Visaangelegenheiten sowie zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Kontakte mit der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea)
der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Margarete Bause, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratische Volksrepublik Korea (nachfolgend „Nordkorea“) sind seit jeher Spannungen unterworfen. Die Situation der Menschenrechte in Nordkorea zählt zu den schlechtesten weltweit. Unter anderem die Reise-, Presse- und Meinungsfreiheit werden rigoros beschnitten. Im Jahr 2017 waren ca. 120 000 Menschen willkürlich in Straflagern interniert, wo sie Opfer von Zwangsarbeit, Folter und Misshandlung werden (Amnesty International, Jahresbericht 2017/2018). In einem kürzlich veröffentlichten Bericht beschreibt Human Rights Watch das massive Ausmaß sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt in Nordkorea als endemische Menschenrechtsverletzung (vgl. Human Rights Watch (HRW) 2018, You Cry at Night but Don’t Know Why). Jegliche Form von Zivilgesellschaft oder gar Opposition wird durch Methoden wie Sippenhaft im Keim erstickt. Zwar sinken seit dem Amtsantritt von Kim Jong-un die Flüchtlingszahlen aus Nordkorea, das ist jedoch primär auf verschärfte Sicherheitsmaßnahmen an der chinesisch-nordkoreanischen Grenze zurückzuführen (Amnesty International Jahresbericht 2017/2018). Amnesty International berichtet, dass auch 2017/2018 im Land keine Verbesserung der Situation für die Bevölkerung erkennbar war (Amnesty International-Report, Mai 2018).
Seit die rot-grüne Bundesregierung die diplomatischen Beziehungen mit Nordkorea 2001 wiederbelebte, unterhalten beide Länder verhaltene diplomatische Beziehungen. Damit ist Deutschland eins der wenigen westlichen Ländern, die überhaupt diplomatische Beziehungen mit Nordkorea unterhalten. Auch verfügt Deutschland über vergleichsweise gute Kontakte zu nordkoreanischen Akteuren im humanitären und kulturellen Bereich. Es ist aus Sicht der Fragesteller zu begrüßen, dass die Bundesregierung auf politischer Ebene zurückhaltend agiert, sich für die Aufrechterhaltung der Sanktionen gegenüber Nordkorea ausspricht, aber trotzdem Bereitschaft zum Dialog unter bestimmten Bedingungen signalisiert.
In Bezug auf mehrere Anfragen des 1718 Sanctions Committees der Vereinten Nationen (Security Council Committee established pursuant to resolution 1718 (2006)) wurde von dem Komitee kritisiert, dass die Anfragen von der Bundesregierung nicht ausreichend beantwortet wurden. Deutschland muss nach Ansicht der Fragesteller dafür sorgen, dass die UN-Sanktionen auch hier vollständig umgesetzt und eingehalten werden. Dazu gehört auch zu unterbinden, dass nordkoreanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Botschaft in Berlin versuchen, Geräte und Technik zu beschaffen (www.welt.de/politik/ausland/article173168023/ Nordkorea-nutzt-Botschaft-in-Berlin-fuer-Waffenbeschaffung.html).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Visumsangelegenheiten
1. Wie viele Visa-Ersuche von Nordkoreanerinnen und Nordkoreanern wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 gestellt?
- Wie viele davon wurden warum abgelehnt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
- Wie viele davon wurden erteilt und schließlich auch wahrgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
- Aus welchen Gründen wurden die Visa beantragt?
2. Unterscheiden sich die Kriterien bei der Prüfung der Visa-Ersuche von Reisenden aus Nordkorea von Reisenden aus Staaten, die auch einer Schengen-Visapflicht unterliegen?
Wenn ja, in welcher Art?
3. Gibt es eine unterschiedliche Handhabung der Bearbeitung von Visumsanträgen aus Nordkorea, wenn die Gewährung von Visa durch politische Stiftungen, Universitäten oder Verbänden empfohlen wird, oder wenn Visa ohne eine solche Empfehlung beantragt werden?
4. Gibt es eine Abstimmung innerhalb der EU darüber, wie die Erteilung von Visa für Reisende aus Nordkorea geregelt ist, die nicht unter die in Artikel 23 des Beschlusses (GASP = Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) 2016/849 des Rates der Europäischen Union vom 27. Mai 2016 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02016D0849-20161209& from=DE) aufgezählten Kriterien fallen?
Wenn nein, warum gibt es keine einheitliche Handhabung der EU-Staaten?
Zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Kontakte
5. Sind der Bundesregierung Kontakte von deutschen Unternehmerverbänden nach Nordkorea bekannt?
Wenn ja, welche?
