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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fortschreibung der Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/850319.03.2019

Fortschreibung der Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Dr. Harald Weyel, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In ihrem für die 19. Legislaturperiode geschlossenen Koalitionsvertrag kündigen CDU, CSU und SPD die Fortschreibung und Weiterentwicklung ihrer Afrikapolitischen Leitlinien von 2014 unter Federführung des Auswärtigen Amtes an (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf, S. 152). Dort heißt es: „Aufbauend auf den Weichenstellungen der vergangenen Legislaturperiode müssen wir durch entschlossene weitreichende Maßnahmen in zentralen Bereichen unsere – deutschen wie europäischen – Handlungsansätze ausbauen: mit neuen Ansätzen für gute Regierungsführung, für den Auf- und Ausbau der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, bei der Förderung von nachhaltigen und entwicklungsfördernden Privatinvestitionen, dem Aufbau der Infrastruktur, unserer Unterstützung im Bildungssektor und bei der Schaffung menschenwürdiger Arbeit sowie der Förderung im Bereich der Sicherheitssektoren“ (ebd., Seite 152).

In ihren Afrikapolitischen Leitlinien von 2014 erklärt die Bundesregierung, die Ergebnisorientierung ihrer Afrikapolitik verstärken zu wollen: „Die eingesetzten Mittel sollen fortlaufend auf Wirksamkeit und Effizienz kontrolliert werden. […] Messbarkeit und Wirkung von entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sollen weiter verbessert werden. Sollte sich abzeichnen, dass ein Ziel nicht erreichbar ist oder dass die eingesetzten Mittel nicht im angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen, wird die Bundesregierung ihr Engagement in diesem Bereich überprüfen.“ (Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung, www.bmvg.de/resource/blob/12808/227e3ae06ed32cb4d81d61a1bbc8b206/afrikapolitische-leitlinien-der-bundesregierung-data.pdf, Seite 12).

Zudem formuliert die Bundesregierung die Absicht, „Migrationsfragen […] stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den Staaten Afrika“ verankern zu wollen (ebd., Seite 7).

In seiner 2019 veröffentlichten Stellungnahme („Niemanden zurücklassen“: Zivilgesellschaftliche Anforderungen an die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung, https://venro.org/publikationen/detail/niemanden-zuruecklassen-zivilgesellschaftliche-anforderungen-an-die-afrikapolitischen-leitlinien-derbundesregierung/) fordert der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO) die Bundesregierung zu einer „grundlegenden Neuausrichtung“ (ebd., Seite 1) der Afrikapolitischen Leitlinien von 2014 im Hinblick auf zahlreiche Punkte auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie lautet der aktuelle Entwicklungsstand der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Afrikapolitischen Leitlinien konkret, und zu wann ist die Fertigstellung derselben geplant?

2

In welchen konkreten Punkten unterscheidet sich der derzeitige Entwurf der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Afrikapolitischen Leitlinien von den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung von 2014?

3

Welche „neuen Ansätze für gute Regierungsführung“ sieht der derzeitige Entwurf zur Fortschreibung und Weiterentwicklung der Afrikapolitischen Leitlinien vor?

Was bedeutet „gute Regierungsführung“ in diesem Zusammenhang für die Bundesregierung?

Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung guter Regierungsführung in afrikanischen Staaten ergreift die Bundesregierung beziehungsweise plant sie zu ergreifen?

Stellen gute Regierungsführung und insbesondere wirkungsvolle Bekämpfung von Korruption Voraussetzungen afrikabezogener entwicklungspolitischer Maßnahmen dar?

Wenn ja, wie wird dies evaluiert?

Wenn nein, warum nicht?

4

Welche neuen Schwerpunkte sollen darüber hinaus insbesondere im Kontext der seit 2014 verhandelten internationalen Projekte (Agenda 2030 der Vereinten Nationen, Globaler Migrationspakt der Vereinten Nationen, Pariser Klimaabkommen) in der Afrikapolitik der Bundesregierung gesetzt werden? Wo sieht die Bundesregierung neuen, verstärkten oder gesunkenen Handlungsbedarf?

Inwiefern sollen sich Schwerpunktverschiebung und veränderte Handlungsbedarfe konkret auf die afrikabezogenen entwicklungspolitischen Maßnahmen, insbesondere die Höhe ihrer finanziellen Mittel und ihre Verteilung auf die Förderbereiche bzw. Sektoren auswirken (bitte aufschlüsseln)?

5

Welche Instrumente zur Kontrolle der Wirksamkeit und Effizienz eingesetzter Mittel der afrikabezogenen Entwicklungszusammenarbeit wendet die Bundesregierung an?

Wie plant die Bundesregierung, die Kontrollmechanismen gegebenenfalls zu verbessern?

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit und Effizienz der eingesetzten Mittel seit 2014?

Welche entwicklungspolitischen Maßnahmen erreichten seit 2014 ihr Ziel nicht oder standen in Bezug auf die eingesetzten Mittel nach Auffassung der Bundesregierung nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg?

Welche Maßnahmen wurden nach Überprüfung eingestellt (bitte nach Jahr, Ort, Maßnahmen und Finanzmitteln aufschlüsseln)?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die oben genannte Stellungnahme des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO)? Welche Forderungen sollen in welchem Umfang Berücksichtigung finden, welche nicht?

7

Welche Maßnahmen mit welchen finanziellen Mitteln ergreift die Bundesregierung zur Förderung fragiler Staaten und Least Developed Countries in Afrika seit 2014? Plant die Bundesregierung eine verstärkte Förderung dieser in Zukunft?

8

In welchem Umfang wurden Migrationsfragen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten seit 2014 stärker berücksichtigt? Wie bewertet die Bundesregierung gemeinsame Maßnahmen mit afrikanischen Staaten gegen irreguläre Migration und zur Rücknahme irregulärer Migranten (bitte aufschlüsseln)?

9

Wie lauten die bisherigen Ergebnisse des „AfrikaDialog“ des Auswärtigen Amts?

10

Mit welchen so genannten zivilgesellschaftlichen Akteuren und in welchem Umfang kooperiert die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit in Afrika?

Berlin, den 1. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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