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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Kommunikation des Bundesamtes für Verfassungsschutz und seines Präsidenten

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/894603.04.2019

Die Kommunikation des Bundesamtes für Verfassungsschutz und seines Präsidenten

der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth, Jochen Haug und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wie der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 26. Februar 2019 zu entnehmen ist, war die Bezeichnung der Alternative für Deutschland (AfD) als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unzulässig (www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/03_190226/ index.php). Für das Gericht fehle nicht nur eine Rechtsgrundlage für diese Äußerungen, sondern es seien damit auch noch rechtswidrige und unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte der AfD aus dem Parteiengrundrecht des Artikels 21 des Grundgesetzes verbunden (www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/03_190226/index.php).

Darüber hinaus habe das BfV es abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil es sein Vorgehen für rechtmäßig halte, sodass Wiederholungsgefahr bestanden habe (www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/03_ 190226/index.php). Die Fragesteller sind nach dem rechtsstaatlich gefassten Beschluss des VG Köln nunmehr an der weiteren Haltung des BfV und seines Präsidenten sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als übergeordnete Behörde und der Bundesregierung interessiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln?

2

Welche Haltung hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat zu dem obigen Beschluss, und wie positioniert sich die Bundesregierung in diesem Fall?

3

Inwiefern gab es vor der Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das BfV eine Absprache mit dem BMI und/oder der Bundesregierung über genau diese Formulierung?

4

Aus welchen rechtlichen Gründen kam das BfV zu der Einschätzung, dass sein Vorgehen rechtmäßig war?

5

Wie konnte das Gutachten aus dem Hause des BfV, welches als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist und die AfD als „Prüffall“ bezeichnet, an die Öffentlichkeit bzw. die Medien gelangen?

An welche Personen, Behörden oder sonstige Dritte außerhalb des BMI und des BfV wurde das Gutachten unmittelbar nach der Fertigstellung, aber noch vor der Veröffentlichung in den Medien nach Kenntnis der Bundesregierung weitergeleitet?

Wie viele Mitarbeiter im BMI und im BfV hatten nach Kenntnis der Bundesregierung auf das finale Gutachten Zugriff, bevor es von Dritten aus der Medienlandschaft veröffentlicht wurde (bitte nach Laufbahn mittlerer, gehobener und höherer Dienst aufschlüsseln)?

6

Wurden aufgrund der Weitergabe des Gutachtens interne, disziplinarrechtliche und/oder strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet?

Wenn ja, wann werden diese abgeschlossen sein, und wird dem Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages ein Bericht dazu vorgelegt?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie viele Treffen des (früheren Vize-)Präsidenten des BfV, Thomas Haldenwang, haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 mit welchen Politikern der CDU, CSU, SPD, AfD, FDP, von „DIE LINKE.“ und vom „BÜNDINIS 90/DIE GRÜNEN“ stattgefunden, und von welcher Seite ging jeweils der Wunsch nach einem Gespräch aus (bitte getrennt nach Parteien auflisten und jeweils Datum, Ort, Gründe der Treffen und inhaltliche Schwerpunkte angeben)?

Berlin, den 18. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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