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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Anhebung des Spitzensteuersatzes

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/829113.03.2019

Auswirkungen der Anhebung des Spitzensteuersatzes

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, hat sich in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ für die Anhebung des Spitzensteuersatzes um 3 Prozentpunkte auf 45 Prozent ausgesprochen: „Wenn für ‚sehr hohe‘ Einkommen der Spitzensteuersatz ‚moderat um drei Prozentpunkte auf 45 anstiege, fände ich das nur gerecht.‘ […] ‚Übrigens lag er zu Zeiten des Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl mal bei 56 Prozent, heute liegt er bei 42 Prozent‘ (www.zeit.de/wirtschaft/2019-01/ olaf-scholz-spitzensteuersatz-einkommen-anstieg).

Derzeit liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Er wird 2019 ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 55 961 Euro fällig. Damit fällt für einen Arbeitnehmer schon mit dem 1,6-fachen des Bruttodurchschnittslohns die Spitzenbelastung an. Dieser Wert ist stetig gesunken: Im Jahr 1960 war noch das 18- fache vom durchschnittlichen Einkommen dazu nötig (www.insm.de/fileadmin/ insm-dms/text/publikationen/studien/IW-Koeln-Gutachten-Einkommensteuer.pdf).

Der Spitzensteuersatz betrifft damit heute rund 4,2 Millionen Personen oder jeden elften Arbeitnehmer (Beznoska, Martin/Hentze, Tobias: Die Verteilung der Steuerlast in Deutschland, IW-Trends, 44. Jg., Nr. 1, S. 99 – 116, 2017).

Aufgrund des Trendverlaufs des Einkommensteuertarifs würde nach Einschätzung der Fragesteller eine Anhebung des Spitzensteuersatzes – wenn auch in geringerem Maße – auch zu einer höheren Steuerlast für niedrigere Einkommen führen. Weiterhin existiert bereits ein Höchststeuersatz von 45 Prozent für zu versteuernde Einkommen ab 265 327 Euro.

Im internationalen Vergleich ist die Belastung der deutschen Arbeitnehmer durch Steuern und Abgaben hoch: Laut OECD (= Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) muss beispielsweise ein Ehepaar mit einem Verdiener und zwei Kindern 34,5 Prozent des Einkommens als Steuern und Sozialabgaben abführen. Das liegt weit über dem Durchschnitt von 26,1 Prozent. Alleinstehende müssen sogar 49,7 Prozent des Einkommens an den Staat abgeben; lediglich in einem einzigen anderen Land – Belgien – ist die Belastung höher. Der OECD-Schnitt liegt bei 35,9 Prozent (www.oecd.org/berlin/presse/ belastungdurch-steuern-und-abgaben-in-deutschland-weiterhin-deutlich-ueber-oecd-schnitt- 11042017.htm).

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier, der erst kürzlich sagte, für die Pläne der Kohlekommission, die die Bundesregierung bis zu 40 Mrd. Euro kosten könnten, stehe Geld im Bundeshaushalt bereit (www.tages schau.de/wirtschaft/kohle-ausstieg-105.html), wies den Vorstoß des Bundesfinanzministers Olaf Scholz bereits zurück (www.tagesschau.de/inland/spitzensteuer- scholz-101.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Mit Steuermehreinnahmen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung bei einer Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent insgesamt?

2

Welcher Anteil dieser zu erwartenden Steuermehreinnahmen würde von Haushalten a) mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 60 bis 80 Prozent, b) mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 80 bis 150 Prozent, c) mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 150 bis 250 Prozent des Medianeinkommens getragen werden?

3

Ab welchem zu versteuernden Jahreseinkommen würde sich bei einer solchen Anhebung des Steuersatzes durch den Verlauf des Einkommensteuertarifs bereits ein veränderter Steuersatz ergeben?

4

Wie würde sich durch eine solche Anhebung der Steuersatz ändern für a) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 15 000 Euro, b) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 20 000 Euro, c) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25 000 Euro, d) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 30 000 Euro, e) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35 000 Euro, f) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40 000 Euro, g) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 45 000 Euro, h) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50 000 Euro, i) ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 55 000 Euro?

5

Plant die Bundesregierung, den Höchststeuersatz von 45 Prozent ebenfalls anzuheben? Falls ja, um wie viele Prozentpunkte?

6

Mit Steuermehreinnahmen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung bei einer solchen Anhebung?

7

Wie versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Passus „Wir schaffen breite finanzielle Entlastungen insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen […]. Keine Erhöhung der Steuerbelastung der Bürger.“ des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD (Zeilen 385 – 388)?

8

Plant die Bundesregierung eine Änderung des dritten Tarifeckwertes (55 960 Euro), wenn sie den Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent anhebt?

9

Werden die erwarteten Steuermehreinnahmen durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes für eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages ab 2020 eingesetzt?

10

Wie viele Menschen zahlten im Jahr 2017 den Spitzensteuersatz (42 Prozent), und wie viele den Höchststeuersatz (45 Prozent)?

11

Wie hoch war das Einkommensteueraufkommen derjenigen, die im Jahr 2017 zumindest für einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz (42 Prozent) zahlten?

12

Wie hoch war das Einkommensteueraufkommen derjenigen, die im Jahr 2017 zumindest für einen Teil ihres Einkommens den Höchststeuersatz (45 Prozent) zahlten?

13

Wie viele Menschen zahlten im Jahr 2018 den Spitzensteuersatz (42 Prozent), und wie viele den Höchststeuersatz (45 Prozent)?

14

Wie hoch war das Einkommensteueraufkommen derjenigen, die im Jahr 2018 zumindest für einen Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz (42 Prozent) zahlten?

15

Wie hoch war das Einkommensteueraufkommen derjenigen, die im Jahr 2018 zumindest für einen Teil ihres Einkommens den Höchststeuersatz (45 Prozent) zahlten?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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