Mangelnde Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in den 47 Staaten des Europarates. Jeder Bürger kann sich an ihn wenden und die Einhaltung seiner ihm zustehenden Rechte fordern. Doch setzt ein effizienter Rechtsschutz voraus, dass Urteile eines Gerichts durch den jeweils verurteilten Mitgliedstaat auch umgesetzt werden.
Der Regelungsgehalt der EMRK ist nicht statisch, sondern entwickelt sich durch die Rechtsprechung des EGMR stets weiter. Die EMRK und ihre Auslegung durch den EGMR ist durch die deutsche Gerichtsbarkeit zu berücksichtigen. Das verlangt folglich, dass mindestens deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber auch Verwaltungsbehörden Kenntnis haben von den Entwicklungen der EMRK. Es bedarf also einer fachorientierten, kontinuierlichen Fortbildung, es ist erforderlich, dass entscheidende Organe über die Rechtsprechung des EGMR informiert sind, ansonsten ist die Beachtung der EMRK in der Zukunft gefährdet.
Als Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim im Februar 2014 wurde Russland das Stimmrecht im Europarat entzogen. Seitdem findet seitens Russland ein faktischer Boykott statt: Die russische Delegation nimmt nicht mehr an den Plenarsitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats teil und Russland hat die Pflichtbeitragszahlungen in Höhe von 33 Mio. Euro jährlich eingestellt. Hinzu kommt, dass das russische Verfassungsgericht am 14. Juli 2015 entschieden hat, dass Urteile des EGMR nur bindend sind, wenn sie nicht gegen die eigene Verfassung verstoßen, sie also nationaler Kontrolle unterworfen sind (www.ksrf.ru/ru/News/Pages/View Item.aspx?ParamId=3244.). Im Dezember 2015 wurde ein dies bestätigendes Gesetz erlassen (N 7-ФКЗ, Federal Constitutional Law on the Introduction of Amendments to the Federal Constitutional Law On the Constitutional Court of the Russian Federation; englische Version: www.venice.coe.int/webforms/ documents/default.aspx?pdffile=CDL-REF(2016)006-e). Damit hat sich Russland faktisch aus der Bindungswirkung der EGMR-Urteile zurückgezogen.
Allerdings ist Russland nicht das einzige Land, das sich von den Europäischen Institutionen entfernt. Auch die Türkei fällt dadurch auf, dass sie eine Vielzahl von Urteilen des EGMR nicht beachtet bzw. nicht umsetzt. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall des türkischen Oppositionspolitikers Selahattin Demirtas, der trotz der Entscheidung des EGMR vom 20. November 2018 (14305/17) und der Anordnung seiner Freilassung nach wie vor in Haft ist. Die stellenweise ausdrückliche Weigerung der türkischen Regierung in den vergangenen Jahren ist nicht nur aufgrund dieses Falles allgemein bekannt (www.bundestag.de/resource/blob/482672/ f9ace5e6e53fc37be870a3bbccbb85ed/wd-2-104-16-pdf-data.pdf). Umso interessanter ist, dass im Zeitraum von 1959 bis 2015 die meisten EGMR-Urteile zu der Türkei gefällt wurden. Wenn Staaten beginnen, sich Urteilen des EGMR zu verweigern, ist der effektive Rechtsschutz durch die Geltung der Entscheidungen des EGMR in Gefahr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Verfahren sind heute vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) insgesamt anhängig (bitte nach Ländern und Prioritätskategorien des Gerichtshofs aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren wurden in den letzten zehn Kalenderjahren pro Jahr durchschnittlich abgeschlossen?
Die Erledigungsrate aus dem Jahr 2018, bzw. 2017, sollten die Zahlen aus 2018 noch nicht vorliegen, unterstellt, wie viel Zeit würde die Erledigung allein aller anhängigen Verfahren benötigen?
Hält die Bundesregierung es für geboten, dass die Erledigungsrate des EGMR erhöht wird?
Falls die Frage 4 mit ja beantwortet wird, wie engagiert sich die Bundesregierung, um die Erledigungsrate des EGMR zu erhöhen bzw. die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens vor dem EGMR zu verringern?
Wie viele Urteile ergingen vor dem EGMR insgesamt (bitte nach Jahren einerseits und nach Staaten, gegen die die Urteile jeweils ergingen, andererseits aufschlüsseln)?
Wie viele der Urteile wurden bereits umgesetzt, und wie viele sind noch umzusetzen (bitte nach Staaten aufschlüsseln, gegen die Urteile ergingen)?
Wie viele Entscheidungen nach dem Pilotverfahren (sog. Priority Policy) wurden seit 2017 gefällt?
Wie viele anhängige Beschwerden konnten dadurch gestrichen werden?
Wie viele Fälle von Beschwerdeführern, die den Prioritätskategorien I bis III zugeordnet werden können, wurden seit 2017 entschieden, konkret für Beschwerdeführer aus Russland, der Türkei, Dänemark und Deutschland?
Wie viele Fälle von Beschwerdeführern, die der Prioritätskategorie IV zugeordnet werden können, wurden seit 2017 entschieden, konkret für Beschwerdeführer aus Russland, der Türkei, Dänemark und Deutschland?
Hat die Bundesregierung seit 2013 praktische Maßnahmen in Form von Publikationen und Fortbildungen für deutsche Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte mit Mitteln des Bundeshaushalts in Deutschland unterstützt, um Kenntnis der deutschen Exekutive und Judikative von aktueller Rechtsprechung zu und Entwicklung der EMRK zu gewährleisten (bitte nach Art, Jahr und Umfang aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Erledigungsrate bzw. der Zeitdauer zwischen Beginn und dem Abschluss des Verfahrens einerseits und dem Rechtsschutzniveau, das der EGMR gewährt, andererseits?
Wie viele Urteile des EGMR gegen Russland sind nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, wie viele bislang nicht umgesetzt?
Im Falle, dass Urteile nicht umgesetzt wurden, welche Gründe sind in den Augen der Bundesregierung maßgeblich dafür, dass Russland nicht sämtliche Urteile umsetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung das Gesetz, das Russland im Dezember 2015 verabschiedet hat, wonach russische Gerichte nur noch an EGMR-Urteile gebunden sind, sofern diese nicht gegen die nationale Verfassung verstoßen (N 7-ФКЗ, Federal Constitutional Law on the Introduction of Amendments to the Federal Constitutional Law ‘On the Constitutional Court of the Russian Federation; englische Version: www.venice.coe.int/webforms/docu ments/default.aspx?pdffile=CDL-REF(2016)006-e)?
Wie viele Urteile des EGMR gegen die Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, und wie viele bislang nicht umgesetzt?
Welche Gründe sind in den Augen der Bundesregierung maßgeblich dafür, dass die Türkei nicht sämtliche Urteile umsetzt?
Wie viele und welche EGMR-Urteile sind seit Januar 2017 zu Deutschland ergangen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung darüber hinaus, die Erledigungsrate des EGMR weiter zu erhöhen bzw. die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens vor dem EGMR zu verringern?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem EGMR im Hinblick auf Beschwerdeführer aus Russland und der Türkei bei, wenn die Urteile des EGMR beispielsweise durch die Türkei (wie im Fall Demirtas) nicht umfassend umgesetzt werden?
Welche konkreten Maßnahmen, die sich nicht im Führen von Gesprächen erschöpfen, ergreift die Bundesregierung, um die Umsetzung der Urteile des EGMR gerade in der Türkei und in Russland zu gewährleisten?
Steht die Bundesregierung einem Ende des Entzugs des Stimmrechts für russische Parlamentarier im Europarat positiv oder negativ gegenüber?