzierbar/22933720.html).

Auch auf europäischer Ebene hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz Pläne. So soll eine europäische Arbeitslosenrückversicherung aus Beiträgen von Mitgliedstaaten aufgebaut werden, die nationalen Arbeitslosenversicherungen in Krisenzeiten mit Krediten aushilft. Damit soll eine Abwärtsspirale verhindert werden, in der ein Land durch hohe Defizite in der Arbeitslosenversicherung in die Pleite rutscht, und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten stärken. Dem Vorschlag zufolge sollen EU-Staaten einen „European Unemployment Stabilization Fund“ (EUSF) mit Beiträgen speisen. Diese Beiträge könnten sich etwa an der Wirtschaftskraft bemessen. Der Internationale Währungsfonds hatte bei einem ähnlichen Vorschlag einen Beitrag pro EU-Staat von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung vorgesehen. Deutschland müsste somit 11,4 Mrd. Euro im Jahr einzahlen.

Das ifo-Institut hat in Studien ebenfalls durchgespielt, wie hoch die Beiträge für solch einen Topf sein sollten. Ergebnis: Ein Beitrag von 0,3 Prozent ist eher die Untergrenze.

Laut dem Centrum für europäische Politik (cep) hängt die Wirkung einer europäischen Arbeitslosenversicherung davon ab, ob sie tatsächlich konjunkturelle Schwankungen und wirtschaftliche Schocks ausgleicht. In der Praxis sei es allerdings kaum möglich, konjunkturelle von strukturellen Faktoren zu trennen. Um sicherzustellen, dass keine strukturellen Unterschiede zwischen den teilnehmenden Staaten ausgeglichen werden, müsste die Bedingung aufgestellt werden, dass die nationalen Ein- und Auszahlungen gegenüber der europäischen Arbeitslosenversicherung über den Konjunkturzyklus ausgeglichen sein müssen (www.cep.eu/Studien/Europ._Arbeitslosenversicherung/cepStudie_Europaeische_Arbeitslosen-versicherung.pdf).

Zudem kündigte der Bundesfinanzminister Olaf Scholz an, dass Deutschland aufgrund des Brexit mehr Geld in den EU-Haushalt einzahlen müsse. Der EU-Kommissar für Finanzplanung und Haushalt Günther Oettinger hatte kürzlich in einem ähnlichen Vorstoß für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 bis zu 3,5 Mrd. Euro jährlich mehr von Deutschland verlangt (www.sueddeutsche.de/politik/interview-mit-olaf-scholz-deutschland-muss-nach-dem-brexit-mehr-zahlen-1.3909523).

Weiterhin haben sich Deutschland und Frankreich auf einen gemeinsamen Vorschlag für ein Eurozonenbudget geeinigt. Dem französischen Finanzminister Bruno Le Maire zufolge könnte es hier um einen Betrag von jährlich 20 bis 25 Mrd. Euro gehen (www.handelsblatt.com/politik/international/waehrungsunion-eurozonen-budget-scholz-zeigt-le-maire-die-grenzen-auf/23650458.html). Das wären 0,2 Prozent des gemeinsamen Bruttoinlandsprodukts der Euro-Mitgliedstaaten. Die Belastung für den Haushalt des Bundes betrüge, wenn der Verteilungsschlüssel analog zum Anteil der Euro-Mitgliedstaaten am ESM (= Europäischer Stabilitätsmechanismus) wäre, daher zwischen 5,4 und 6,7 Mrd. Euro.

Zusätzlich zu den obigen Projekten hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt, bis 2021 mindestens 1,5 Mrd. Euro für die Strukturwandel-Projekte, die der Abschlussbericht der Kohlekommission enthält, zur Verfügung zu stellen (www.tagesspiegel.de/politik/ausstieg-aus-der-braunkohle-scholz-werden-fuerstrukturwandel-viele-weitere-milliarden-ausgeben/23697220.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Kennt die Bundesregierung Berechnungen über die Wirkung eines Mindestlohns von 12 Euro auf den Haushalt des Bundes, bzw. hat sie selbst solche Berechnungen angestellt? Wie hoch wäre nach diesen Berechnungen die Belastung oder Entlastung für zukünftige Haushalte?

2

Erwartet die Bundesregierung im Zuge einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro, dass Unternehmen beispielsweise durch Arbeitszeitverkürzung, Investitionsverzicht oder Einstellungsstopp versuchen, die Kostensteigerung aufzufangen?

3

Kennt die Bundesregierung Berechnungen über die Wirkung einer Stabilisierung der Rente bei 48 Prozent bis zum Jahr 2040 auf den Haushalt des Bundes, bzw. hat sie selbst solche Berechnungen angestellt? Wie hoch wäre nach diesen Berechnungen die Belastung oder Entlastung für zukünftige Haushalte?

4

Kennt die Bundesregierung Berechnungen über die Wirkung der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angedachten europäischen Arbeitslosenrückversicherung auf den Haushalt des Bundes, bzw. hat sie selbst solche Berechnungen angestellt? Wie hoch wäre nach diesen Berechnungen die Belastung oder Entlastung für zukünftige Haushalte?

5

Mit welcher Ausgestaltung dieser Rückversicherung plant die Bundesregierung zu verhindern, dass es zu dauerhaften Transfers zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten kommt?

6

Nach welchen Kriterien definiert die Bundesregierung sogenannte asymmetrische Schocks, und wie grenzt sie diese von einem normalen konjunkturellen Abschwung und von strukturell bedingter Wachstumsschwäche ab?

7

Wie grenzt die Bundesregierung durch asymmetrische Schocks bedingte Arbeitslosigkeit von konjunkturell bedingter Arbeitslosigkeit und von strukturell bedingter Arbeitslosigkeit ab?

8

Welche asymmetrischen Schocks trafen nach Ansicht der Bundesregierung welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den letzten 15 Jahren? Welche Definition liegt diesen Angaben zugrunde?

9

Ist es abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung, dass Deutschland, wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz im März 2018 angekündigt hat, infolge des Brexits mehr zahlen müssen wird? Falls ja, mit welcher Mehrbelastung für den Haushalt rechnet die Bundesregierung? Falls nein, wie ist der Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung?

10

Kennt die Bundesregierung Berechnungen über die Wirkung des Eurozonenbudgets auf den Haushalt des Bundes, bzw. hat sie selbst solche Berechnungen angestellt? Wie hoch wäre nach diesen Berechnungen die Belastung oder Entlastung für zukünftige Haushalte?

11

Wie hoch wäre die Belastung für den Haushalt des Bundes, wenn das Eurozonenbudget 0,2 Prozent des gemeinsamen Bruttoinlandsprodukts der Eurozone betrüge, und der Verteilungsschlüssel analog zum Anteil der Euro-Mitgliedstaaten am ESM wäre?

12

Wie genau sollen die Strukturwandelprojekte, die der Abschlussbericht der Kohlekommission enthält, finanziert werden? Plant das Bundesministerium der Finanzen hierfür eine globale Minderausgabe auszubringen, oder soll ein Sondervermögen eingerichtet werden?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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