Aktuelle Entwicklungen im Bereich Sustainable Finance
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im März 2018 hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Erarbeitung konkreter Maßnahmen für die Berücksichtigung von Environmental-, Social- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) im Finanzsystem aufgesetzt. Eine Technical Expert Group ist zurzeit mit der Ausarbeitung beauftragt und hat im Dezember 2018 und Januar 2019 erste Zwischenergebnisse präsentiert.
Die Fragesteller begrüßen Vorschläge für mehr Transparenz bei Anlage- und Investitionsmöglichkeiten. Die Menschen sollen gemäß ihren Wertevorstellungen Investitionen anbieten können. Die Anbieter müssen durch allgemeine Regeln und Standards in der Lage sein, solche Produkte anbieten zu können.
Greenwashing muss verhindert werden. Aktuelle Entwicklungen in der Wirtschaft zeigen, dass viele Unternehmen bereits Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen und eigene Nachhaltigkeitskriterien und diesen entsprechende Anlageprodukte anbieten. Diese Kriterien und Standards haben sich über einen Zeitraum entwickelt. Diese Vorarbeiten sollten nach Ansicht der Fragesteller von der EU berücksichtigt werden.
Darüber hinaus werden auf EU-Ebene weitere Maßnahmen diskutiert, die deutlich über das Thema Transparenz hinausgehen und für eine Lenkung des Kapitals in Richtung nachhaltiger Anlagen und Investitionen sorgen sollen. Es werden z. B. Maßnahmen wie die Bevorzugung nachhaltiger Investitionen bei den Eigenkapitalanforderungen vorgeschlagen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0097&from=EN). Die Fragesteller stehen solchen Maßnahmen kritisch gegenüber (Green Supporting Factor).
Risikoparameter dürfen nicht aus ökologischen Gründen gelockert werden. Normative Vorgaben, Quoten und Ober- bzw. Untergrenzen sind nach Ansicht der Fragesteller abzulehnen. Anleger und Investoren müssen eine informierte freiwillige Entscheidung treffen, wie sie ihr Geld investieren. Gesellschaftliche Akzeptanz muss durch Aufklärung und Freiwilligkeit geschaffen werden, wie die zurzeit im Markt deutlich gestiegene Nachfrage nach nachhaltigen Anlagen zeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Position und welche Ziele vertritt die Bundesregierung mit Blick auf eine stärkere Nachhaltigkeitsorientierung des Finanzmarktes?
a) Welche der im Aktionsplan der EU-Kommission aufgeführten Maßnahmen erachtet die Bundesregierung als sinnvoll?
b) Gibt es Maßnahmen in der aktuellen Diskussion auf europäischer Ebene, die die Bundesregierung ablehnt?
c) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Wirtschaftsstruktur in Deutschland und in Europa?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Zwischenergebnisse der Technical Expert Group zum Thema Benchmarking (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-finance-teg-subgroup-benchmarks-progress-report_en.pdf), untermauert durch konkrete Beispiele?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Zwischenergebnisse der Technical Expert Group zum Thema Taxonomie (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-finance-teg-subgroup-taxonomy-progress-report_en.pdf)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU einheitliche Definitionen über Nachhaltigkeit – besonders mit dem Blick auf ökologische Nachhaltigkeitskriterien?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Zwischenergebnisse der Technical Expert Group zum Thema Green Bond Standard (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-finance-teg-subgroup-gbs-progress-report_en.pdf)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Technical Expert Group zum Thema Offenlegungsvorschriften (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/190110-sustainable-finance-teg-report-climate-related-disclosures_en.pdf)?
Welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der in den Fragen 1 bis 4 genannten Themen an?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass derzeit im Rahmen des Aktionsplanes anscheinend nur an der Umsetzung der ökologischen Aspekte der ESG-Kriterien gearbeitet wird (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0097&from=EN)?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine einseitige Fokussierung auf die Umweltfragen zu Konflikten mit anderen ESG-Kriterien führen kann?
b) Wenn ja, welche Zielkonflikte sieht die Bundesregierung, und wie will sie sie beseitigen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammensetzung der Technical Expert Group (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/sustainable-finance-teg-members_en.pdf)?
a) Sind nach Auffassung der Bundesregierung in der Technical Expert Group alle relevanten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beteiligten vertreten?
b) Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Technical Expert Group nach Kenntnis der Bundesregierung ausgewählt?
Welche am Markt etablierten und freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards sind der Bundesregierung bekannt?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die existierenden, von der Wirtschaft und von Investoren freiwillig vereinbarten Nachhaltigkeitsstandards?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bisherigen marktgetriebenen Nachhaltigkeitsratings Eingang in die Taxonomie finden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag (http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-353-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF) der EU-Kommission, Details der sechs in dem Aktionsplan definierten Umweltkriterien nachlaufend in Form von delegierten Verordnungen zu regeln?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass politische Entscheidungen von so hoher Bedeutung nicht von Level I auf die technisch orientierte Level-II-Ebene erfolgen sollte?
Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass es nicht zu einer Ausschlussliste, also einer binären Betrachtung von Nachhaltigkeit kommt?
Wenn ja, welche alternative Bewertung sieht die Bundesregierung als zielführend an?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass der Entwurf der Taxonomie erst ab dem Produktionsprozess eines Produktes oder einer Dienstleistung ansetzt (http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-353-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF)?
a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Nachhaltigkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung nur durch eine ganzheitliche Betrachtung beurteilt werden kann, d. h. auch die Produktion der Vorprodukte und Rohstoffe Eingang finden müssen?
b) Wie sieht die Bundesregierung sichergestellt, dass die gesamte Wertschöpfungskette (Gesamtökobilanz) berücksichtigt wird?
Welche Belastungen sieht die Bundesregierung auf den Mittelstand zukommen, über die weniger öffentliche und aufsichtsrechtliche Informationen zur Verfügung stehen?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass hier keine zusätzlichen Belastungen auf den Mittelstand zukommen?
b) Wie wird sichergestellt, dass durch den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission keine Nachteile für den Mittelstand bei dem Zugang zu Kapital entstehen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Konzept der Taxonomie nicht nur vergangenheitsorientiert den Status quo fortschreibt, sondern zukunftsorientierte Faktoren, wie das Innovations- und Entwicklungspotenzial, einbezieht?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Kennzahlen, die Nachhaltigkeit beispielsweise in Relation zu Unternehmensdaten und nicht an konkreten Investitionsprojekten messen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Methode des „Best-in-Class“-Ansatzes?
a) Welche Unternehmen sollten bei der Anwendung eines Best-in-Class-Ansatzes den relevanten Benchmark bilden?
b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in einem Best-in-Class-Ansatz der Benchmark auch außer-europäische Unternehmen umfassen muss?
Wie bewertet die Bundesregierung den Wirkungsgrad von Maßnahmen, die an der Fremdfinanzierung von Unternehmen ansetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von (Bürokratie-)Kosten zu Nutzen mit Blick auf den Wirkungsgrad von Maßnahmen, die an der Fremdfinanzierung von Unternehmen ansetzen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass Maßnahmen wie beispielsweise eine geringere Eigenkapitalunterlegung von „Grünen Investitionen“ im Sinne der Finanzstabilität abzulehnen sind?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund das Ziel der EU-Kommission zur Einführung eines „Green Supporting Factors“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Analyse der High Level Expert Group, dass fehlende Proportionalität dafür sorge, dass mittelständische Institute und Nachhaltigkeitsbanken übermäßig durch Regulierung belastet würden, wodurch dem Ziel, nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern, entgegengewirkt wird (https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/180131-sustainable-finance-final-report_en.pdf)?