BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachfrage zu den Zahlen zum Familiennachzug

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/848118.03.2019

Nachfrage zu den Zahlen zum Familiennachzug

des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Berichterstattung rund um den Familiennachzug kursieren viele Zahlen. Im November 2018 stellte der Abgeordnete Martin Sichert die Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 19/6321 an die Bundesregierung mit der Bitte um eine Mitteilung der Visa-Zahlen für den Familiennachzug (https://bit.ly/2RWdiBz). Die Anfrage wurde mit einer expliziten Bitte zur Aufschlüsselung der Zahlen nach Antragstellerstatus – insbesondere für die sogenannte Gruppe der Flüchtlinge (Asylsuchende, Geduldete, subsidiär Geschützte) – versehen. Die Antwort des Auswärtigen Amts vom 3. Dezember 2018 lautete: 79 180 Familiennachzugsvisa im ersten bis dritten Quartal mit dem Vermerk, die erbetene differenzierte Auflistung sei erst ab 2019 möglich.

„tagesschau.de“ meldete am 18. Dezember 2018 (https://bit.ly/2CST0hW), dass im Jahr 2018 deutlich weniger Visa im Rahmen des Familiennachzugs gestellt worden seien – nämlich 38 500. Diese Zahl stammt laut „tagesschau.de“ aus einer Meldung der „Bild am Sonntag“ mit Berufung auf die Regierungsstatistik (https://bit.ly/2G98eCN). Diese Zahlen seien laut „tagesschau.de“ vom Sprecher des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ bestätigt worden. Eine Ausdifferenzierung der Zahl (etwa Flüchtlinge, Nicht-Flüchtlinge) ist nicht gegeben worden. „tagesschau.de“ erklärt weiter, dass die Zahl der Visa damit deutlich nach unten ging (im Jahr 2017 wurden von insgesamt 198 000 Asylanträgen 114 000 im Rahmen des Familiennachzugs gestellt).

Der „Bayerische Rundfunk“ schrieb in einem Artikel „#Faktenfuchs: Wie viele Visa gibt es für Familiennachzug?“ vom 20. Dezember 2018, dass ihm „eine detaillierte Aufstellung des Auswärtigen Amtes“ vorliegt, aus der deutlich die Aufschlüsselung der Visa u. a. zum Zweck des Familiennachzugs von Asylsuchenden hervorgeht. Der „Bayerische Rundfunk“ verwies, dass laut dem Bundesministerium „bis zum dritten Quartal dieses Jahres [gemeint ist das Jahr 2018] 24 823 Menschen […] mit der Familienzusammenführung ein Visum erhalten haben.“ Der „Bayerische Rundfunk“ erklärte dazu, dass in dieser Zahl die sechs Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden in Deutschland erfasst sind, die „einen Großteil aller in Deutschland lebenden Asylsuchenden“ ausmachen. Die Differenz zu den 38 500 Familiennachzugvisa der „Bild am Sonntag“ sei dem geschuldet, dass diese Zahl eine Hochrechnung auf das ganze Jahr gewesen sei, so der „Bayerische Rundfunk“ (https://bit.ly/2sTXeRO).

Die Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus dem letztveröffentlichten Jahresbericht (2017) zeigen, dass die Mehrzahl des Familiennachzuges in den Jahren von 2010 bis 2017 nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten durch Staatsangehörige gestellt worden ist, die aus den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen stammen (darunter z. B. Länder wie Syrien, Irak, Iran). Der Anteil der Deutschen Staatsangehörigen, die Familiennachzug beantragen, ist mitunter vergleichsweise klein und ist in der Kategorie „Sonstiges“ dazugezählt – gemeinsam mit anderen Staatsangehörigen von Ländern, die auch zu den Hauptherkunftsländern gehören (z. B. Eritrea, Somalia, Nigeria usw.). Der Anteil der Gruppe „Sonstiges“ lag 2017 bei 19,6 Prozent. Der Statistik ist auch zu entnehmen, dass die Zahlen des Familiennachzuges in den letzten Jahren enorm zugenommen haben – von 54 000 Personen im Jahr 2013 auf 114 000 Personen im Jahr 2017 (ein Plus von 112 Prozent), der Löwenanteil davon waren Anträge von Staatsangehörigen, die aus den Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen stammen (https://bit.ly/2TjoJ2K).

Wir fragen die Bundesregierung in dem Zusammenhang:

Fragen5

1

Wie kann es nach Ansicht der Bundesregierung sein, dass das Bundesinnenministerium gegenüber „tagesschau.de“ bzw. der „Bild am Sonntag“ (in dem Artikel vom 15. bzw. 16. Dezember 2018) 38 500 Familiennachzugsvisa für das Jahr 2018 benennt (siehe beide Artikel), Anfang Dezember 2018 aber gegenüber dem Abgeordneten Martin Sichert mit der Zahl 79 180 Familiennachzugsvisa vom ersten bis dritten Quartal und dem Hinweis, die erbetene differenzierte Auflistung nach Antragstellerstatus sei erst ab 2019 möglich, antwortet?

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass dem „Bayerischen Rundfunk“ eben diese „detaillierte Aufstellung“ des Auswärtigen Amts vorlag bzw. vorgelegt wurde (siehe Artikel des #Faktenfuchses vom 20. Dezember 2018), während die erbetene Differenzierung bei der Anfrage des Abgeordneten Martin Sichert Anfang Dezember 2018 noch nicht gemacht wurde bzw. keine bessere Aufstellung der Zahlen vorgelegt wurde?

2

Wie kann es nach Ansicht der Bundesregierung sein, dass Medienvertreter, wie eingangs dargestellt, detailliertere Informationen bestätigt bekommen als Abgeordnete des Deutschen Bundestages (siehe die Darlegung der zeitlichen Abfolge in der Vorbemerkung der Fragesteller und Frage 1)?

Wie versteht die Bundesregierung – anhand dieses Beispiels – die Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages auf die Exekutive bzw. die Arbeit der Bundesregierung?

3

Wie viele Familiennachzugsvisa wurden im Jahr 2018 insgesamt erteilt (bitte die Visa nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers auflisten und in einer Tabelle ausweisen und nach Antragstellerstatus differenzieren:

a) Familiennachzug im Bereich Asyl (Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes, Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG, subsidiär Geschützte nach § 4 AsylG), und

b) Familiennachzug außerhalb des Bereich Asyl und hilfsweise nach Staatsangehörigkeit trennen)?

4

Wie viele Familiennachzugsvisa wurden innerhalb Deutschlands gestellt, und wie viele außerhalb Deutschlands (bei Auslandsvertretungen bitte die jeweiligen Zahlen pro Auslandsvertretung aufgliedern)?

5

Wie entwickelten sich die Zahlen der in Frage 3 aufgelisteten Visa im Vergleich seit 2010 (bitte die Zahlen für die Jahre 2010 bis 2017 nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers auflisten und in einer Tabelle ausweisen und nach Antragstellerstatus differenzieren:

a) Familiennachzug im Bereich Asyl (Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes, Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG, subsidiär Geschützte nach § 4 AsylG), und

b) Familiennachzug außerhalb des Bereich Asyl und hilfsweise nach Staatsangehörigkeit trennen)?

Berlin, den 15. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen