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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verwendung der Mittel aus der Alkopopsteuer

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/853819.03.2019

Verwendung der Mittel aus der Alkopopsteuer

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen (Alkopopsteuergesetz – AlkopopStG) wurde im Jahr 2004 eine Steuer auf Alkopops eingeführt. Sie beträgt nach § 2 AlkopopStG „für einen Hektoliter reinen Alkohol, gemessen bei einer Temperatur von 20 Grad C: 5 550 Euro.“

Im Gegensatz zur allgemeinen Steuersystematik ist die Verwendung der Mittel der Alkopopsteuer zweckgebunden. In § 4 AlkopopStG heißt es, das „Netto-Mehraufkommen aus der Alkopopsteuer ist zur Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu verwenden.“

Dies zeigt sich auch im Bundeshaushalt, wo sich ein entsprechender Titel (531 04-314) findet, allerdings ohne Ansatz und IST-Wert. Auf der Einnahmenseite findet sich unter Titel 033 02-820 ein Ansatz von 2 Mio. Euro.

Im Drogen- und Suchtbericht 2018 findet sich kein Verweis auf Alkopops oder die Verwendung der Steuermittel aus der Alkopopsteuer, ebenso findet sich auf den Webseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kein Verweis auf die Alkopopsteuer, oder deren Verwendung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie haben sich die Einnahmen aus der Alkopopsteuer seit 2004 jährlich entwickelt?

2

Wie hat sich das Netto-Mehraufkommen aus der Alkopopsteuer gemäß § 4 AlkopopStG seit 2004 jährlich entwickelt?

3

In welcher Höhe wurden der BZgA seit dem Jahr 2004 jährlich Mittel aus der Alkopopsteuer zugeführt?

4

Welche Maßnahmen zur Suchtprävention gemäß § 4 AlkopopStG wurden jährlich seit 2014 aus der Alkopopsteuer jeweils in welcher Höhe finanziert?

5

Welche Maßnahmen zur Suchtprävention gemäß § 4 AlkopopStG sollen im Jahr 2019 aus der Alkopopsteuer jeweils in welcher Höhe finanziert werden?

6

Werden die Mittel aus der Alkopopsteuer für Verwaltungsausgaben in der BZgA genutzt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte jährlich seit 2014 angeben)?

7

Wie haben sich die Einnahmen und Zuschüsse der BZgA seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte nach Bundeszuschüssen, eigenen Einnahmen und Zuwendungen aus der Alkopopsteuer aufschlüsseln)?

8

Wie hat sich der Konsum von Alkopops seit dem Jahr 2004 entwickelt?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob durch die Alkopopsteuer der Alkoholkonsum zurückgegangen ist?

10

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Alkopop-Konsumenten nach Einführung der Alkopopsteuer auf andere alkoholische Getränke oder andere Suchtmittel ausgewichen, und wenn ja, in welcher Anzahl, und auf welche?

11

Aus welchen Gründen ist im Titel 531 04-314 kein Ansatz im Haushaltsplan aufgeführt?

12

Wie wird die Weiterleitung des Netto-Mehraufkommens gemäß § 4 AlkopopStG an die BZgA haushaltstechnisch verbucht?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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