Erreichen des 30-Prozent-Ziels für flexible humanitäre Hilfe
der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ein wesentliches Problem für das internationale System der humanitären Hilfe ist nach Ansicht der Fragesteller nicht nur die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel, sondern auch die mangelnde Flexibilität bei deren Verwendung. Diese ergibt sich aus den Zweckbindungen der verschiedenen Geber. So kommt es immer wieder vor, dass für bestimmte humanitäre Notlagen, die viel Aufmerksamkeit genießen, reichlich Gelder zur Verfügung stehen, während die Hilfe in anderen Notlagen dramatisch unterfinanziert ist. Außerdem ist in Krisen oftmals nicht genügend Zeit für lange Verhandlungen von Finanzierungen auf Geberkonferenzen. Stattdessen müssen Gelder verfügbar sein, um schnell und unbürokratisch zu helfen. Das hat sich beispielsweise für Deutschland sehr deutlich bei der Flüchtlingskrise 2015 gezeigt. Neben dem syrischen Bürgerkrieg als primärer Fluchtursache war die katastrophale Lage in den Flüchtlingslagern um Syrien ein weiterer wichtiger Grund, warum sich so viele Bürgerkriegsflüchtlinge auf den Weg nach Europa gemacht hatten. Ein höherer Anteil flexibler Mittel reduziert außerdem den Verwaltungsaufwand für das Einwerben von Mitteln und ermöglicht so, dass mehr Mittel für die operative Hilfe zur Verfügung stehen (www.unocha.org/sites/unocha/files/OCHA_flexiblefunding_2017_20181024_lowres.pdf S.7).
Daher haben sich mehrere Geber, darunter auch Deutschland, beim Humanitären Weltgipfel 2016 in Istanbul dazu verpflichtet, den Anteil der flexiblen Gelder für humanitäre Hilfe bis 2020 auf 30 Prozent der Gesamthilfen zu erhöhen. Das Gipfeldokument „Grand Bargain“ klassifiziert nichtzweckgebundene (unearmarked) und geringfügig zweckgebundene (softly earmarked) Mittel als flexibel im Sinne dieses 30-Prozent-Ziels (www.agendaforhumanity.org/sites/default/files/ resources/2018/Jan/Grand_Bargain_final_22_May_FINAL-2.pdf).
Nach Ansicht der Fragesteller macht Deutschland keine ausreichenden Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung des 30-Prozent-Ziels. Laut einem Bericht des Büros für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN-OCHA) waren nur 21 Prozent der deutschen Mittel an UN-OCHA im Jahr 2017 flexibel, während beispielsweise die Niederlande, Finnland, Frankreich und Spanien 100 Prozent ihrer Mittel an UN-OCHA als flexible Mittel gaben (www.unocha.org/sites/unocha/files/OCHA_flexiblefunding_2017_20181024_ lowres.pdf S. 12).
Andere Organisationen im Bereich der humanitären Hilfe erhalten von Deutschland noch einen deutlich niedrigeren Anteil an flexiblen Mitteln. So geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine vorherige Kleine Anfrage der Fragesteller hervor, dass das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) im Jahr 2017 von Deutschland lediglich 2,76 Prozent seiner Mittel als flexible Mittel bekam (Bundestagsdrucksache 19/3648, Antwort zu Frage 17).
Ein wesentlicher Grund für die mangelnde Flexibilität der Mittel ist das Bemühen des Gebers, durch Zweckbindungen eine Steuerungswirkung zu erzielen. Nach Ansicht der Fragesteller fehlen der Bundesregierung allerdings die nötigen Kapazitäten für eine wirksame Steuerung in diesem Sinne. Diese Ansicht wird durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs gestützt. Dort heißt es: „Der Bundesrechnungshof hat in diesen Aufgabenbereichen [humanitäre Maßnahmen und Krisenprävention] und in zahlreichen weiteren operativen Bereichen des Auswärtigen Amts erhebliche Mängel bei der Gewährung und Bearbeitung von Zuwendungen festgestellt. Das Auswärtige Amt kennt beispielsweise nicht den genauen Bearbeitungsstand seiner Zuwendungsverfahren. Verwendungsnachweise von Zuwendungsempfängern über ein Fördervolumen von rund 2,5 Mrd. Euro hat es weder selbst hinreichend geprüft noch von anderen hinreichend prüfen lassen. Eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Vergabe von Zuwendungen kann das Auswärtige Amt zurzeit nicht sicherstellen“ (www.bundesrechnungshof.de/de/ veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/entwicklung-einzelplaene/2019/ langfassungen/2018-bericht-information-ueber-die-entwicklung-des-einzelplans- 05-auswaertiges-amt-fuer-die-haushaltsberatungen-2019-pdf S. 13). Der deutsche Bundesrechnungshof ist im Board of Auditors der Vereinten Nationen vertreten und hatte für das Jahr 2017 die Federführung für die Prüfung des UNHCR. Der entsprechende Rechnungsprüfungsbericht für das UNHCR fällt vergleichsweise gut aus (https://undocs.org/en/A/73/5/Add.6). Auch dies wäre nach Ansicht der Fragesteller ein Grund für die Erhöhung der flexiblen Mittel für den UNHCR. Entsprechende Änderungsanträge der Fraktion der FDP zur Flexibilisierung der Mittel für den UNHCR wurden allerdings in den Beratungen für den Haushalt 2018 und den Haushalt 2019 abgelehnt.
