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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gespräch des Afrikabeauftragten der Bundesregierung mit dem Fachverband Afrikanistik e. V. am 13. Februar 2019

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

09.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/867622.03.2019

Gespräch des Afrikabeauftragten der Bundesregierung mit dem Fachverband Afrikanistik e. V. am 13. Februar 2019

der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Uwe Kekeritz, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Katja Dörner, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Maria Klein-Schmeink, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein Interview des Afrikabeauftragten der Bundesregierung Günter Nooke in der Tageszeitung „B.Z.“ vom 7. Oktober 2018 mit dem Titel „Der Kalte Krieg hat Afrika mehr geschadet als die Kolonialzeit“ hat zu empörten Reaktionen in Presse, Parlament und Fachöffentlichkeit geführt. Unter anderem hatten Bundestagsabgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fragestunde am 10. Oktober 2018 mehrere Fragen in diesem Zusammenhang gestellt. Ferner forderten acht Bundestagsabgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Brief an die Bundeskanzlerin vom 24. Oktober 2018 die Entlassung des Afrikabeauftragten Günter Nooke, da er sich in dem umstrittenen Interview pauschalisierend über Afrika geäußert habe und seine Ausführungen zu den Auswirkungen des Kolonialismus verharmlosend gewesen seien.

In ähnlich kritischer Weise setzten sich Angehörige des Instituts für Afrikanistik und Ägyptologie der Universität zu Köln in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin vom 14. Oktober 2018 mit Nookes Äußerungen auseinander und forderten ebenfalls die Entlassung des Afrikabeauftragten (vgl. http://afrikaforschung-rheinmain.de/wp-content/uploads/2018/11/Offener-Brief_Uni-Koeln.pdf). Der ohne namentliche Unterzeichner und ohne Briefkopf im Netz veröffentlichte Text aus Köln wurde am folgenden Tag mit einer Betreffzeile, aber ansonsten wortgleich unter dem Briefkopf des Fachverbandes Afrikanistik e. V. und gezeichnet von dessen Vorsitzender, weiteren namentlich genannten Mitgliedern aus Vorstand und Beirat des Verbandes sowie – in eigener Zeile abgesetzt – den wiederum nicht näher genannten „Angehörigen des Instituts für Afrikanistik und Ägyptologie der Universität zu Köln“ an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gesandt.

Am 13. Februar 2019 kam es auf Einladung des Afrikabeauftragten zu einem zweistündigen Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Fachverbands Afrikanistik im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Als Moderator trat – laut Tagesordnung – der Görlitzer Wissenschaftler Prof. Dr. Matthias Theodor Vogt auf. Ferner waren mehrere Journalistinnen und Journalisten anwesend und – in der Tagesordnung als Vertreterinnen und Vertreter des BMZ bezeichnet – neben Günter Nooke, seiner Referentin und einer Praktikantin auch F.-E. E., Gründer und Vorsitzender des ident-Afrika e. V., und ein Rechtsanwalt, S. M.

Laut verschiedenen Presseberichten in den Tageszeitungen „DIE WELT“ (www.welt.de/politik/deutschland/article188761705/Vorwuerfe-gegen-Guenter-Nooke-Darf-man-Afrika-archaisch-nennen.html), „taz“ (www.taz.de/!5570147/) sowie „Neues Deutschland“ (www.neues-deutschland.de/artikel/1112295.afrikabeauftragter-guenter-nooke-und-der-braune-brief.html) sei das Gespräch zunächst in sachlicher Form verlaufen. Gegen Ende habe der Afrikabeauftragte eine vorbereitete, aber im vorherigen Gesprächsverlauf nicht angekündigte Schlusserklärung präsentiert, in der die Afrikanistinnen und Afrikanisten bestätigen sollten, dass sie Günter Nooke nicht als Rassisten bezeichnen würden. Unter Verweis darauf, dass sie diesen pauschalen Vorwurf nie erhoben hätten, unterzeichneten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Erklärung nicht und boten stattdessen an, Günter Nooke zu bescheinigen, seine Tätigkeit „kompetent“ und „reflektiert“ auszuüben, was dieser wiederum ablehnte. Nach übereinstimmenden Presseberichten endete das Gespräch daraufhin im Dissens.

