Häusliche Gewalt in Lateinamerika
der Abgeordneten Till Mansmann, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
„Zwei von drei weiblichen Opfern werden in Südamerika wegen ihres Geschlechts ermordet“, heißt es in einem Report der UNO-Gleichstellungsorganisation (UN Women) und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/lateinamerika-und-karibik-lautuno-bericht-gefaehrlichste-regionen-fuer-frauen-a-1179940.html). Durch eigenes Erleben vor Ort und durch Gespräche mit Journalisten, diplomatischen Vertretern und Nichtregierungsorganisationen wird deutlich, dass in Lateinamerika Frauen weltweit am meisten häusliche Gewalt angetan wird. Laut La Casa del Encuentro gab es im Jahr 2016 in Argentinien 254 Femizid-Vorfälle, Frauenmorde oder Vorfälle tödlicher Gewalt gegen Frauen. In den viel kleineren Staaten Honduras und El Salvador wurden im selben Jahr 466 beziehungsweise 349 Frauen umgebracht. Zahlreiche Mordversuche erscheinen nicht in der Statistik (www.watson.de/international/feminismus/418624989-femizid-in-lateinamerika-wie-dietoedliche-machokultur-frauen-umbringt).
Nach Aussagen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind 30 bis 50 Prozent der Frauen in Bolivien, Peru und Ecuador körperlicher Gewalt durch ihre Partner ausgesetzt (www.bmz.de/de/themen/frauenrechte/arbeitsfelder_und_instrumente/gewalt_gegen_frauen/projektbeispiel_suedamerika/index.html).
Alle Länder der Andenregion haben sich zur Vorbeugung, Bekämpfung und Bestrafung von Femizidvorfällen verpflichtet: Sie haben die entsprechenden internationalen Konventionen ratifiziert und nationale Gesetze und Aktionspläne gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Kraft gesetzt. Doch die mangelnde Zusammenarbeit und der geringe Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen staatlichen, nichtstaatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren erschweren die Umsetzung dieser Gesetze und Aktionspläne.
Daher gibt es auch Empfehlungen, eine Stärkung der Institutionen und der Politik in der Region vorzunehmen und Frauen individuell zu stärken. Zudem gilt es die in den Gesellschaften bestehenden althergebrachten, patriarchalischen Strukturen, die die Ungleichheit der Geschlechter bewahren, anzugehen.
Bislang werden durch Kampagnen, Dialogveranstaltungen und Studien soziokulturelle Denk- und Verhaltensmuster beeinflusst, die Gewalt gegen Frauen und die gesellschaftliche Ungleichheit der Geschlechter abbauen sollen. Verschiedene staatliche, nichtstaatliche und privatwirtschaftliche Akteure werden zielgruppenorientiert geschult und bei der Umsetzung von Gewalt vorbeugenden Ansätzen unterstützt (www.deutschlandfunk.de/lateinamerika-niunamenos-im-kampf-gegen-frauenmorde.1773.de.html?dram:article_id=389206).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchen Ländern Lateinamerikas Maßnahmen gegen häusliche Gewalt vor allem gegen Frauen besonders erfolgreich sind? Wenn ja, woraus ergeben sich diese Erfolge bzw. Misserfolge?
Hat die Bundesregierung den Staaten Lateinamerikas Unterstützung im Kampf gegen häusliche Gewalt, vor allem gegen Frauen, zugesagt, und wenn ja, wie sehen diese Angebote aus?
a) Werden in diesem Zusammenhang bei diesen Projekten neben Krankenhäusern und Bildungseinrichtungen auch Frauenhäuser berücksichtigt?
b) Wo, wie viele und mit welcher Wirkung wurden Frauenhäuser gebaut und genutzt?
Welche und wie viele staatliche und private Initiativen gegen häusliche Gewalt gibt es?
a) Nach welchen Kriterien werden Initiativen, die von der Bundesregierung unterstützt werden, ausgewählt?
Wie können deutsche EZ-Programme (EZ = Entwicklungszusammenarbeit) sicherstellen, dass Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, vor allem gegen Frauen, zielführend umgesetzt werden?
Sind Frauen weißer, indigener oder afrikanischstämmiger Herkunft nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedlich von häuslicher Gewalt betroffen? Wenn ja, inwiefern?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Korrelation zwischen dem Bildungsstand von Frauen und häuslicher Gewalt? Wenn ja, wie lässt sich dies darstellen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Korrelation zwischen der Berufstätigkeit der Frauen und häuslicher Gewalt? Wenn ja, in welchen Berufsgruppen treten vermehrt Vorfälle auf und in welchen weniger?
Ist häusliche Gewalt eine Frage des Haushaltseinkommens, und wie verteilen sich Vorfälle auf die Einkommensgruppen?
Plant die Bundesregierung, die Unterstützung der Maßnahmen lateinamerikanischer Länder gegen häusliche Gewalt, vor allem gegenüber Frauen, auszuweiten oder zu intensivieren?
Plant die Bundesregierung, künftig weitergehende Zusagen in der Entwicklungszusammenarbeit in diese Richtung zu machen? Wenn ja, wie sehen diese aus?