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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsplatzbeschreibungen für Tarifbeschäftigte im Zoll

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/838414.03.2019

Arbeitsplatzbeschreibungen für Tarifbeschäftigte im Zoll

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Neben den mehr als 33 000 Beamtinnen und Beamten gibt es beim Zoll rund 4 000 Tarifbeschäftigte. Damit alle Tarifbeschäftigten korrekt in den für sie jeweils vorgesehenen Tarif eingruppiert werden können, empfiehlt das Bundesverwaltungsamt (BVA), Arbeitsplatzbeschreibungen zu erstellen (vgl. Bundesverwaltungsamt, Hg.: Arbeitsplatzbeschreibung. Basis für tarifgerechte Eingruppierung. Köln 2016, S. 3). Denn Arbeitsplatzbeschreibungen bilden nach Einschätzung des BVA die Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der tariflichen Eingruppierung und schaffen Transparenz in Bezug auf die auszuübenden Tätigkeiten (vgl. ebd.). Bereits im Jahr 1985 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) deshalb in einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden darauf hingewiesen, dass zum Nachweis der tarifgerechten Vergütung Arbeitsplatzbeschreibungen erforderlich sind (siehe BMI-Rundschreiben D III 1 – 220 218/c vom 9. August 1985). Dieses Rundschreiben ist auch für den Zoll bindend.

Aus Sicht der Fragestellenden ist es daher zwingend erforderlich, dass die Arbeitsplatzbeschreibungen aller Tarifbeschäftigten im Zoll den hohen Qualitätsansprüchen von BVA und BMI genügen und an die geltende Rechtsprechung angepasst sind und ausnahmslos bei Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit vorliegen. Denn mangelhafte oder gar fehlende Arbeitsplatzbeschreibungen hätten zur Folge, dass es dem Zoll nicht immer möglich ist, seine Tarifbeschäftigten korrekt einzugruppieren. Sowohl dem Bund als auch den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können hierdurch finanzielle Nachteile entstehen, da sich aus fehlerhaften Arbeitsplatzbeschreibungen entweder eine zu niedrige oder eine zu hohe Vergütung ergeben kann.

Der Zoll kann durch korrekte Arbeitsplatzbeschreibungen somit nicht nur finanzielle Ausfälle für den Bund vermeiden, er kann damit auch ein hohes Maß an Transparenz in Bezug auf die auszuübenden Tätigkeiten gewährleisten und behält bei geplanten Umstrukturierungen und Kompetenzverlagerungen den Überblick über alle Aufgaben seines Geschäftsbereichs.

Die Tarifbeschäftigten des Zolls werden nach den Entgeltgruppen E 1 bis E 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt. Mit Abschluss der letzten Tarifvereinbarung vom 18. April 2018 wurde eine neue Entgeltgruppe, Entgeltgruppe E 9c, eingeführt, für die bis zum 1. März 2019 zahlreiche neue Arbeitsplatzbeschreibungen erstellt werden müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung auf die einzelnen Entgeltgruppen E 1 bis E 15 (bitte in tabellarischer Form angeben und nach Entgeltgruppen aufgliedern)?

2

Für wie viele Tarifbeschäftigte in der Zollverwaltung liegen keine Arbeitsplatzbeschreibungen vor (bitte in tabellarischer Form angeben und nach Entgeltgruppen aufgliedern)?

3

Wie viele gerichtliche und außergerichtliche Eingruppierungsstreitigkeiten bzw. Klagen im Geschäftsbereich der Zollverwaltung sind der Bundesregierung seit 2014 bekannt, und wie viele dieser Klagen waren erfolgreich?

4

Wie viele Arbeitsplatzbeschreibungen der Tarifbeschäftigten im Zoll entsprechen nicht den Ausfüllhinweisen zu den Vordrucken der Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung, die das Bundesministerium des Innern erarbeitet hat?

5

Wie viele Arbeitsplatzbeschreibungen der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung wurden in den vergangenen fünf Jahren nicht aktualisiert?

6

Wie viele Tarifbeschäftigte in der Zollverwaltung waren nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 28. Februar 2019 berechtigt, in die Entgeltgruppe E 9c eingruppiert zu werden?

7

Wie viele Tarifbeschäftigte in der Zollverwaltung haben bis zum 1. März 2019 gemäß § 29b Absatz 1 Satz 1 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ – Bund) beantragt, in die Entgeltgruppe E 9c eingruppiert zu werden?

8

Für wie viele der Stellen in der Zollverwaltung, die in die Entgeltgruppe E 9c eingruppiert werden sollen, liegen zum 1. März 2019 keine Arbeitsplatzbeschreibungen bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen vor, die nicht gänzlich den Ausfüllhinweisen zu den Vordrucken der Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung genügen, die das Bundesministerium des Innern erarbeitet hat?

9

Für wie viele Tarifbeschäftigte der Generalzolldirektion liegen keine Arbeitsplatzbeschreibungen bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen vor, die nicht gänzlich den Ausfüllhinweisen zu den Vordrucken der Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung genügen, die das Bundesministerium des Innern erarbeitet hat (bitte in tabellarischer Form angeben und nach Entgeltgruppen aufgliedern)?

10

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Minder- bzw. Mehrausgaben für den Bund, die in den letzten fünf Jahren dadurch entstanden sind, dass die Tarifbeschäftigten des Zolls aufgrund mangelhafter (vgl. Ausfüllhinweise zu den Vordrucken der Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung des BMI, Rechtsprechung etc.) und fehlender Arbeitsplatzbeschreibungen nicht tarifgerecht gemäß den Kriterien der Tarifverhandlungen über die Entgeltordnung zum TVöD entlohnt wurden?

11

In welchen Bereichen der Zollverwaltung sind wie viele Beschäftigte tätig, die eine außertarifliche Vergütung erhalten?

12

Plant die Bundesregierung, verstärkt außertarifliche Verträge abzuschließen, um im Geschäftsbereich des Zolls benötigtes Fachpersonal – etwa im Bereich der Informations- und Datenverarbeitung oder in der Financial Intelligence Unit (FIU) – anzuwerben?

Falls ja, welche Vorhaben will die Bundesregierung hierzu wann umsetzen?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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