Nach dem Ende des Treffens übergab Günter Nooke der Vorsitzenden des Fachverbandes Afrikanistik, der Hamburger Juniorprofessorin Raija Kramer, einen Umschlag mit einem Brief des Görlitzer Professors Vogt an den Ministerialdirektor Dr. S. O., Leiter II der Abteilung Marshallplan mit Afrika, Flucht und Migration im BMZ vom 12. Februar 2019. In dem Schreiben kritisiert Professor Vogt sprachliche Stilfragen und erweckt zudem den Eindruck eines „Gutachtens“ über den Inhalt des Schreibens des Fachverbands Afrikanistik e. V. (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1112295.afrikabeauftragter-guenter-nooke-und-der-braune-brief.htm).

Professor Vogt bezichtigt Professorin Kramer des Plagiats, der Falschangabe und Verfälschung von Daten und legt unter Verweis auf den geringen Zeitabstand zwischen dem offenen Brief aus Köln (vom 14. Oktober 2018) und dem Fachverbands-Brief (vom 15. Oktober 2018) nahe, dass die Vorsitzende den Brief ohne Kenntnisnahme durch alle genannten Unterzeichnerinnen und Unterzeichner versandt habe. Als Konsequenz aus dem vermeintlichen Fehlverhalten empfiehlt er dem BMZ, die Universität Hamburg, bei der Professorin Kramer befristet beschäftigt ist, über den Vorgang zu informieren. Die Vorsitzende des Fachverbandes sagte angesichts der für sie überraschenden, aber durch Professor Vogt und Günter Nooke zuvor verabredeten Übergabe des Briefes ihre Teilnahme an der Pressekonferenz ab. Mitglieder des Fachverbands für Afrikanistik e. V. werten diesen Vorgang laut Presseberichten als Versuch der Einschüchterung gegenüber Kritikerinnen und Kritikern (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1112295.afrikabeauftragter-guenter-nooke-und-der-braune-brief.htm).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass laut Presseberichten (vgl. Artikel Neues Deutschland sowie Telepolis (www.heise.de/tp/features/Duerfen-Wissenschaftler-Politiker-zum-Ruecktritt-auffordern-4310739.html)) die Übergabe des Schreibens des Professors Vogt durch Günter Nooke sowie dessen Inhalt von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Gesprächs als gezielter Einschüchterungsversuch durch den Afrikabeauftragten der Bundesregierung gegenüber der Vorsitzenden des Fachverbandes Afrikanistik, Professorin Raija Kramer, gewertet wurde?

2

In welcher Funktion war Rechtsanwalt S. M. bei dem Gespräch im BMZ anwesend, und in welchem Verhältnis steht er zum Bundesministerium bzw. zur Bundesregierung?

3

In welcher Funktion war F.-E. E. bei dem Gespräch im BMZ anwesend? In welchem Verhältnis steht er zum Bundesministerium bzw. zur Bundesregierung, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nähe des E. zum Präsidenten Kameruns Paul Biya (vgl. taz: www.taz.de/!5570147/ sowie Tweets des Herrn Essam, https://twitter.com/FredEricEssam/status/1017721044034052096 und https://twitter.com/FredEricEssam/status/1059033336235069440?s=19)?

4

Inwieweit sieht die Bundesregierung es als problematisch an, dass Professor Vogt als Verfasser eines vorab vom BMZ erbetenen Gutachtens, das zumindest indirekt dienstrechtliche Schritte gegen eine der Unterzeichnenden empfiehlt, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Fachverbandes Afrikanistik als neutraler Moderator des Gesprächs vorgestellt wurde (vgl. www.kulturrat.de/wp-content/uploads/2019/02/Gutachten-fuer-BMZ-Vogt.pdf)?

5

Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei dem Schreiben des Fachverbandes Afrikanistik vom 15. Oktober 2018 an die Bundeskanzlerin um eine wissenschaftliche Publikation, und wenn nein, welche Bedeutung misst die Bundesregierung der schriftlichen Einschätzung des Görlitzer Professors Vogt dazu bei (Schreiben vom 12. Februar 2019 an Ministerialdirektor O.)?

