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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Europäisches Jahr gegen Armut und Ausgrenzung 2010 - Vorhaben und Kosten

Unproportionale Kostenverteilung für konkrete Projekte und für Öffentlichkeitsarbeit im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten, fragwürdige Planung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unzureichende Projektförderung und mangelnde Transparenz der Projektauswahl, Fehlen einer gesellschaftskritischen Perspektive

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

17.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/83325. 02. 2010

Europäisches Jahr gegen Armut und Ausgrenzung 2010 – Vorhaben und Kosten

der Abgeordneten Markus Kurth, Manuel Sarrazin, Brigitte Pothmer, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Ulrike Höfken, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung wird in Deutschland federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) organisiert und durchgeführt. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, ist laut einer Pressemitteilung aus ihrem Hause vom 3. Februar 2010 der Auffassung, dass „Armut und soziale Ausgrenzung […] uns umtreiben müssen.“ Laut der Pressemitteilung gibt es „überall in Deutschland […] eine Vielzahl von Initiativen, die gezielte Unterstützung anbieten und den Betroffenen neuen Mut machen“. Weiter heißt es: „842 Projektanträge gingen […] im Bundesministerium […] ein“.

Von den 17 Mio. Euro, die die Europäische Kommission für das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung bereitstellt, erhält Deutschland ca. 750 000 Euro. Zudem stellt die Bundesregierung ihrerseits 1,3 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Gefördert werden jetzt allerdings nur „40 Leuchttürme“, so die Pressemitteilung des BMAS vom 3. Februar 2010. Am gesamten Verfahren und an der Stoßrichtung und der Auswahl der Projekte hat es öffentlich Kritik gegeben, wie Artikel aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 5. Januar 2010, dem „SPIEGEL“ 01/2010 und „epd sozial“ vom 15. Januar 2010 zeigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach der Kostenkalkulation aus der Nationalen Strategie zum Europäischen Jahr 2010 lediglich 1,24 Mio. von 2,25 Mio. Euro in die Förderung konkreter Projekte fließen sollen, während das restliche Geld hauptsächlich für die Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden soll?

2

Wie ist die Aufteilung der Gelder in den anderen EU-Mitgliedstaaten, bzw. wie viel Prozent des Gesamtbudgets für das Europäische Jahr 2010 geben die anderen nationalen Regierungen innerhalb der EU für die Förderung konkreter Projekte und wie viel für weitere Ausgaben aus?

3

Wie setzen sich die Kosten für die im Rahmen des Europäischen Jahres 2010 in Deutschland veranschlagten Kostenblöcke „Kommunikation und Medien“ mit einem Volumen von 800 000 Euro und „Externe Unterstützung“ mit einem Volumen von 90 000 Euro zusammen?

4

Welche Agenturen wurden für die Durchführung der Aufträge im Bereich „Kommunikation und Medien“ sowie „Externe Unterstützung“ beauftragt, und welche konkreten Aufgaben sollen diese ausführen?

5

Unterstützt die Bundesregierung die Auftaktveranstaltung zum Europäischen Jahr 2010 für Nordrhein-Westfalen in Köln am 17. März 2010 finanziell?

6

Warum wurde die nationale Geschäftsstelle zum Europäischen Jahr 2010 im auch für die Regelsätze zuständigen Referat Vb4 des BMAS angesiedelt und nicht wie in den Jahren 2007 und 2008 bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), obwohl diese sich nach der Auffassung der Bundesregierung (Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28. November 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/3590) „wie keine andere Dachorganisation im zivilgesellschaftlichen Bereich Organisationen, die den Zielen des Europäischen Jahres verpflichtet sind“ für „sozial ausgegrenzte Menschen“ einsetzt?

7

Warum wurden entgegen der Ankündigung auf Seite 15 der Nationalen Strategie zum Europäischen Jahr, 50 bis 70 Aktionen mit maximal 40 000 Euro fördern zu wollen, und trotz der Zahl von 842 gestellten Anträgen lediglich 40 Projekte zur Förderung vorgeschlagen?

8

Welche Entscheidungskriterien und Bewertungspunkte hat das BMAS für die Auswahl der zu fördernden Projekte zu Grunde gelegt?

9

Sieht die Bundesregierung das Verfahren der Projektauswahl als transparent an, obwohl den Mitgliedern des Programmbeirats im Vorfeld der Projektauswahl lediglich 70 von 842 Anträgen vorgelegt wurden und deren Bewertung durch das BMAS nicht durch eine Offenlegung der Kriterien und deren Gewichtung nachvollziehbar war?

10

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass keines der ausgewählten Projekte Armut explizit aus einer gesellschaftskritischen Perspektive behandelt und mehreren vorgeschlagenen Projekten diese Perspektive ganz offenkundig fehlt (BE-007: „Arm ist nicht, wer wenig hat“; BW-007: „Knapp bei Kasse – Wir kommen klar“; NI-053: „AGH im Focus“)?

11

Sind im Rahmen des Europäischen Jahres spezielle Maßnahmen gegen die Armut von Frauen, z. B. Alleinerziehenden, geplant?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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