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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen - aktueller Stand und Maßnahmen zur Bekämpfung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

23.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/882629.03.2019

Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen – aktueller Stand und Maßnahmen zur Bekämpfung

der Abgeordneten Stephan Protschka, Franziska Gminder, Verena Hartmann, Peter Felser und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ausgehend von Baden-Württemberg (Mitteilung des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2018, siehe https://bit.ly/2MGPH1Q) ist die Blauzungenkrankheit wieder ausgebrochen. Deutschland war seit 2012 frei von dieser Krankheit. Ein Ausbruch in den Jahren 2007 und 2008 war mit einer Zwangsimpfaktion bekämpft worden, bei der ca. 18 Millionen Impfdosen an Rinder verabreicht wurden (Mitteilung Friedrich-Löffler-Institut von 2010, www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/ Document_derivate_00013696/Risikobewertung_Impfung_BTV-8_091007.pdf).

In engem zeitlichen Zusammenhang mit diesen Impfungen gab es in wenigen Betrieben plötzlich auftretende massive Krankheitsprobleme, stark steigende Zellzahlen in der Milch, Aborte, Störungen des zentralen Nervensystems, abgemagerte Tiere, die von manchen Tierärzten oder amtlichen Veterinären mit Selenmangel erklärt wurden, obwohl die Fütterung nicht verändert worden war und zusätzliche Selengaben keine Besserung brachten (www.tier-mensch.at/ diverses/schadensbericht.PDF, top agrar Österreich 12/2008, abrufbar bei www. tier-mensch.at/artikel/2009_01_06_blauzunge_Topagrar.pdf, Bauernstimme 11/2010, abrufbar bei www.bauernstimme.de/fileadmin/Dokumente/Verlag/ Bauernstimme.pdf/pdf-10/11-2010.pdf, Bauernstimme 5/2012, S. 18, abrufbar bei www.bauernstimme.de/fileadmin/Dokumente/Verlag/Bauernstimme.pdf/pdf- 12/05-2012.pdf und eine Fallsammlung der Rechtsanwaltskanzlei Schneider und Collegen in München von Landwirte-Klagen gegen diese Zwangsimpfung, dort v. a. S. 48, abrufbar bei www.schneider-collegen.de/media/BTV-8_Teil2. pdf).

Die betroffenen Landwirte fühlten sich von den Amtstierärzten und Tiergesundheitsdiensten allein gelassen und ein Zusammenhang mit der Impfung wurde geleugnet (ein Beispiel in der Petition Nr. 15/1826 an den Landtag von Baden-Württemberg, abrufbar bei www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/ WP15/Drucksachen/3000/15_3268_D.pdf, Seite 26). Demgegenüber sagt die Vorschrift: „Alle Tierärzte sind entsprechend § 30 Absatz 3 der Tierimpfstoff-Verordnung und nach den Berufsordnungen der Kammern zur Meldung von Nebenwirkungen verpflichtet“ (zitiert nach Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 15. Jahrgang – 4/2008, S. 277).

Die Aussagen den betroffenen Landwirten gegenüber kontrastieren mit einer Statistik, die von einem der mit diesen mutmaßlichen Impfschäden konfrontierten Tierärzte bei einem Symposium des Paul-Ehrlich-Instituts im Mai 2017 gezeigt wurde (https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_ Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/veterinaermedizin/veranstaltungen/ symposium_fb4/zehntes/18_Nebenwirkungen_und_Impfschaeden_bei_der_ Blauzungenimpfung.pdf). Demnach wurden in den Jahren 2008 und 2009 annähernd 1 500 Meldungen zu Störungen bei Trächtigkeit und Geburt im Gefolge der Impfung gemacht, nach einer anderen Statistik (ebenda) 1 618 Meldungen insgesamt in den Jahren 2008 bis 2013. Von diesen Meldungen wurden bei 705 Fällen „ungenügende Informationen“ festgestellt. Trotzdem weigerten sich die Tiergesundheitsdienste in Bayern und Baden-Württemberg, kranke oder tote Tiere zu untersuchen (ebenda, Folie S. 15 und o. a. Petition).

Es löst nach Ansicht der Fragesteller auch Fragen aus, warum in den Jahren 2008 und 2009 eine Pflichtimpfung angeordnet wurde, jetzt aber z. B. vom zuständigen Ministerium in Baden-Württemberg die Impfung nur noch empfohlen wird (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/ pressemitteilung/pid/startschuss-fuer-landesweite-impfkampagne-2019-in-mark groeningen/).

Anders verfahren wurde mit Impfschäden bei der Impfung gegen die Bovine Virus Diarrhoe (BVD). Wegen der ebenfalls in den Jahren 2007 bis 2010 aufgetretenen Fälle von „Blutschwitzen“ bei Kälbern nach der Impfung der Mütter mit PregSure war von der Universität Gießen ein Forschungsprojekt aufgelegt worden, nach Kenntnis der Fragesteller „damals vom BMELF initiiert, auf Drängen von Klinikern, Aufsichtsbehörden, Impfstoffherstellern und Landwirten“ (persönliche Mitteilung eines an dem Forschungsprojekt beteiligten Wissenschaftlers). Dieses Forschungsprojekt kam zum Ergebnis, dass das Blutschwitzen durch den verwendeten Impfstoff verursacht worden war (www.topagrar.com/rind/ news/rind-news-blutschwitzen-neue-studie-bestaetigt-zusammenhang-mit-pfizer- impfstoff-9366772.html).

Die staatlichen Veterinärverwaltungen haben bezüglich Impfschäden ein schweres historisches Erbe zu tragen. Der Forscher Dr. Karl Strohmaier aus Tübingen, der maßgeblich zum Verbot der Maul- und Klauenseucheimpfungen beigetragen hat, schreibt am 11. Januar 1992 in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“: „Dieses Umdenken fiel besonders den Veterinärverwaltungen schwer, die in Fragen der Tierseuchenbekämpfung entscheiden. Viele Generationen von Studenten hatten auf den Veterinärhochschulen in Deutschland gelernt, dass nur durch Flächenimpfungen die Maul- und Klauenseuche bekämpft werden könne. Schon lange war bekannt, dass durch die Impfstoffherstellung und -anwendung Ausbrüche ausgelöst wurden und unerwünschte Nebenwirkungen, wie zum Beispiel Allergien oder Aborte, auftraten. Trotzdem wurde die Impfung befürwortet. Als eine Nutzen-Kosten-Analyse der EG-Kommission, bei der auch die deutschen Verhältnisse untersucht worden waren, zu einem Votum gegen das weitere Impfen kam, widersprachen die Veterinärverwaltungen der Länder, die für den Tiergesundheitsdienst zuständig sind, und behaupteten, die Impfung habe sich bewährt. Beim Auftreten der Seuche 1987 in Großburgwedel direkt vor dem Tor eines Impfstoffwerkes, als im übrigen Europa kein Seuchenfall bekannt war, versteckte sich die Veterinärverwaltung in Hannover hinter der Angabe: ,Die Herkunft der Seuchenerreger konnte nicht eindeutig geklärt werden. Möglicherweise ist eine Einschleppung aus dem Ausland erfolgt.ʻ Mit dieser Verhaltensweise bewirkten die für die Bekämpfung Verantwortlichen, dass die Seuche in Europa bis in die jüngste Vergangenheit auftrat.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie hoch war der finanzielle Beitrag des Bundes an die Universität Gießen zu dem Forschungsprojekt zum Thema Blutschwitzen in den Jahren bis zur Veröffentlichung 2011?

2

Welche Voraussetzungen müssten vorliegen, damit die Bundesregierung heute ein ähnliches Forschungsprojekt anregt und unterstützt, um die Nebenwirkungen der Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit von 2008 bis heute untersuchen zu lassen, angesichts der Tatsache, dass es sich anfangs um behördlich angeordnete Zwangsimpfungen handelte und bis heute auch freiwillige Impfungen behördlich genehmigt werden müssen?

3

Welche wissenschaftlichen oder praktischen Gründe führen dazu, dass im Unterschied zum Geschehen von 2007 bis 2012 die Bundesregierung und die zuständigen Bundesinstitute in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen nicht eine allgemeine Impfpflicht anordnen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen der Tierärzte, die auf dem Stendaler Symposium 2017 in einem Vortrag des Paul-Ehrlich-Instituts gemeinsam mit dem Tiergesundheitsdienst Baden-Württemberg gemacht wurden, wonach in den Jahren 2008 und 2009 fast 1 500 Meldungen zu Störungen bei Trächtigkeit und Geburt eingegangen sind, davon 800 Aborte, die von den beteiligten Tierärzten zu 85 Prozent als „nicht beurteilbar wegen ungenügender Information“ eingestuft wurden (https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_ Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/veterinaermedizin/veranstaltungen/ symposium_fb4/zehntes/18_Nebenwirkungen_und_Impfschaeden_bei_der_ Blauzungenimpfung.pdf, Folie Seite 15)?

