Bauwerksinspektion der Schleusen Kiel-Holtenau am Nord-Ostsee-Kanal im Jahr 2019
Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Wolfgang Wiehle, Frank Magnitz, Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf der Internetseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurde am 11. Februar 2019 bekanntgegeben: „Die Schleuse Kiel-Holtenau wird im Jahr 2019 gewartet (repariert und inspiziert = geprüft). Hierzu wird je eine große Schleusenkammer zu folgenden Zeiten außer Betrieb genommen: die Nordkammer von Dienstag, 23. April 2019 bis Dienstag, 14. Juni 2019 und die Südkammer von Montag, 5. August 2019 bis Freitag, 27. September 2019. Die Wartung und die damit verbundene Sperrung von je einer Schleusenkammer ist notwendig, um die planmäßige Verfügbarkeit und Betriebssicherheit unserer über 100 Jahre alten Schleusenanlage sicher stellen zu können“ (www.wsa-kiel.wsv. de/Webs/WSA/WSA-Kiel-Holtenau/DE/0_Startseite/Aktuelle_Meldungen/ Schleusenwartung_2019.html).
Die Sperrung beider „Großen Schleusen“ im März 2013 hat gezeigt, wie sehr Schiffsmakler und die am Kanal ansässigen Dienstleistungsunternehmen von einem möglichen Rückgang der Schiffspassagen wirtschaftlich betroffen sind (Deutsche Verkehrs-Zeitung, „Maritime Verbände für Notfallplan am NOK“, 5. September 2013; Deutsche Verkehrs-Zeitung, „Der Kanal darf nicht verfallen“, 14. März 2013). Das Einkommen von Kanalsteurern und Lotsen ist variabel und direkt abhängig von der Anzahl und der Größe der Schiffe, die den Kanal passieren. Am 14. Januar 2016 berichtete die „Deutsche Verkehrs-Zeitung“ im Artikel „Kanallotsen gehen bei defekten Schleusen leer aus“ über das Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig, wonach Lotsen keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung bei einer Vollsperrung des Nord-Ostsee-Kanals haben (vgl. auch https://schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/Presse/PI/201601 schleusertoredefekt.html). Die Bundesregierung als Betreiber dieser Bundeswasserstrasse trägt hier eine besondere Verantwortung.
Die Bauwerksinspektion und ggf. Schleusensanierungsarbeiten sind aufgrund des Alters der Bauwerke zwingend notwendig (Deutsche Verkehrs-Zeitung, „Seit Jahrzehnten auf Verschleiß gefahren“, 15. März 2013). Die letzten Bauwerksinspektionen mit ähnlich langen Zeiträumen der Außerbetriebnahme von je einer „Großen Schleuse“ in Kiel waren 2007, 2013 und 2017. Während dieser Zeit wird nach Ansicht der Fragesteller die Schifffahrt beeinträchtigt, es kommt zu teils langen Wartezeiten und in der Folge ggf. dazu, dass Schiffe die längere Route, um Kap Skagen bevorzugen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Dauer der Außerbetriebnahme der Schleusen so kurz wie möglich zu halten?
Ist vorgesehen, die Bauwerksinspektion und die ggf. durchzuführenden Teilsanierungsmaßnahmen durch die beauftragten Firmen im Drei-Schicht-System ausführen zu lassen?
Ist vorgesehen, die Bauwerksinspektion und die ggf. durchzuführenden Teilsanierungsmaßnahmen durch die beauftragten Firmen mit Wochenendschichten durchführen zu lassen?
Wann soll nach derzeitigem Stand der Planung die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Ersatzneubaus der „Kleinen Schleusen“ erfolgen, wenn die grundlegende Sanierung der „Großen Schleusen“ erst nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der „Kleinen Schleusen“ erfolgen soll (vgl. www.thb.info/ rubriken/single-view/news/einbau-der-fangedaemme.html; bitte das Jahr der geplanten Inbetriebnahme des Ersatzneubaus der „Kleinen Schleusen“ angeben)?
Wie realistisch ist nach Einschätzung der Bundesregierung dieser geplante Fertigstellungstermin?
Welche möglichen Ursachen für Verzögerungen sind der Bundesregierung bereits bekannt, oder sind zu vermuten?
Mit wie vielen weiteren Sperrungen der „Großen Schleusen“ für Bauwerksinspektionen und Teilsanierungen über Zeiträume länger als eine Woche rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren bis zum Beginn der grundlegenden Sanierung?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Betriebssicherheit für die „Großen Schleusen“ bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus der „Kleinen Schleusen“ gewährleistet?
Hat die Bundesregierung einen Notfallplan für den Fall, dass die „Großen Schleusen“ in Kiel-Holtenau auf Grund von Bauwerksmängeln den Betrieb einstellen müssen?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Fall mit dem Einnahmeausfall der vom Kanal abhängigen Unternehmen, und der im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung am Kanal tätigen Kanalsteurer und Lotsen zu verfahren?