Steuerliche Bewertung von Dienstfahrrädern
der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mobilität ist vielfältig. Die Förderung von Mobilitätsmitteln durch den Arbeitgeber ist jedoch weitestgehend beschränkt auf nur einige Mobilitätsmittel. Dienstwagen sind das wohl gängigste Beispiel einer Zuwendung zur Mobilität durch den Arbeitgeber. Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet hat einen weiteren Beitrag hierzu geleistet und die Besteuerung für die private Nutzung von Elektro- und Hybridautos halbiert. Der geldwerte Vorteil eines Dienstrades bei privater Nutzung wurde seit 2012 mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises besteuert. Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet wurden durch § 3 Nummer 37 des Einkommensteuergesetzes Dienstfahrräder jedoch steuerfrei gestellt, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Lohn die Kosten übernimmt. Andernfalls gilt weiterhin der Steuersatz von 1 Prozent, was auf die Mehrzahl der Diensträder in Deutschland zutrifft, da zumeist ein Modell praktiziert wird, in dem die Leasingrate durch eine anteilige Gehaltsumwandlung bezahlt wird. Um dies zu ändern, hat der Bundesrat mit Drucksache 372/18 beschlossen, die Besteuerung der privaten Nutzung für Diensträder an die Besteuerung der privaten Nutzung von Elektro- und Hybridautos anzupassen und damit eine Halbierung des Prozentsatzes zu gewähren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wird die Bundesregierung einer Erlassänderung, wie vom Bundesrat auf Drucksache 381/18 beschlossen zustimmen und damit eine Gleichbehandlung zwischen dem Dienstfahrrad sowie dem Elektro- und Hybrid-Dienstwagen ermöglichen?
Wird die Steuerfreiheit der privaten Nutzung für Diensträder gewährt, wenn eine Bonuszahlung oder Sonderzahlung des Arbeitgebers im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zur Begleichung der Leasingrate verwendet wird?
Ist von Seiten der Bundesregierung geplant, weitere Mobilitätsmittel steuerlich zu entlasten oder diesbezüglich bestehende Regelungen zu verändern?