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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete

Zahl der Personen mit laufendem Asylverfahren (Gestatteten) oder mit Duldung, Anteil der 14- bis 26-jährigen, <span>Gestattete mit regelmäßigem Schulbesuch, in Ausbildung, Beschäftigung, als Selbständige, Studierende oder Erwerbslose; Geduldete mit Leistungsbezug nach BAföG bzw. SGB III, Personen mit Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung, Lockerung </span>von Aufenthaltsbeschränkungen, weitere Fördermaßnahmen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/83125. 02. 2010

Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete

der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz, Olaf Scholz, Siegmund Ehrmann, Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Gerold Reichenbach, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Arbeit und Ausbildung sind entscheidend für ein selbstbestimmtes Leben. Insbesondere die schulische und betriebliche Ausbildung ist für junge Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete ebenso wichtig wie für alle anderen jungen Menschen. An einem Zugang zu Bildung und Ausbildung hängen die Zukunftschancen dieser jungen Menschen.

Nach der geltenden Rechtslage kann Antragstellerinnen und Antragstellern während des Asylverfahrens (Gestattete) nach mindestens einjährigem Aufenthalt erlaubt werden, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Gestattete nicht oder nicht mehr in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt und die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmt. Die BA muss dabei die so genannte Vorrangprüfung vornehmen: Es darf keine Deutsche/kein Deutscher oder EU-Bürgerin/EU-Bürger zur Verfügung stehen, die oder der die Arbeitsstelle annehmen könnte. Praktikerinnen und Praktiker berichten immer wieder, dass die Vorrangprüfung je nach Region für viele Betroffene zu einem weitgehenden faktischen Ausschluss vom Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens führt, da die meisten Posten auch mit Deutschen oder EU-Bürgerinnen und -Bürgern besetzt werden können.

Ähnliches gilt für Geduldete. Ihnen kann nach Ablauf eines Jahres ebenfalls der Zugang zu Ausbildung und zum Arbeitsmarkt erlaubt werden. Auch für sie gilt dann für die Dauer von weiteren drei Jahren die Vorrangprüfung.

In der vergangenen Legislaturperiode wurden einige Normen geändert, um den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt für Geduldete zu erleichtern. Das betrifft einen Anspruch auf Zugang zu Ausbildung ohne Vorrangprüfung sowie zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung nach vier Jahren, die Aufnahme in den Kreis der Leistungsberechtigten für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder für Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie eine Lockerung der räumlichen Beschränkung zum Zwecke der Arbeitsaufnahme. Auch für Gestattete erlaubt das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) eine Lockerung der räumlichen Beschränkung. Hier stellt sich die Frage, wie diese Regelungen in der Praxis angewandt werden und ob weiterer Regelungsbedarf besteht.

Drucksache 17/831 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hoch ist die bundesweite Zahl von Personen, die eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG haben (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und, wenn möglich, nach Geschlecht)?

2

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele der in Frage 1 genannten Personen Jugendliche, also Personen, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 7 Absatz 1 Nummer 2 SGB VIII), und wie viele junge Volljährige, also Personen, die 18 aber noch nicht 27 sind (§ 7 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII), sind?

3

Wie viele Personen mit Aufenthaltsgestattung a) besuchen regelmäßig eine Schule, b) nehmen an berufsvorbereitenden Maßnahmen teil, c) machen eine betrieblich durchgeführte berufliche Ausbildung, d) sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt (nicht eingerechnet Ausbildungsverhältnisse i. S. v. Frage 3c), e) sind selbständig berufstätig, f) befinden sich im Studium oder g) sind erwerbslos?

Bitte für die Fragen 3a bis 3g Aufschlüsselung nach Bundesländern und, wenn möglich, nach Geschlecht.

Sofern der Bundesregierung zu den Fragen 3a bis 3g keine Zahlen vorliegen, bitten wir um Zahlen, die die Anzahl gestatteter Teilnehmer wiedergeben, die an den einschlägigen Bundesprogrammen (z. B. ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt) teilnehmen.

4

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele der in den Fragen 3a bis 3g genannten Personen Jugendliche und wie viele junge Volljährige sind?

