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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbau der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

17.04.2019

Aktualisiert

10.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/881029.03.2019

Ausbau der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten

der Abgeordneten Andrej Hunko, Martina Renner, Jan Korte, Zaklin Nastic, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Sören Pellmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 29. August 2018 verarbeitet die deutsche Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit – PIU) gemäß der Richtlinie 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen die sogenannten PNR-Daten (EU-PNR) zur Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1). Bis Oktober 2018 waren lediglich drei „große“ deutsche Luftfahrtunternehmen an das deutsche PNR-System angeschlossen und haben bis dahin Daten „zu Erprobungszwecken“ an die PIU verschickt. Die Namen der Firmen sollen aus Gründen des Staatswohls geheim bleiben, da zur Fahndung ausgeschriebene Personen sonst auf andere Fluglinien ausweichen könnten. Die Anbindung weiterer Unternehmen an die PIU soll „sukzessive“ erfolgen (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 2).

Zahlen zu verarbeiteten Fluggastdaten bzw. Passagieren teilt die Bundesregierung nicht mit, da diese „statistisch nicht exakt erfasst“ und Fluggastdaten zu einer Buchung mehrfach übertragen würden (beim Kauf eines Tickets und beim Besteigen der Maschine; vgl. Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 4). Ein Grund für die Unmöglichkeit einer Statistik könnte aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller darin liegen, dass das deutsche Fluggastdaten-Informationssystem eine „IT-Eigenentwicklung“ des Bundeskriminalamts (BKA) ist. Dabei wurde auf dort ebenfalls teils „eigenentwickelte Bestandssysteme“ (Vorgangsbearbeitungssystem/VBS, Abgleichsystem/ABS) zurückgegriffen. Der IT-Betrieb des Fluggastdaten-Informationssystems liegt beim Bundesverwaltungsamt, die Systemplattform wird physisch in Rechenzentren des ITZ-Bund betrieben (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 11).

Für die Fragestellerinnen und Fragesteller ist es nicht hinnehmbar, dass es im Rahmen des deutschen PNR-Systems keine Statistiken geben soll. Es handelt sich um eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten, bei der 180 Millionen Passagiere pro Jahr einem Generalverdacht ausgesetzt und im automatisierten Verfahren mit der Polizeidatenbank INPOL und dem Schengener Informationssystem gerastert sowie einer Risikobewertung unterzogen werden. Ihre Daten werden jahrelang gespeichert. Dies muss vor allem wegen des immensen Umfangs öffentlich nachvollziehbar sein.

In einer Größenordnung von 0,07 Prozent der Anzahl der Passagierdatensätze erwartet die Bundesregierung „Folgemaßnahmen“ im Rahmen des PNR-Systems. Auf Basis des deutschen Passagieraufkommens müssten nach Einschätzung der Fragesteller also rund 100 000 Personen damit rechnen, von der Polizei mit einer Kontrolle, Durchsuchung oder Festnahme behelligt zu werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesbehörden sind derzeit zur Fluggastdatenzentralstelle abgeordnet worden, nach welchem Zeitplan ist deren Aufwuchs geplant, und welche Personalkosten entstehen aktuell (bitte auch die Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten ausweisen, vgl. Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 20)?

2

Wie viele Stellen zur Umsetzung des PNR-Systems sind derzeit bei der Bundespolizei, beim Bundesverwaltungsamt (BVA) sowie der Zollverwaltung bewilligt und eingeplant (bitte für alle Behörden getrennt ausweisen), wie viele dieser Stellen wurden bereits besetzt, und welcher Zeitplan für die Besetzung offener Stellen ist veranschlagt?

3

Welche Personalkosten entstehen derzeit beim BVA sowie der Zollverwaltung zur Umsetzung des EU-PNR-Systems, und welche Aufgaben übernehmen die 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVA und die eingeplanten 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zoll (Stand: 4. Oktober 2018) in diesem Zusammenhang?

4

Wie viele EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die vollständige Umsetzung der EU-PNR-Richtlinie mitgeteilt, und wie viele nehmen tatsächlich PNR-Daten entgegen?

5

Welche bzw. wie viele Airlines oder sonstigen Reiseanbieter sind derzeit an die deutsche Fluggastdatenzentralstelle angeschlossen, und welcher weitere Anschluss ist für 2019 geplant?

6

Welche der im Fluggastdatengesetz aufgeführten, an die deutsche PIU zu übermittelnden Daten werden von diesen Luftfahrtunternehmen tatsächlich erhoben?

7

Wie viele Daten bzw. Datensätze haben die Luftfahrtunternehmen seit Betrieb der PIU an diese übergeben?

a) Inwiefern lassen sich diese Daten aufschlüsseln, so dass Rückschlüsse auf die Zahl der verarbeiteten Passagiere oder Flüge gezogen werden können?

b) Wie viele Datensätze wurden bereits anonymisiert?

c) Wie viele Personen haben in der Fluggastdatenzentralstelle Zugang zu den dort gespeicherten Passagierdaten?