6

Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung um ein nicht statthaftes Plagiat, wenn einem Text, der von einer anderen Person oder Gruppe als Äußerung in einer politischen Debatte verfasst wurde, im Sinne einer Unterstützung der im Text geäußerten Inhalte und Standpunkte der eigene Name und ggf. die eigene Organisationszugehörigkeit hinzugefügt wird, und inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Gutachters, es handele sich bei dem Schreiben des Fachverbandes Afrikanistik vom 15. Oktober 2018 an die Bundeskanzlerin um ein Plagiat?

7

Wie wird die Bundesregierung mit dem Gutachten von Professor Vogt weiter verfahren? Wird das BMZ, wie von Professor Vogt empfohlen, den Präsidenten der Universität Hamburg über den Vorgang und das Gutachten informieren? Falls ja, in welcher Weise ist dies geplant?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorgehensweise des Afrikabeauftragten Günter Nooke, das Gutachten von Professor Vogt nicht unmittelbar bzw. auf offiziellem Wege an Professorin Kramer weiterzuleiten, sondern hierfür einen Zeitpunkt zwischen dem Gespräch und der Pressekonferenz auszuwählen? Entspricht diese Vorgehensweise dem üblichen Regierungshandeln?

9

Welchen Wortlaut hatte die Erklärung, die Günter Nooke laut übereinstimmenden Presseberichten den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gegen Ende des Gespräches zur Unterschrift vorlegte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Warum wurde die angestrebte gemeinsame Abschlusserklärung den Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern erst gegen Ende des Gesprächs vorgelegt, und inwiefern ist das übliche Praxis?

11

Inwieweit sieht die Bundesregierung durch das Schreiben des Professors Vogt sowie das in der Presse geschilderte Handeln Günter Nookes die Meinungsfreiheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Briefes an die Bundeskanzlerin vom 15. Oktober 2018 und insbesondere der Vorsitzenden des Fachverbands Afrikanistik beeinträchtigt?

12

Mit welcher Intention verwendete Günter Nooke nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang des Gesprächs das Zitat von Rosa Luxemburg („Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat“, vgl. Artikel Neues Deutschland)?

13

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der derzeitige Afrikabeauftragte der Bundesregierung in Bezug auf den afrikanischen Kontinent in wissenschaftlicher Hinsicht auf der Höhe der Zeit ist, und hält die Bundesregierung Günter Nooke für geeignet, in der Zukunft einen konstruktiven Dialog mit Forscherinnen und Forschern sowie wissenschaftlichen Einrichtungen zu führen?

14

Fühlt sich die Bundeskanzlerin von Günter Nooke in Bezug auf den afrikanischen Kontinent sachkundig beraten?

15

Ist Günter Nooke vor dem Hintergrund seiner Äußerungen im „B.Z.“-Interview und seiner Reaktion auf die öffentliche Kritik daran nach Einschätzung der Bundesregierung ein geeigneter Gesprächspartner für afrikanische Regierungen und Organisationen?

16

Inwiefern sieht die Bundesregierung durch die Äußerungen Günter Nookes historische Wahrheiten verkehrt und letztlich die kritische Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte gefährdet?

17

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung Günter Nookes, dass die Kolonialzeit dazu beigetragen habe „den Kontinent aus archaischen Strukturen zu lösen“?

18

Sind die von Günter Nooke im „B.Z.“-Interview vorgeschlagenen Aufkäufe afrikanischer Landflächen, zur Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen, in denen Geflüchtete angesiedelt werden sollen, offizielle Regierungsposition?

a) Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung dieser Pläne?

b) Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Umsetzung dieser Pläne?

c) Wenn nein, warum revidiert Günter Nooke diese Aussagen nicht?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Reaktionen afrikanischer Regierungen, Presseorgane und Intellektueller auf Günter Nookes Äußerungen im „B.Z.“-Interview, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Reaktionen?

Berlin, den 22. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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