Verbesserungsvorschläge der europäischen Finanzaufsichtsbehörden zur PRIIPs-Verordnung
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Den Gesprächen der Fragesteller mit der Finanzwirtschaft zufolge bereitet die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte (PRIIPs-Verordnung) in der Praxis nach wie vor große Probleme. Dies gilt insbesondere für die zum Teil sehr irreführenden Performance-Szenarien, die in den Basisinformationsblättern (Key Information Documents – KID) auch weiterhin noch anzugeben sind.
In der „Börsen-Zeitung“ vom 18. Mai 2018 „Probleme mit EU-Informationsblatt“ (www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2018094042&artsubm=ueberblick) räumte die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/2087) ein, dass hier Verbesserungsbedarf besteht, und deutete an, sich für Verbesserungen einzusetzen. Bislang war jedoch – zumindest öffentlich – nicht wahrnehmbar, dass sich Deutschland in diesem Bereich für Verbesserungen einsetzt oder dass die Europäische Kommission hier Abhilfe schaffen möchte.
Am 8. Februar 2019 haben die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) einen Final Report zu einer Konsultation zur PRIIPs-Verordnung aus dem vergangenen Jahr veröffentlicht, in dem es um mögliche Verbesserungen der PRIIPs-KID geht (https://eiopa.europa.eu/Pages/News/ESAs-publish-recommendations-on-changes-to-the-PRIIPs-Key-Information-Document.aspx).
Die erwogenen Maßnahmen sowie die dazu erhaltenen Rückmeldungen werden nun von den ESAs ausgewertet und sollen in zukünftigen Maßnahmen (Level-III-Maßnahmen oder Vorschlägen zur Änderung der rechtlichen Vorgaben) aufgehen.
In einem sog. Joint Statement empfehlen die ESAs zum jetzigen Zeitpunkt, die KIDs (soweit zutreffend) um folgenden Passus zu ergänzen (zu den Details siehe die Darstellung auf den Seiten 16 f.):
- „To add under the heading of „Performance scenarios“ within the section ‚What are the risks and what could I get in returnʻ, an additional warning that:
- ‚[sic. (1)] Market development in the future cannot be accurately predicted. [sic. (2)] The scenarios shown are only an indication of some of the possible outcomes based on recent returns. Actual returns could be lower.‘
- It is recommended to highlight this text, for example by using a bold format.“
Der zweite Teil soll allerdings nicht in Fällen verwendet werden, wenn die Performance niedriger ausfallen kann.
Nach Ansicht der Fragesteller verdeutlicht der Vorschlag der ESAs, einen Warnhinweis für die Verbraucher aufzunehmen, einmal mehr den zwingenden Handlungsdarfs bei den sog. Performance Scenarios im Hinblick auf die Basis-Informationsblätter.
Nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstaben d) iii) der PRIIPs-Verordnung hat das Basisinformationsblatt in der Rubrik „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen“ geeignete Performanceszenarien und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen auszuweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Unterstützt die Bundesregierung den am 3. Dezember 2018 gefassten Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (Committee on Economic and Monetary Affairs, ECON), die Überprüfung der PRIIPs-Verordnung (PRIIPs-Review) erst zum 31. Dezember 2019 vorzunehmen (Änderung des Artikel 33 Absatz 1 Satz 1 PRIIPs-Verordnung)?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen?
b) Welche Mitgliedstaaten unterstützen den Beschluss des ECON nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung?
c) Welche Mitgliedstaaten lehnen den Beschluss des ECON nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung ab?
Unterstützt die Bundesregierung den am 3. Dezember 2018 gefassten Beschluss des ECON, die Ausnahme für die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/65/EG definierten Verwaltungsgesellschaften und die in Artikel 27 jener Richtlinie genannten Investmentgesellschaften sowie Personen, die über die in Artikel 1 Absatz 2 jener Richtlinie genannten OGAW-Anteile (OGAW = Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) beraten oder diese verkaufen, bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern (Änderung des Artikels 32 der PRIIPs-Verordnung)?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Welche Mitgliedstaaten unterstützen den Beschluss des ECON nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung?
c) Welche Mitgliedstaaten lehnen den Beschluss des ECON nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung ab?
Wie bewertet die Bundesregierung das Joint Statement der ESAs, die Basisinformationsblätter um die in der Vorbemerkung der Fragesteller ersichtlichen Warnhinweise zu ergänzen?
a) Spricht es aus Sicht der Bundesregierung für eine (nicht) hinreichende Qualität europäischer Regulierungsvorschriften, wenn die europäischen Aufsichtsbehörden wegen verwirrender sog. Performance Scenarios diesbezüglich die Aufnahme von Warnhinweisen vorschlagen, die auf die verminderte Aussagekraft dieser Performance Scenarios hinweisen?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 18. Mai 2018 ergriffen, um auf europäischer Ebene auf Verbesserungen im Hinblick auf die Vorgaben zu den Performance Scenarios hinzuwirken? Welche Maßnahme wurde zu welchem Zeitpunkt ergriffen?
c) In welcher Weise hat sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in diesen Prozess eingebracht?
d) Ist die Bundesregierung der Ansicht, die Aufnahme der Formulierungen „Market development in the future cannot be accurately predicted“ und insbesondere „The scenarios shown are only an indication of some of the possible outcomes based on recent returns. Actual returns could be lower“ trägt dazu bei, das Vertrauen der (Klein-)Anleger zu gewinnen bzw. zu erhöhen? Hielte es die Bundesregierung nicht für zielführender, Korrekturen bei den Vorgaben zu den sog. Performance Scenarios vorzunehmen anstatt Warnhinweise zur Aussagekraft der sog. Performance Scenarios aufzunehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung der Finanzwirtschaft im Rahmen der Konsultation, die begrenzten Vorschläge der ESAs seien nur bedingt geeignet, die grundsätzlichen Bedenken gegenüber der PRIIPs-Verordnung im Hinblick auf die Basisinformationsblätter auszuräumen?
Teilt die Bundesregierung das Anliegen der Finanzwirtschaft, ein umfassender PRIIPs-Review sei angezeigt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vortrag von Teilen der Finanzwirtschaft im Rahmen der Konsultation, der Vorschlag der ESAs, die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse in das Basisinformationsblatt zu integrieren, sei nicht dazu geeignet, die Entscheidungsfindung von Anlegern im Hinblick auf die zukünftige Wertentwicklung des Finanzprodukts zu verbessern?
Welche Studien kommen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Ergebnis, die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse hätten keine oder nur begrenzte Aussagekraft für die Wertentwicklung in der Zukunft bzw. könnten in diesem Zusammenhang zu suboptimalen Ergebnissen führen?
Teilt die Bundesregierung den Vortrag von Teilen der Finanzwirtschaft im Rahmen der Konsultation, der Ausweis von in der Vergangenheit erzielten Ergebnissen und eines Wertentwicklungsszenarios für die Zukunft könnten die Anleger verwirren?
Begrüßt die Bundesregierung die im Final Report niedergelegte Ansicht der ESAs, derzeit bzw. vorerst auf eine Integration von in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse in die sog. Performance Scenarios zu verzichten?