Zivilgesellschaftliche Kooperation mit der Ukraine
der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das im Jahr 2014 von der Ukraine unterzeichnete und ratifizierte Assoziierungsabkommen mit der EU ist zum 1. September 2017 in Kraft getreten und bildet die Grundlage der Beziehungen der Ukraine zur EU. Präsident Petro Poroschenkos erklärtes Ziel ist die Verankerung einer EU- und NATO-Mitgliedschaft in der Verfassung (www.handelsblatt.com/politik/international/osteuropa-ukraine-treibtplaene-fuer-mitgliedschaft-in-eu-und-nato-voran/23094048.html).
Die dafür notwendigen Reformen werden zum Teil mit großem Engagement, teilweise nur zögerlich umgesetzt. Die EU und Deutschland unterstützen den proeuropäischen Weg der Ukraine mit einer Vielzahl von Maßnahmen, u. a. ungebundenen Finanzhilfen, Beratung im Justizbereich und dem nachhaltigen Aufbau eines tragfähigen, transparenten Wirtschaftssystems. Gleichzeitig fordern die internationalen Partner der Ukraine die Fortführung der weitreichenden Reformen, u. a. im Bereich der Antikorruption, des Energiesektors, der Medienfreiheit und der wirtschaftlichen Diversifizierung (www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/20181205IPR20940/parlament-begrusst-reformbemuhungen-der-ukraineverurteilt-russische-aggression).
Seit den Maidan-Protesten im Jahr 2013 stieg der Einfluss der ukrainischen Zivilgesellschaft auf die politische und gesellschaftliche Entwicklung des Landes. Sowohl mit Blick auf die andauernden ukrainischen Reformbestrebungen als auch für die Beilegung des Konflikts mit Russland ist eine fortlaufende strategische Kooperation und Stärkung der dortigen Zivilgesellschaft notwendig.
Seit 1993 besteht ein deutsch-ukrainisches Kulturabkommen, welches zum Ziel hat, die Zusammenarbeit beider Länder durch den kulturellen Austausch zu fördern (www.dija.de/fileadmin/medien/downloads/L%C3%A4nderinfos/Ukraine/Dt-Ukr_Kulturabkommen.pdf). Seit Inkrafttreten des Abkommens bestehen insbesondere im Bildungsbereich zahlreiche Partnerschaften, wie die Partnerschulinitiative PASCH, ein Austauschprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes sowie weitere Hochschulkooperationen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ukraine-node/bilateral/202760).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine sind derzeit in Kraft?
Welche Verträge und Vereinbarungen zur zivilgesellschaftlichen bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine sind derzeit in Kraft?
Welche deutschen Organisationen, Mittler oder Stiftungen sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine seit 2014 tätig?
Welche deutschen Organisationen, Mittler oder Stiftungen sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in der Ukraine seit 2014 tätig?
Wie bzw. mit welchen Finanzmitteln hat die Bundesregierung die o. g. Organisationen, Mittler, Stiftungen oder deren Einzelprojekte seit 2014 unterstützt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der von ihr finanzierten Projekte in den Fragen 3 und 4, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Finanzierungen?
Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen bzw. Vertreter der Zivilgesellschaft in den Reformbestrebungen der ukrainischen Regierung, und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der Zivilgesellschaft auf die Reformbestrebungen ein?
Welche Kooperationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Vertretern der ukrainischen Zivilgesellschaft und der EU-Unterstützungsgruppe für die Ukraine, und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der Zivilgesellschaft auf die EU-Unterstützungsgruppe für die Ukraine ein?
Ist die Einbindung von Nichtregierungsorganisationen oder Vertretern der Zivilgesellschaft in den Reformprozess in der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung ein Kriterium für die Erteilung von EU-Finanzhilfen oder anderer Unterstützungsleistungen?
Falls nein, wieso nicht?
Falls ja, wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss dieser zivilgesellschaftlichen Akteure auf den Reformprozess ein?
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Austauschprogramme zwischen Deutschland und der Ukraine, wie Schüleroder Studentenaustausche, Journalistenaustausche etc.?
Plant die Bundesregierung, den zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und der Ukraine zukünftig zu verstärken?
Falls ja, durch welche konkreten Projekte, und innerhalb welchen Zeitraums, und falls nein, warum nicht?
Welche Nichtregierungsorganisationen oder Akteure der Zivilgesellschaft wurden seit 2014 in Deutschland und der Ukraine durch Mittel des Programms zum Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland gefördert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jeweiligen Förderungen (bei der Aufschlüsselung bitte auch das jeweilige Projektziel vermerken: Pluralismus stärken; Wertediskurs fördern; Zukunftsperspektiven geben; Förderung von Dialog und Verständigung; nach: www.auswaertiges-amt.de/blob/ 2147858/531b345875e345b3d32ece78710028b0/deutsch-data.pdf)?
Wie bewertet die Bundesregierung das im Sommer 2018 zu Ende gegangene deutsch-ukrainische Sprachenjahr, insbesondere mit Blick auf daraus hervorgegangene neue Kooperationen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt „MEET UP! Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen“ der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, und mit welchen Mitteln (finanzieller und nichtfinanzieller Natur) unterstützt die Bundesregierung dieses Programm seit 2014?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil deutscher, ukrainischer und russischer Teilnehmer am Projekt „MEET UP! Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen“ seit 2014 entwickelt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
Mit welchen Mitteln (finanzieller und nichtfinanzieller Natur) plant die Bundesregierung den deutsch-ukrainischen Jugendaustausch zu fördern, und mit welchen Partnern steht die Bundesregierung derzeit diesbezüglich in Kontakt?
Welche konkreten Schritte ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung der Deutsche Städtetag, um den Aufbau neuer kommunaler Partnerschaften mit der Ukraine zu fördern?
Wie viele ukrainische Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 nach Deutschland eingereist, und wie viele Visaanträge standen dem bis 2017 gegenüber (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Programme und Maßnahmen finanzierte die Bundesregierung in der Ukraine aus Mitteln der Humanitären Hilfe seit 2014 (bitte inklusive Laufzeiten und nach Empfängern aufschlüsseln)?