6. Führt die Bundesregierung ein Monitoring über nordkoreanische Wirtschaftsaktivitäten in Deutschland und/oder deutsche Wirtschaftsaktivitäten in Nordkorea durch?
Wenn ja, welche Wirtschaftsaktivitäten gibt es?
7. Wie bewertet die Bundesregierung Kontakte nach Nordkorea von
- deutschen Universitäten,
- politischen Stiftungen,
- Verbänden und Vereinigungen wie Unternehmerverbänden?
8. Wurden, oder werden die (potenziellen) Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer an Reisen nach Nordkorea durch das Auswärtige Amt proaktiv kontaktiert?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
9. Unter welchen Bedingungen plant die Bundesregierung einen zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Nordkorea zu intensivieren?
- Welche Initiativen, die darauf abzielen, den Austausch zwischen der deutschen und der nordkoreanischen Zivilgesellschaft zu fördern, unterstützt die Bundesregierung, oder plant sie zu unterstützten?
- Wenn ja, wie werden diese Initiativen unterstützt?
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten ein, kulturellen und akademischen Austauschen zwischen deutschen und nordkoreanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu fördern, ohne das Regime zu unterstützen?
11. Unter welchen Voraussetzungen wird die Bundesregierung die Unterstützung von kulturellem und wissenschaftlichem Austausch mit Nordkorea unterhalb der Sanktionsschwelle prüfen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/6679)?
Liegen der Bundesregierung solche Anfragen vor?
Wenn ja, welchen Inhalts, und wenn nein, welche Maßnahmen hält sie für denkbar?
Fragen14
Wie viele Visa-Ersuche von Nordkoreanerinnen und Nordkoreanern wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 gestellt?
Wie viele davon wurden warum abgelehnt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele davon wurden erteilt und schließlich auch wahrgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurden die Visa beantragt?
Unterscheiden sich die Kriterien bei der Prüfung der Visa-Ersuche von Reisenden aus Nordkorea von Reisenden aus Staaten, die auch einer Schengen-Visapflicht unterliegen?
Wenn ja, in welcher Art?
Gibt es eine unterschiedliche Handhabung der Bearbeitung von Visumsanträgen aus Nordkorea, wenn die Gewährung von Visa durch politische Stiftungen, Universitäten oder Verbänden empfohlen wird, oder wenn Visa ohne eine solche Empfehlung beantragt werden?
Gibt es eine Abstimmung innerhalb der EU darüber, wie die Erteilung von Visa für Reisende aus Nordkorea geregelt ist, die nicht unter die in Artikel 23 des Beschlusses (GASP = Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) 2016/849 des Rates der Europäischen Union vom 27. Mai 2016 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02016D0849-20161209& from=DE) aufgezählten Kriterien fallen?
Wenn nein, warum gibt es keine einheitliche Handhabung der EU-Staaten?
Sind der Bundesregierung Kontakte von deutschen Unternehmerverbänden nach Nordkorea bekannt?
Wenn ja, welche?
Führt die Bundesregierung ein Monitoring über nordkoreanische Wirtschaftsaktivitäten in Deutschland und/oder deutsche Wirtschaftsaktivitäten in Nordkorea durch?
Wenn ja, welche Wirtschaftsaktivitäten gibt es?
Wie bewertet die Bundesregierung Kontakte nach Nordkorea von
deutschen Universitäten,
politischen Stiftungen,
Verbänden und Vereinigungen wie Unternehmerverbänden?
Wurden, oder werden die (potenziellen) Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer an Reisen nach Nordkorea durch das Auswärtige Amt proaktiv kontaktiert?
Wenn ja, mit welchem Ziel?
Unter welchen Bedingungen plant die Bundesregierung einen zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Nordkorea zu intensivieren?
Welche Initiativen, die darauf abzielen, den Austausch zwischen der deutschen und der nordkoreanischen Zivilgesellschaft zu fördern, unterstützt die Bundesregierung, oder plant sie zu unterstützten?
Wenn ja, wie werden diese Initiativen unterstützt?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten ein, kulturellen und akademischen Austauschen zwischen deutschen und nordkoreanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu fördern, ohne das Regime zu unterstützen?
Unter welchen Voraussetzungen wird die Bundesregierung die Unterstützung von kulturellem und wissenschaftlichem Austausch mit Nordkorea unterhalb der Sanktionsschwelle prüfen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/6679)?
Liegen der Bundesregierung solche Anfragen vor?
Wenn ja, welchen Inhalts, und wenn nein, welche Maßnahmen hält sie für denkbar?