In der Haushaltsaufstellung des Deutschen Bundestages werden lediglich die nichtzweckgebundenen Sockelbeiträge an Organisationen im Bereich der humanitären Hilfe festgelegt. Der Großteil der Zahlungen im Bereich der humanitären Hilfe erfolgt aber aus dem Sammeltitel 0501 687 32 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“. Die Entscheidung über die einzelnen Maßnahmen und Zweckbindungen erfolgt somit durch die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsdurchführung und kann vom Deutschen Bundestag nur im Nachhinein überprüft werden. Leider erfolgt im Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland (Bundestagsdrucksache 19/5720) keine Aufschlüsselung der Zahlen nach den vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“ („unearmarked“, „softly earmarked“, „earmarked“ und „tightly earmarked“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Steht die Bundesregierung weiterhin zu den Zielen des „Grand Bargain“ vom Humanitären Weltgipfel 2016, und strebt sie insbesondere eine Erhöhung der flexiblen Mittel für humanitäre Hilfe auf 30 Prozent der Gesamthilfen bis 2020 an?
a) Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zum Erreichen des 30-Prozent-Ziels für flexible humanitäre Hilfe?
b) Strebt die Bundesregierung das 30-Prozent-Ziel nur für ihre humanitäre Hilfe insgesamt an oder auch für Zahlungen an einzelne Organisation im Bereich der humanitären Hilfe?
c) Wenn es für einzelne Organisationen gilt, welche sind das? Sind es alle Unterzeichner des „Grand Bargain“, nur einige davon oder auch bestimmte Nichtunterzeichner?
Warum gibt Deutschland bisher einigen Organisationen einen höheren Anteil und anderen Organisationen einen niedrigeren Anteil an flexiblen Mitteln für humanitäre Hilfe? Welche Überlegungen liegen dieser Prioritätensetzung bei der Verteilung der flexiblen Mittel zugrunde?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“ („unearmarked“, „softly earmarked“, „earmarked“ und „tightly earmarked“)?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an welche Immediate Response Accounts (IRA) des WFP geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“? Sind diese Zahlungen an die IRAs in den zuvor genannten Zahlungen an das WFP bereits enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an das Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, UN-OCHA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an den Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund, CERF) geleistet? Sind diese Zahlungen an den CERF in den zuvor genannten Zahlungen an UN-OCHA bereits enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an welche humanitären Länderfonds (Country-based Pooled Funds, CBPF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“? Sind diese Zahlungen an die CBPFs in den zuvor genannten Zahlungen an UN-OCHA bereits enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations Children Emergency Fund, UNICEF) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an den WHO-Notfallfonds (Contingency Fund for Emergencies/CFE) geleistet? Sind diese Zahlungen an den CFE in den zuvor genannten Zahlungen an die WHO bereits enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an die Internationale Organisation für Migration (IOM) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East, UNRWA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an den Dienst für Antiminenprogramme der Vereinten Nationen (United Nations Mine Action Service, UNMAS) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organisation, FAO) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (United Nations Population Fund, UNFPA) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an das Programm für Frauen und Gleichstellungsfragen der Vereinten Nationen (United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women, UN-WOMEN) geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an Organisationen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an den Disaster Relief Emergency Fund (DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften geleistet? Sind diese Zahlungen an den DREF in den zuvor genannten Zahlungen an die Organisationen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an Nichtregierungsorganisationen geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe insgesamt geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
a) Wenn nein, welche zuvor genannten Organisationen fließen nicht in die Gesamtberechnung ein?
b) Wenn nein, welche zusätzlichen Organisationen fließen in die Gesamtberechnung ein? Welche Zahlungen hat Deutschland in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 jeweils pro Jahr für humanitäre Hilfe an diese zusätzlichen Organisationen geleistet, und welche Anteile dieser Zahlungen fallen jeweils in die vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“?
Handelt es sich bei den in der Antwort zu Frage 22 genannten Zahlen um die Summen der in den vorherigen Fragen erfragten Zahlen zu Zahlungen an einzelne Organisationen und Gruppen von Organisationen?