5

Wie vielen Personen mit Aufenthaltsgestattung wurde seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung auf Grundlage von § 61 Absatz 2 AsylVfG erteilt (bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und ggf. 2010 sowie nach Bundesländern und, wenn möglich, nach Geschlecht)?

6

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele der in Frage 5 genannten Personen Jugendliche und wie viele junge Volljährige sind?

7

Wie oft a) wurde seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anträgen auf Ausnahmen gemäß § 58 Absatz 1 AsylVfG stattgegeben, wonach gestatteten Ausländern erlaubt werden kann, den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung vorübergehend zu verlassen oder sich allgemein in dem angrenzenden Bezirk einer Ausländerbehörde aufzuhalten, und b) wurden entsprechende Anträge abgelehnt?

Bitte Antworten zu den Fragen 7a und 7b aufschlüsseln nach den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und ggf. 2010 sowie nach Bundesländern.

8

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele der in den Fragen 7a und 7b genannten Antragsteller Jugendliche und wie viele junge Volljährige sind?

9

Wie hoch ist die bundesweite Zahl von Personen, die eine Duldung gemäß § 60a des Aufenthaltsgesetzes haben (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und, wenn möglich, nach Geschlecht)?

10

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele der in der Frage 9 genannten Personen Jugendliche und wie viele junge Volljährige sind?

11

Wie viele Geduldete bezogen seit dem 1. Januar 2009 a) Leistungen nach § 8 Absatz 2a BAföG, der seit Inkrafttreten des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes am 1. Januar 2009 Geduldete mit mindestens vierjährigem Voraufenthalt in den Kreis der Leistungsberechtigten einbezieht, oder b) Leistungen nach § 63 Absatz 2a SGB III, der seit Inkrafttreten des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes am 1. Januar 2009 Geduldete mit mindestens vierjährigem Voraufenthalt in den Kreis der Leistungsberechtigten einbezieht?

Bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und, wenn möglich, nach Geschlecht.

12

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele der in den Fragen 11a und 11b genannten Leistungsbezieher Jugendliche und wie viele junge Volljährige sind?

13

In wie vielen Fällen wurde Geduldeten seit Inkrafttreten des so genannten EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28. August 2007 a) die Ausübung einer Beschäftigung aufgrund von § 10 Absatz 2 Nummer 1 der Beschäftigungsverfahrensverordnung erlaubt, welcher die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ohne Vorrangprüfung vorsieht für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf oder b) die Ausübung einer Beschäftigung aufgrund von § 10 Absatz 2 Nummer 2 der Beschäftigungsverfahrensverordnung erlaubt, welcher die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ohne Vorrangprüfung vorsieht, wenn sich der Ausländer seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten hat, und c) in wie vielen Fällen wurde Geduldeten die Erlaubnis auf Grundlage von § 11 der Beschäftigungsverfahrensverordnung versagt?

Bitte für die Fragen 13a bis 13c aufschlüsseln nach den Jahren 2007, 2008, 2009 und ggf. 2010 sowie nach Bundesländern und, wenn möglich, nach Geschlecht.

14

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele der in den Fragen 13a bis 13c genannten Antragsteller Jugendliche und wie viele junge Volljährige sind?

15

Wie oft a) wurde seit Inkrafttreten des so genannten EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28. August 2007 Anträgen auf Ausnahmen gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes stattgegeben, wonach für Geduldete mit Arbeitserlaubnis Ausnahmen von der räumlichen Beschränkung gemacht werden können und b) wurden entsprechende Anträge abgelehnt?

16

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele der in den Fragen 15a und 15b genannten Antragsteller Jugendliche und wie viele junge Volljährige sind?

17

Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu, Gestatteten und Geduldeten neben den bereits bestehenden Fördermaßnahmen Zugang zu weiteren Fördermaßnahmen nach dem SGB III, insbesondere Förderbeihilfen zur Ausbildung, zu ermöglichen?

18

Was unternimmt die Bundesregierung dafür, dass auch Gestattete und Geduldete Zugang zu Bildung und beruflicher Ausbildung erhalten?

19

Wie schätzt die Bundesregierung die (Lebens-)Situation der de facto von beruflicher Qualifikation ausgeschlossenen Gestatteten und Geduldeten ein?

Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

Berlin, den 24. Februar 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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