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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung der wirtschaftlichen Integration in den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

29.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/878228.03.2019

Förderung der wirtschaftlichen Integration in den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas

der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Ausbau der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika hat spätestens seit dem Cotonou-Abkommen einen hohen Stellenwert in der europäischen Entwicklungszusammenarbeit. Insbesondere der Aufbau regionaler Binnenmärkte wird in Form von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den jeweiligen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften fokussiert. Gerade angesichts des geringen innerafrikanischen Handelsvolumens ist dies nach Ansicht der Fragesteller von zentraler Bedeutung. Auf Grund der geringen Größe vieler afrikanischer Staaten mit meist weniger als 20 Millionen Einwohnern und einem volkswirtschaftlichen Gesamtvolumen von weniger als 10 Mrd. US-Dollar sind viele nationale Märkte zu klein und damit zu unattraktiv, um (ausländische) Investitionen und damit Wohlstand und Wachstum durch die Ansiedlung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu generieren.

Nach Angaben der Vereinten Nationen konstituieren die regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika das Kernelement der wirtschaftlichen Integration und Entwicklung des ganzen Kontinents und sind ein fundamentaler Bestandteil der Agenda 2063, mit der die sozio-ökonomische Transformation des gesamten Kontinents bis 2063 erreicht werden soll (www.un.org/en/africa/osaa/peace/recs.shtml).

Während der innerafrikanische Handel nur rund 10 Prozent am gesamten afrikanischen Handelsvolumen ausmacht, beträgt das kontinentale Binnenhandelsvolumen in Europa beispielsweise rund 65 Prozent (www.giz.de/de/weltweit/59611.html). Die Entwicklung Europas zeigt nach Auffassung der Fragesteller, dass Handel gerade in Regionen mit kulturellen, religiösen und ethnischen Differenzen dazu beitragen kann, zu befrieden und zu verständigen. Neben Warenfreiheit spielt hierbei insbesondere die Personenfreizügigkeit eine fundamentale Rolle. Mehr noch als in Europa bietet diese Schutz vor externen wirtschaftlichen Schocks und trägt zur Verbesserung der Resilienz bei.

Gerade aus diesen Gründen ist es nach Ansicht der Fragesteller zwingend notwendig, dass auch die Bundesrepublik Deutschland mehr unternimmt, um die Integration der regionalen Wirtschaftspartnerschaften zu unterstützen und europäische Maßnahmen in diesem Bereich zu flankieren. Mehrfachmitgliedschaften mancher Länder in unterschiedlichen Wirtschaftsgemeinschaften und damit verbundene institutionelle Konkurrenz, hohe Transaktionskosten, eine schlechte Infrastruktur und weiterhin bestehende Zölle beschränken die regionale Integration (www.giz.de/de/weltweit/59611.html). Dies wirkt sich nach Einschätzung der Fragesteller auch negativ auf die Entwicklung der von der Afrikanischen Union angestrebten gesamtafrikanischen kontinentalen Freihandelszone aus. Noch immer ist Afrika wirtschaftlich enger mit dem Rest der Welt verbunden, als untereinander. Gleichzeitig drohen gerade kurzfristige Maßnahmen der Migrationssteuerung das übergeordnete Ziel der wirtschaftlichen Integration Afrikas, insbesondere durch eine Verminderung der Personenfreizügigkeit, zu untergraben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche konkreten Projekte und Maßnahmen werden im Rahmen der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit welchen afrikanischen Ländern bzw. mit welchen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) durchgeführt, um die wirtschaftliche Integration welcher der genannten afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaften zu vertiefen (bitte nach Jahren seit 2015, Durchführungsorganisation, Gesamtvolumen sowie jeweils jährlichem finanziellen Volumen sowie finanzieller und technischer Entwicklungszusammenarbeit aufschlüsseln)?

2

Welche der in Frage 1 genannten Maßnahmen tragen hierbei zur wirtschaftlichen Integration innerhalb welcher regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) im Bereich a) des freien Güter- und Warenverkehrs, b) des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs, c) der Dienstleistungsfreiheit und d) der Personenfreizügigkeit in welcher Form konkret bei?

