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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beweissicherung und Dokumentation hinsichtlich Straftaten gegen das Völkerrecht im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien seit 2011

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.04.2019

Aktualisiert

14.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/914208.04.2019

Beweissicherung und Dokumentation hinsichtlich Straftaten gegen das Völkerrecht im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien seit 2011

der Abgeordneten Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, Jens Maier, Dr. Lothar Maier, Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit 2011 dauert der Bürgerkrieg zwischen den Streitkräften Syriens unter dem Kommando von Präsident Baschar al-Assad und bewaffneten Gruppierungen der Opposition an. Experten haben die Zahl der getöteten Menschen im April 2018 auf 500 000 geschätzt (www.nytimes.com/2018/04/13/world/middleeast/syria- death-toll.html). Dadurch, dass mehrere fremde Mächte an diesem Krieg beteiligt sind, ist die Beendigung des Bürgerkrieges deutlich erschwert (www.nytimes.com/ 2016/08/27/world/middleeast/syria-civil-war-why-get-worse.html).

Organisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International haben in der Vergangenheit immer wieder den Vorwurf gegenüber der Regierung in Syrien, aber auch gegen Teile der bewaffneten Opposition erhoben, dass es im Zuge der Auseinandersetzungen zu Folter und schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen ist (www.spiegel.de/politik/ausland/human-rights-watch-macht-syrischer- opposition-schwere-vorwuerfe-a-822653.html sowie www.zeit.de/politik/ausland/ 2012-07/syrien-tremseh-massaker/seite-2). Auch der Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Kontext der in den Jahren zwischen 2011 und 2015 im Militärgefängnis Saidnaja erfolgten Massenhinrichtungen begangen worden sein sollen, wurde durch Amnesty International erhoben (www.spiegel. de/politik/ausland/amnesty-international-wirft-syrien-massenhinrichtungen-mit- 13-000-toten-vor-a-1133432.html sowie www.amnesty.org/download/Documents/ MDE2454152017ENGLISH.PDF). Auch soll es zum Einsatz von Giftgas gekommen sein (www.deutschlandfunknova.de/beitrag/giftgas-in-syrien- fluechtigebeweise).

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat angesichts dieser Vorwürfe mit der Annahme der Resolution 71/248 die Staaten der Weltgemeinschaft dazu aufgefordert, Beweise für eine eventuell spätere Verfolgung von Verbrechen gegen das Völkerrecht in Syrien seit 2011 zu sammeln. In Genf wurde mit dem „International, Impartial and Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of Persons Responsible for the Most Serious Crimes und der International Law Committed in the Syrian Arab Republic since March 2011“, abgekürzt IIIM, eine Sammelstelle zur Beweissicherung und Dokumentation eingerichtet.

In Deutschland soll angeblich das Bundeskriminalamt (BKA) diese Aufgabe der Sammlung, aber zum Teil auch selber Ermittlungen wahrnehmen; hierzu sollen auch Befragungen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland durchgeführt werden (vgl. „Ich bin zutiefst beunruhigt“. Der internationale Strafrichter Christoph Flügge wirft hin – weil auch westliche Staaten die Unabhängigkeit der Justiz bedrohen, erschienen in DIE ZEIT vom 24. Januar 2019, S. 12, oder unter www. zeit.de/2019/05/christoph-fluegge-internationaler-strafrichter-unabhaengigkeit-justiz).

Es soll bereits ein „Strukturverfahren“ beim Generalbundesanwalt eingeleitet worden sein (vgl. „Rechenschaft für Internationale Verbrechen in Syrien“, Nationale Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte, Büro des Botschafters in Deutschland, https://soc-germany.org/hintergrundinformationen/ rechenschaft-accountability/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche deutsche Stelle fungiert als Ansprechpartner des IIIM?

2

Ist es zutreffend, dass das BKA die Beweissicherung und Dokumentation für Verbrechen gegen das Völkerrecht in Syrien seit 2011 übernommen hat?

Falls zutreffend, von wem, wann und mit welchem Inhalt wurde das BKA beauftragt, und wie weit konnte der Auftrag umgesetzt werden?

3

Ist es zutreffend, dass das BKA ein Strukturverfahren zur Verfolgung von Verbrechen gegen das Völkerrecht in Syrien seit 2011 eingeleitet hat?

Falls zutreffend, wie ist der aktuelle Sachstand des Verfahrens?

4

Wer führt – sofern überhaupt zutreffend – die systematischen Ermittlungen in den Flüchtlingsunterkünften durch?

5

Welche Ermittlungsergebnisse wurden bereits gesammelt, welche Ergebnisse wurden bislang – in welchem Umfang und in welchen Abschnitten – an das IIIM übersandt?

6

Welche ausscheidbaren Kosten sind bislang auf deutscher Seite durch die Beweissicherung und Dokumentation für den IIIM entstanden?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Intensivierung der Beweissicherung und Dokumentation für den IIIM und/oder der Zusammenarbeit mit dem IIIM, und falls zutreffend, welche konkreten Schritte sind sowohl im Inland wie auch international geplant?

Berlin, den 26. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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