8

Worum handelt es sich bei dem von der Bundesregierung benannten „komplexen Suchverfahren des Fluggastdaten-Informationssystems“ (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 10)?

9

Welche Details kann die Bundesregierung zum Verfahren der „ausschließlich technischen Nachbewertung“ mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 13)?

10

Welche Details kann die Bundesregierung zur Ausgestaltung und Besetzung der „Leitstelle für PNR-Folgemaßnahmen“ bei der Bundespolizei mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 21)?

11

Wie viele Datensätze bzw. Passagiere soll die deutsche Fluggastdatenzentralstelle im Endausbau pro Jahr verarbeiten können?

12

Wie viele „identifizierten relevanten technischen Treffer mit dem PNR-Datensatz“ wurden an das Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) des BKA zur polizeilichen Überprüfung durch die Fluggastdatenzentralstelle übermittelt (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 13)?

a) Wie viele der übermittelten Treffer wurden in der Fluggastdatenzentralstelle „individuell fachlich und rechtlich“ überprüft?

b) Wie viele verifizierte „Treffer“ wurden daraufhin festgestellt?

c) In wie vielen Fällen haben die Behörden anschließend Folgemaßnahmen ergriffen, und worum handelte es sich dabei im Wesentlichen?

d) Inwiefern hat die PIU bereits mit Europol kooperiert oder Daten dorthin übermittelt?

13

Wie viele Straftaten wurden seit Bestehen der deutschen Fluggastdatenzentralstelle bzw. seit der deutschen Umsetzung des EU-PNR-Systems mit dessen Hilfe aufgeklärt (vgl. „Fluggastdaten: Totale Überwachung über den Wolken“, https://derstandard.at vom 8. März 2019)?

14

Inwiefern hält es die Bundesregierung für wünschenswert, die gemäß der Richtlinie 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeiteten Fluggastdaten und Passagieren statistisch exakt zu erfassen (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 4), und welche Anstrengungen unternimmt sie hierzu?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch andere am EU-PNR-System teilnehmende Regierungen über keine Statistiken verfügen?

a) Welche Angaben hat die Europäische Kommission hierzu in der Ratsarbeitsgruppe DAPIX (Informationsaustausch und Datenschutz) gemacht?

b) Inwiefern wurden auf dem dritten Treffen zur Umsetzung der EU-PNR-Richtlinie Zahlen zu verarbeiteten Fluggastdatensätzen, „Treffern“ und bestätigten „Treffern“ genannt (Ratsdokument 6563/19)?

16

Inwiefern wurde die Erstellung von Statistiken in der 2016 auf Initiative der Niederlande zur Förderung der operativen Zusammenarbeit der Fluggastdatenzentralstellen eingerichteten und vom Bundeskriminalamt geleiteten „Informal Working Group PNR“ (IWG-PNR) behandelt?

17

Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der „Zukunftsgruppe“ („Future Group“) bei Europol, die zur Aufklärung („intelligence“) von Reisen und Grenzübertritten eingerichtet wurde (Ratsdokument 6563/19), und wer gehört der Gruppe an?

a) Welche Werkzeuge und Systeme werden von der Gruppe genutzt oder entwickelt?

b) Wie sollen die anfallenden Informationen ausgetauscht werden?

c) Inwiefern sollen auch Zollbehörden beteiligt werden?

18

Welche Projekte fördert die Bundesregierung im Programm „Grenzkontrolle der Zukunft“, und wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 19/4755, Antwort zu Frage 21)?

19

Wo können Fluggäste in Deutschland ihr Recht auf Auskunft über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten wahrnehmen und entsprechende Anträge einreichen?

20

Wo wird diese Adresse bekannt gemacht, und wie viele Personen haben dort bereits eine Auskunft beantragt?

21

Welche Lücken sieht die Bundesregierung in der Reaktion der Europäischen Union auf den Terrorismus (Ratsdokument 6684/19), und wie könnten diese im Rahmen des EU-PNR-Systems beseitigt werden?

22

Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die im Ratsdokument 6684/19 vorgeschlagene „Sondierung“ der Ausdehnung des Anwendungsbereichs des PNR-Systems auf andere Transportmittel, und welche kämen aus ihrer Sicht für eine solche Sondierung infrage?

23

Was ist der Bundesregierung über sonstige Pläne zum Ausbau des EU-PNR-Systems bekannt?

a) Ist der Einbezug von internationalen Organisationen in das EU-PNR-System geplant?

b) Sollen die PNR-Daten im Rahmen des EU-Interoperabilitätsprogramms oder zum Abgleich mit EES- bzw. ETIAS-Daten (EES = Entry Exit System; ETIAS = Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) genutzt werden?

24

Was ist der Bundesregierung über die Bereitschaft Großbritanniens bekannt, auch zukünftig am EU-PNR-System teilzunehmen, und welche Vorbereitungen werden hierzu getroffen?

Berlin, den 14. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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