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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang der Bundesregierung mit enteigneten Mobilien aus der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/853219.03.2019

Umgang der Bundesregierung mit enteigneten Mobilien aus der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht in der Nacht zum 9. Mai 1945 wurde Deutschland in vier alliierte Besatzungszonen aufgeteilt. Die sowjetische Besatzungszone entstand auf dem Gebiet der preußischen Provinz Brandenburg, dem Land Mecklenburg einschließlich Vorpommerns, dem neu geschaffenen Land Sachsen-Anhalt, dem Freistaat Sachsen sowie dem Land Thüringen. Als oberste Befehls- und Verwaltungsbehörde entstand die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD), die bereits im Spätsommer 1945 eine weitreichende Bodenreform verabschiedete und weiträumige, entschädigungslose Enteignungen anordnete. Darunter fielen nicht nur Großgrundbesitzer, sondern auch kleinere Betriebe, die von der SMAD als Kriegsverbrecher und aktive Mitglieder der NSDAP eingestuft wurden. Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurden Stimmen laut, die nicht nur eine Entschädigung der in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) enteigneten Alteigentümer verlangten, sondern darüber hinaus auch die Rückgabe des zwischen 1945 und 1949 enteigneten Grund und Bodens. Die Bundesregierung wies diese Forderungen wiederholt mit dem Verweis zurück, die Sowjetunion habe die Beibehaltung der Bodenreformergebnisse als Bedingung für die Wiedererlangung der vollen Souveränität Deutschlands in den 2+4-Verhandlungen gestellt. Erwartungsgemäß klagten in den Folgejahren viele Alteigentümer auf Rückgängigmachung der Bodenreform. Das Bundesverfassungsgericht jedoch folgte der grundsätzlichen Argumentation der Bundesregierung und wies die Klagen ab. Es forderte die Bundesregierung aber auf, die Alteigentümer für den Verlust von Immobilien zu entschädigen und Mobilien prinzipiell vollumfänglich zurückzugeben. Der Deutsche Bundestag kam dieser Aufforderung 1994 mit der Verabschiedung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes nach. Ausgenommen von diesem Anspruch sind ehemalige, aktive Unterstützer (bzw. deren Erbberechtigte) des nationalsozialistischen und des kommunistischen Systems.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich heute noch mobile Kunst- oder Wertgegenstände im Besitz des Bundes oder in vom Bund geförderten Institutionen befinden, welche zur Zeit der sowjetischen Besatzungszone (8. Mai 1945 bis 7. Oktober 1949) auf dem Gebiet der ehemaligen DDR enteignet wurden?

Wenn ja, um wie viele Gegenstände handelt es sich?

2

In welchen Institutionen bzw. Behörden befinden sich diese?

3

Gibt es konkrete Konzepte oder Handlungsanweisungen von Seiten der Bundesregierung, wie mit diesen Mobilien, die während der Zeit der sowjetischen Besatzungszone unrechtmäßig entzogen worden sind und aufgrund des Ausgleichsleistungsgesetzes hätten zurückgegeben werden müssen, verfahren werden soll?

4

Wo sind diese mobilen Kunst- und Wertgegenstände gelagert?

5

Sind diese Gegenstände allesamt fachgerecht gelagert und gesichert (Beleuchtung, Raumklima, Hängung etc.)?

6

Gibt es in diesen Beständen Gegenstände, deren Provenienz bislang ungeklärt ist?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Provenienz dieser Gegenstände zu erforschen?

Wie plant die Bundesregierung mit Gegenständen umzugehen, deren Provenienz ergibt, dass sie zu Zeiten der SBZ unrechtmäßig enteignet wurden?

Plant die Bundesregierung in solchen Fällen, obwohl die Antragsfristen des Ausgleichsleistungsgesetzes abgelaufen sind, solche Gegenstände dennoch den ehemaligen Eigentümern zurückzugeben?

7

Wie viele Anträge auf Rückübertragung von Mobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge des Ausgleichsleistungsgesetzes gestellt?

Wie viele davon erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung einen positiven Bescheid?

Wie viele Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt?

Wie viel Fälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch heute in Bearbeitung?

8

Wie viele Mobilien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Ausgleichsleistungsgesetzes an ehemalige Eigentümer zurückgegeben?

9

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rückübertragung verweigert, weil der damals Enteignete „dem nationalsozialistischen […] System […] erheblichen Vorschub geleistet hat“ (siehe § 1 Absatz 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes)?

10

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rückübertragung verweigert, weil der damals Enteignete „dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblichen Vorschub geleistet hat“ (siehe § 1 Absatz 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes)?

11

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Ausgleichsleistungsgesetzes eine Entschädigung für die Enteignung von Immobilien zur Zeit der SBZ gezahlt?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme der Ausgleichsleistungszahlungen?

13

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Anspruchsberechtigung nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes in den ostdeutschen Bundesländern Flächen erworben?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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