Proportionalitätsprinzip der Regulierung von mittelständischen Versicherungsunternehmen
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Solvency-II-Richtlinie wollte der Gesetzgeber das Insolvenzrisiko von Versicherungsunternehmen reduzieren und das Aufsichtsrecht im europäischen Binnenmarkt harmonisieren. Das in drei Säulen geteilte Modell reguliert unter anderem die Kapitalanforderungen, legt Untergrenzen und Berechnungsmethoden fest, regelt die Aufstellung der unternehmensinternen Governance und schafft neue Veröffentlichungs- und Meldepflichten. Grundsätzlich gilt das Regelwerk für alle Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Um jedoch mittelständische und kleine Versicherungsunternehmen vor nicht sachgerechter und übermäßiger Regulierung zu schützen, ist es den nationalen Aufsichten im Rahmen des Proportionalitätsprinzips gestattet, für solche Unternehmen geringe Anforderungen festzulegen. In Deutschland wurde als Untergrenze eine Höhe von 5 Mio. Euro jährliche Bruttoprämieneinnahmen festgelegt. Lediglich die Unternehmen, die unterhalb dieser Grenze agieren, sind von der Solvency-II-Regulierung ausgenommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie hat sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Anzahl der Versicherungsunternehmen in Deutschland in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte nach Rechtsform der Versicherungsunternehmen unterscheiden)?
Wie haben sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die jährlichen Bruttobeitragseinnahmen bei Versicherungsunternehmen in Deutschland in den letzten 25 Jahren entwickelt (bitte nach Rechtsform der Versicherungsunternehmen unterscheiden)?
Wie haben sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Verwaltungskosten von Versicherungsunternehmen allgemein vor und nach der Einführung von Solvency II entwickelt (bitte möglichst lange Zeitreihe darstellen)?
Wie haben sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Verwaltungskosten von mittelständischen und kleinen Versicherungsunternehmen vor und nach der Einführung von Solvency II entwickelt (bitte möglichst lange Zeitreihe darstellen)?
Wie hoch sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Implementierungs- und Umsetzungskosten (d. h. einmalige und laufende Kosten) der Solvency-II-Regulierung für die deutschen Versicherungsunternehmen (bitte nach Rechtsform und nach Größe der Versicherungsunternehmen unterscheiden)?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Geschäftseinstellung (auch von einzelnen Sparten bzw. Bereichen) bzw. Fusionen aufgrund von gestiegenen Verwaltungskosten oder Bürokratieaufwand vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Solvency-II-Regulierung auf die Versicherungswirtschaft allgemein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Solvency-II-Regulierung auf mittelständische und kleine Versicherungsunternehmen?
Ist die Definition „großes Versicherungsunternehmen“ unter Solvency II nach Auffassung der Bundesregierung zielführend?
Wie bewertet die Bundesregierung die Schwellenwerte zur verbindlichen Umsetzung von Solvency II mit 5 Mio. Euro Bruttobeitragseinnahmen und 25 Mio. Euro Deckungsrückstellungen (bei Lebens- und Krankenversicherern) vor dem Hintergrund der Besonderheit der deutschen Marktstrukturen im Versicherungssektor?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass diese Kriterien in allen europäischen Ländern gleich sind, obwohl die Versicherungsmärkte in kleineren Ländern, wie z. B. Malta, und größeren Ländern, wie z. B. Deutschland, völlig anders strukturiert sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Proportionalitätsprinzips bei der Solvency-II-Regulierung für mittelständische und kleine Versicherungsunternehmen (bitte für die drei unterschiedlichen Säulen der Regulierung differenziert beantworten)?
Wie wird dieses Prinzip, nach Kenntnis der Bundesregierung, in den anderen europäischen Ländern umgesetzt?
Sieht die Bundesregierung den in der Solvency-II-Regulierung angelegten Spielraum zur Erleichterung der Regulierung für mittelständische und kleine Versicherungsunternehmen durch die nationale Aufsicht als vollständig ausgenutzt?
Falls nein, wo sieht die Bundesregierung noch Spielräume, um die Regulierung für mittelständische und kleine Versicherungsunternehmen gemäß dem Proportionalitätsprinzip individueller anzuwenden?
Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf das Proportionalitätsprinzip die Pflicht für mittelständische und kleine Versicherungsunternehmen, zusätzlich zur Buchwertbilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) eine Marktwertbilanzierung im Rahmen der Solvency-II-Regulierung vornehmen zu müssen?
Kann aus Sicht der Bundesregierung auf das jährliche Testat des Wirtschaftsprüfers für die Solvabilitätsübersicht bei kleineren Versicherungsunternehmen verzichtet werden, welches grundsätzlich ein nationales Wahlrecht in der EU-Regulierung darstellt?
Hält die Bundesregierung mit Blick auf das Proportionalitätsprinzip die Anforderungen an die Governance (zweite Säule der Solvency-II-Richtlinie) für mittelständische und kleine Versicherungsunternehmen für angemessen?
Ist, nach Auffassung der Bundesregierung, die Einrichtung der vorgesehenen Schlüsselfunktionen bei kleinen Unternehmen zwingend erforderlich, wenn der Vorstand die Aufgaben bereits erfüllt?
Welcher konkrete Mehrwert wird nach Auffassung der Bundesregierung für die Aufsicht durch das unterjährige quantitative Berichtswesen (QRT-Reporting) erreicht?
Kann aus Sicht der Bundesregierung auf das quantitative Reporting zum vierten Quartal verzichtet werden, da zum Jahresende sowieso die Jahresmeldung erfolgen muss?
Welche konkreten Vorschläge bestehen aus Sicht der Bundesregierung, die vorhandenen Redundanzen der Risikoberichterstattung im narrativen Reporting (SFCR-Bericht, RSR-Bericht, ORSA-Bericht) und HGB-Geschäftsbericht zu beseitigen?
Ist der Prozess der jährlichen eigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, der sogenannte ORSA-Prozess, für kleinere Versicherungsunternehmen aus Sicht der Bundesregierung nicht viel zu aufwendig, kostenintensiv und formalistisch angelegt?
Welche Daten müssen, nach Kenntnis der Bundesregierung, doppelt sowohl an die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge EIOPA als auch an die Bundesbank gemeldet werden?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, inwiefern in den Meldebögen ähnliche, aber nicht deckungsgleiche Daten abgefragt werden?
Wie hoch sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die aus der Doppelmeldung entstehenden Kosten für die Versicherungsunternehmen?
Was plant die Bundesregierung mit Blick auf die Doppelmeldung von Daten an verschiedene Aufsichtsbehörden zu unternehmen?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie oft der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) im Internet geladen wird (z. B. Klickzahlen, bitte nach Rechtsform der Versicherungsunternehmen unterscheiden)?
Plant die Bundesregierung eine Evaluation des Kosten-Nutzen-Verhältnisses des SFCR?
Kann der SFCR-Bericht zur Erhöhung der Transparenz für den Versicherungsnehmer auf zwei aussagefähige Seiten begrenzt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass höhere Verwaltungskosten mittelständische und kleine Versicherungsunternehmen relativ stärker treffen, diesen somit höhere Kosten entstehen und damit aufgrund von Skaleneffekten eine Marktkonzentrierung auf wenige große Unternehmen begünstigt?
Falls ja, was plant die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?