3

Welche konkreten Projekte und Maßnahmen im Rahmen der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit welchen afrikanischen Ländern bzw. mit welchen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften Afrikas (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) tragen zum Abbau von a) tarifären Handelshemmnissen und b) nichttarifären Handelshemmnissen (bitte konkret benennen) in welcher Form konkret bei?

4

In welcher konkreten Form unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit die Kohärenz der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) und trägt zum Abbau der Doppelmitgliedschaften einzelner Staaten bei?

5

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die regionale Integration innerhalb der unterschiedlichen afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaften (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) durch den Aufbau von Kooperationsstrukturen und Institutionen?

6

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Kooperation zwischen den unterschiedlichen afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaften (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC), um welche konkreten tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse zwischen diesen zu beseitigen und den übergreifenden Güter- und Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenaustausch zu fördern (bitte konkrete Projekte und Maßnahmen jeweils für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 inklusive der entsprechenden finanziellen Ausstattung benennen)?

7

Inwiefern wird der Ausbau der Integration der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) zur Steigerung der Attraktivität der afrikanischen Märkte für deutsche Unternehmen in die Planungen zur Umsetzung des von der Bundeskanzlerin angekündigten Entwicklungsinvestitionsfonds einbezogen?

8

Inwiefern spielt der Ausbau der Integration der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) zur Steigerung der Attraktivität der afrikanischen Märkte für deutsche Unternehmen im Rahmen der Umsetzung a) des Marshallplans mit Afrika des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, b) der Initiative „Pro!Afrika“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, c) der Compacts with Afrika des Bundesministeriums der Finanzen und d) der Planungen zum angekündigten Entwicklungsinvestitionsfonds konkret eine Rolle, und wie wird dies jeweils einzeln berücksichtigt bzw. umgesetzt?

9

Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zur Migrationssteuerung (insbesondere Maßnahmen zur Grenzsicherung und zum Grenzschutz) werden in welchen konkreten Ländern Afrikas jeweils jährlich seit 2015 im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit jeweils welchem finanziellen und personellen Volumen (bitte jeweils jährliches Finanzvolumen sowie Gesamtvolumen bei mehrjährigen Projekten angeben) von jeweils welcher Durchführungsorganisation durchgeführt?

10

Welche der in Frage 8 genannten Projekte und Maßnahmen betreffen Maßnahmen zur Migrationssteuerung zwischen Ländern, die jeweils gemeinsam Mitglied in einer der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) sind?

11

An welchen konkreten europäischen Projekten und Maßnahmen zur Migrationssteuerung (insbesondere im Rahmen des Khartum-Prozesses, des Rabat-Prozesses und des Valetta-Prozesses) beteiligt sich die Bundesregierung in welchen konkreten Ländern mit welchem konkreten finanziellen und personellen Volumen (bitte jeweils jährliches Finanzvolumen sowie Gesamtvolumen bei mehrjährigen Projekten seit 2015 angeben)?

12

Welche konkreten europäischen Projekte und Maßnahmen zur Migrationssteuerung (insbesondere im Rahmen des Khartum-Prozesses, des Rabat-Prozesses und des Valetta-Prozesses) mit welchem konkreten finanziellen und personellen Volumen (bitte jeweils jährliches Finanzvolumen sowie Gesamtvolumen bei mehrjährigen Projekten seit 2015 nennen) werden von den deutschen staatlichen Durchführungsorganisationen (insbesondere Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und KfW) durchgeführt?

13

Welche der in den Fragen 10 und 11 genannten Projekte und Maßnahmen betreffen Maßnahmen zur Migrationssteuerung zwischen Ländern, die jeweils gemeinsam Mitglied in einer der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) sind?

14

Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dahingehend vor, ob die genannten Projekte und Maßnahmen zur Migrationssteuerung einen negativen Einfluss auf a) den freien Güter- und Warenverkehr, b) den freien Kapital- und Zahlungsverkehr, c) die Dienstleistungsfreiheit und d) den freien Personenverkehr zwischen Ländern haben, die gemeinsam Mitglied in einer der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika (UMA, COMESA, EAC, ECCAS, ECOWAS, IGAD und SADC) sind?

15

Wie stellt die Bundesregierung konkret sicher, dass die genannten Maßnahmen zur Migrationssteuerung nicht dem Ziel einer besseren regionalen wirtschaftlichen Integration in Afrika entgegenstehen?

Berlin, den 13. März 2019

Christian Lindner und Fraktion

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