5

Wurde und wird den von einer behördlich angeordneten Zwangsimpfung betroffenen Landwirten ein Rechtsmittel nach § 839 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeboten, ähnlich der Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung (z. B. wie in Belehrung über Rechtsbehelfe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG –, RdSchr. d. BMI v. 12.8.2013 – V II 1 – 132 120/6), aus dem sie

a) die Adresse der Behörde erfahren könnten, die den Widerspruch oder die Beschwerde über Impfschäden annimmt und das

b) die Verfahrensschritte, Bearbeitungsdauer und Prüfpflichten der Behörde festlegen würde?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Beweislast im Fall von Impfschäden in den Jahren 2008 und 2009 angesichts der Tatsache, dass es sich um eine behördlich angeordnete Impfung mit einem nicht zugelassenen Impfstoff handelte (siehe www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/umstrittene- blauzungenimpfung-minister-blasen-zum-geordneten-rueckzug-a-661154.html)?

7

Welche Entschädigungsleistungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an von Tierverlusten durch Blutschwitzen betroffene Landwirte ab 2004 durch Tierseuchenkassen, Länder- oder Bundesbehörden bezahlt, z. B. an Landwirte aus der Gruppe IG-Blutschwitzer.de (abrufbar unter https:// web.archive.org/web/20161024020146/http://ig-blutschwitzer.de/impressum. html; bitte nach Jahr, Bundesland, Gesamtbetrag pro Bundesland, Zahl der Landwirte pro Bundesland auflisten)?

8

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass Solidarkassen wie die Tierseuchenkassen, die sich zu einem beträchtlichen Teil aus Zwangsbeiträgen von Tierhaltern finanzieren, zur Entschädigung für einen Impfschaden herangezogen werden, der durch eine behördlich angeordnete Pflichtimpfung entstanden ist?

Wäre hier nicht vielmehr direkt die Behörde in der Schadenersatzpflicht nach dem Verursacherprinzip?

9

Hält es die Bundesregierung wegen der aktuell wieder anlaufenden (freiwilligen) Impfaktionen für geboten, die Krankheitsfälle im Gefolge der Impfaktion 2008 und 2009 aufzuarbeiten angesichts der Tatsache, dass einige Betriebe so schwer geschädigt wurden, dass auch nicht geimpfte Tiere (Rotwild) möglicherweise durch Übertragung durch Wirtschaftsdünger geschädigt wurden und die Betriebe mit der Tierhaltung vollständig aufhören mussten (siehe die Quellen in Abschnitt 1 der Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Wie beurteilt die Regierung staatliche Zwangsmaßnahmen gegen zuvor jahre- und jahrzehntelang erfolgreiche Tierhalter, denen die Krankheitserscheinungen der Tiere nach der Blauzungenimpfung als Tierquälerei und mangelhafte Sorgfalt ausgelegt wurden und die deshalb mit Strafen belegt wurden, obwohl die Krankheitsursachen der Tiere nicht von staatlicher Seite vollständig untersucht wurden und den Beteuerungen der betroffenen Tierhalter nicht geglaubt wurde (z. B. www.kreisbote.de/lokales/landsberg/ tierquaelerei-ertl-hof-sohn-bestreitet-vorwuerfe-weiterhin-5855289.html)?

11

Haben die Bundesregierung und die staatlichen Forschungsanstalten die gewisse Parallelität der Vorgänge in der Hinsicht im Blick, dass beim Stendaler Symposium 2017 berichtet wird, dass bei der Herstellung des BTV-Impfstoffs hinsichtlich Herstellungskonzept, Zellbasis Baby-Hamster-Kidney-Zellen (BHK-Zellen) und Adjuvantien (Aluminiumhydroxid) ähnlich wie bei der Herstellung des MKS-Impfstoffs (Maul- und Klauenseuche) verfahren wird, diese Impfung jedoch laut einem eindrücklichen Bericht des damals maßgeblichen Forschers Dr. Karl Strohmaier in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ vom 17. Januar 1992 zum Jahresende 1991 aufgrund von Vorfällen bei der Impfstoffherstellung und Verschleppung des Erregers und dadurch verursachten Seuchenausbrüchen gestoppt wurde (https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_ Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/veterinaermedizin/veranstaltungen/symposium_fb4/ zehntes/18_Nebenwirkungen_und_Impfschaeden_bei_der_Blauzungenimpfung. pdf; www.zeit.de/1992/04/infektioese-impfungen)?

12

Hält es die Bundesregierung vor diesem Hintergrund für geboten, gerade die Betriebe zu untersuchen, die nach 2008 und 2009 Impfschäden gemeldet hatten, die sich jahrelang auf den betroffenen Betrieben quasi fortgepflanzt und angedauert hatten, unter Berücksichtigung des Hinweises, dass bei einem der betroffenen Betriebe eine beteiligte Tierärztin dem Landwirt geraten hat, die Gülle wegen einer möglichen Chlamydien-Infektion oder anderer möglicher Übertragungswege der Krankheitsursache im Betrieb nicht auszubringen (Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 16/5520)?

Berlin, den 19. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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