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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anwaltskosten für zum Tode verurteilte IS Anhängerin mit Deutscher Staatsangehörigkeit

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/867722.03.2019

Anwaltskosten für zum Tode verurteilte IS-Anhängerin mit deutscher Staatsangehörigkeit

des Abgeordneten Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ausweislich Medienberichten ist die deutsche Staatsangehörige L. K. aus Mannheim mit marokkanischen Wurzeln im Irak wegen der Zugehörigkeit zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zum Tode verurteilt worden. Die Angeklagte habe dem IS bei der Begehung seiner Taten geholfen und sei an einem Angriff auf irakische Sicherheitskräfte beteiligt gewesen. Zudem habe sie ihre beiden Töchter in die Region mitgebracht und mit IS-Kämpfern verheiratet (www.spiegel.de/politik/ausland/irak-deutsche-is-anhaengerin-zum-tode-verurteilt-a-1188997.html; www.echo-online.de/lokales/nachrichten-rhein-neckar/viele-ratsel-im-fall-lamiak_18479324#).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Stand L. K. nach Kenntnis der Bundesregierung ein kostenfreier Pflichtverteidiger zur Verfügung?

2

Wurden für die oben genannte L. K. Anwaltskosten aus Mitteln des Bundes gezahlt?

Wenn ja, in welcher Höhe, und aus welcher Haushaltsstelle?

3

Wenn die Fragen 1 und 2 mit „Ja“ beantwortet werden, warum wurden Steuergelder für die Verteidigung einer mutmaßlichen IS-Terroristin ausgegeben, obwohl ein kostenfreier Pflichtverteidiger zur Verfügung stand?

4

Verfügt L. K. nach Kenntnis der Bundesregierung über weitere Staatsangehörigkeiten, und falls ja, wurden eventuell aus Bundesmitteln gezahlte Anwaltskosten dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzt, in Rechnung gestellt, und wenn nein, warum nicht?

5

Wie, wann, und wo hat die ursprünglich marokkanische Staatsangehörige L. K. nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben?

Wurde der Erwerb zwischenzeitlich auf seine Richtigkeit überprüft?

6

Hat die Bundesregierung für weitere Häftlinge mit deutscher Staatsangehörigkeit, die dem Umfeld des IS zuzurechnen sind, Anwaltskosten übernommen, obwohl ein staatlich bestellter Pflichtverteidiger zur Verfügung gestanden hatte?

a) Falls ja, wie hoch waren diese Aufwendungen, wo, und wann wurden sie für wen geleistet?

b) Welcher dieser Häftlinge verfügte neben der Deutschen noch über eine weitere Staatsangehörigkeit?

7

Warum setzt sich die Bundesregierung überhaupt für eine nach Ansicht deutscher Sicherheitsbehörden überzeugte Islamistin und Terror-Kämpferin ein (www.welt.de/politik/article175755105/Lamia-K-Todesurteil-gegen-deutsche-IS-Frau-im-Irak-aufgehoben.html), wo sie doch die Bekämpfung des islamischen Terrorismus zur vordringlichen Aufgabe erklärt hat (www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus-und-terrorismusbekaempfung/terrorismus/terrorismus-node.html)?

Berlin, den 27. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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