Bundesminister Dr. Müllers „Grüner Knopf“ – Teil 2
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Bundesminister Dr. Müllers „Grüner Knopf‘“ auf Bundestagsdrucksache 19/7043 erklärt die Bundesregierung auf Nachfrage, dass der von Bundesminister Dr. Müller vorgeschlagene „Grüne Knopf“ noch in diesem Jahr eingeführt werden soll. Der „Grüne Knopf“ soll nach Angaben der Bundesregierung ein staatliches Meta-Siegel sein, mit dem Unternehmen Textilprodukte nach produkt- und unternehmensbezogenen Kriterien für die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards bei der Produktion zertifizieren lassen können. Zur Zertifizierung kommen nach weiteren Angaben der Bundesregierung Produkte in Betracht, die bereits mit bestimmten bestehenden Siegeln des Vergleichsportals siegelklarheit.de zertifiziert wurden.
Über diesen bereits bekannten Sachstand hinaus, geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass bisher keine konkreten Kriterien und Standards definiert wurden, die für die Zertifizierung von Produkten mit dem „Grünen Knopf“ notwendig sein sollen. Hierzu heißt es im Wortlaut der Antwort der Bundesregierung: „Für eine Vergabe des ‚Grünen Knopfes‘ können Siegel anerkannt werden, welche die Mindestanforderungen im Bereich Glaubwürdigkeit sowie Sozialverträglichkeit oder Umweltfreundlichkeit für den Sektor ‚Textilherstellung‘ erfüllen. […] Einige der Siegel decken nur Teile der erforderlichen Kriterien für den ‚Grünen Knopf‘ ab. Daher ist gegebenenfalls eine Kombination von verschiedenen Siegeln erforderlich. Eine für den Start des ‚Grünen Knopfes‘ gültige Liste von anerkannten Siegeln wird gemeinsam mit der Vergabegrundlage veröffentlicht“ (Antwort zu Frage 7).
Weiterhin unklar ist auch der Prozess für die Überprüfung der Einhaltung der noch nicht näher bekannten Kriterien sowie die Nachweispflicht der Unternehmen, wie aus Sicht der Fragesteller aus den Antworten zu den Fragen 8 und 11 hervorgeht.
Nach Ansicht der Fragesteller ist der Planungsstand zur Einführung des „Grünen Knopfs“ damit mehr als ungenügend in Anbetracht der bisherigen Ausgaben in Höhe von 98 350 Euro bei der bundeseigenen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für das Vorhaben sowie eines Personaleinsatzes von 2 Vollzeitäquivalenten bei der GIZ seit Januar 2018 und zwischenzeitlich 2,8 Vollzeitäquivalenten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) selbst. Angesichts der nach Auffassung der Fragesteller offenkundig fehlenden Gesamtkonzeption und der noch immer unklaren Mindeststandards und Kriterien sowie der entsprechenden Überprüfungsmechanismen scheint die von der Bundesregierung offenbar bereits eingeleitete Ausschreibung für eine Vergabestelle, die „die Nutzungslizenzen für das Siegel „Grüner Knopf“ im Auftrag des Zeichenhalters (BMZ) vergeben“ soll (Antwort zu den Fragen 9b und 10), übereilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wann plant die Bundesregierung das Konzept zur Umsetzung des Siegels „Grüner Knopf“ final fertigzustellen, um die noch in diesem Jahr geplante Einführung sicherzustellen?
Welche konkreten weiteren Mitwirkungsmöglichkeiten haben die im Textilbündnis beteiligten Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteure im Vorfeld des für eine Einführung des Siegels in diesem Jahr notwendigen abgeschlossenen Konzepts noch?
Wann soll das endgültige Konzept zum Siegel „Grüner Knopf“ dem Deutschen Bundestag übermittelt werden?
Wann soll das endgültige Konzept zum Siegel „Grüner Knopf“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Wann hat die Bundesregierung das Ausschreibungsverfahren für eine Vergabestelle zur Vergabe des Siegels „Grüner Knopf“ im Auftrag des Zeichenhalters begonnen, und in welchem Rahmen findet dieses statt?
Welche Kosten sind mit dem Vergabeverfahren, das in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 9b auf Bundestagsdrucksache 19/7043 benannt wird, verbunden, und aus welchen konkreten Haushaltstiteln wird dies finanziert?
Welche konkreten Anforderungen stellt die Bundesregierung im Rahmen dieser Ausschreibung an die geplante einzurichtende Vergabestelle?
Mit welchem konkreten finanziellen Volumen soll die Vergabestelle entsprechend der laufenden Ausschreibung nach Planung der Bundesregierung jeweils jährlich ausgestattet werden (bitte konkrete Haushaltsstelle, aus der dies finanziert werden soll, angeben sowie weitere angedachte Finanzierungsquellen der Vergabestelle benennen)?
Wann soll das Ausschreibungsverfahren beendet sein, und sofern dies bereits der Fall ist, wer hat sich im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens um die Vergabestelle beworben?
Wie viele dieser Bewerbungen um die Ausschreibung der Vergabestelle stammen von privatwirtschaftlichen Akteuren, und wie viele von bundeseigenen Unternehmen?
Welche konkreten Aufgaben wird das vom BMZ in der Antwort auf die Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7043 erwähnte Sektorprogramm der GIZ wahrnehmen?
Welche Ziele und Erfolgsindikatoren sind im von der GIZ eingereichten Angebot festgelegt?
Wie hoch ist das Auftragsvolumen des o. g. GIZ-Sektorprogramms (bitte nach Positionen – Personaleinsatz, Verwaltungskosten, Sachgüter, Finanzierungen, sonstige Kosten – aufschlüsseln)?
Wie genau hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Entwurf des ersten Umsetzungskonzepts zum Siegel „Grüner Knopf“, wie von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/7043 angegeben, kommentiert?
a) Welche Änderungen am Konzept wurden bzw. werden entsprechend dieser Kommentierung noch vorgenommen, und aus welchem Grund?
b) Welche Vorschläge des BMU werden aus welchen Gründen nicht übernommen?
Inwiefern wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) an der Erarbeitung des abschließenden Konzepts, abgesehen von Unterrichtungen durch das BMZ, beteiligt?