Digitalisierungsstrategie Finanzaufsicht und künstliche Intelligenz im Finanzbereich
der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dieter Janecek, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Februar 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Digitalisierungsstrategie veröffentlicht (www.bafin.de/DE/DieBaFin/Ziele Strategie/Digitalisierungsstrategie/digitalisierungsstrategie_node.html). Darin enthalten sind u. a. die Themen Künstliche Intelligenz, Krypto-Assets, elektronische Verwaltungsleistungen und generelle Anforderungen an eine moderne Aufsicht. Auch Themen wie Sicherheit und Schutz von Daten werden adressiert. Schon im Juni 2018 hat die BaFin die Studie „Big Data trifft auf künstliche Intelligenz“ (BDAI-Bericht) veröffentlicht (www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/dl_ bdai_studie.html?nn=7846960).
Die Bundesregierung hat derweil angekündigt, bis September 2019 eine Blockchain-Strategie zu veröffentlichen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ neue-datenbanktechnik-die-bundesregierung-will-ihre-blockchain-strategie- bisseptember-vorlegen/24008612.html?ticket=ST-2723545-MBXbMpbIqlPnsVze LlbY-ap6).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Bundesbehörden haben wie die BaFin eine eigene Digitalisierungsstrategie, und wo ist eine solche geplant?
Hat die BaFin und haben die Behörden mit eigenen Digitalisierungsstrategien diese selbständig ausgearbeitet, und welchen Einfluss haben die zuständigen Bundesministerien und andere Behörden jeweils gespielt?
Sind die verschiedenen Digitalisierungsstrategien der Behörden untereinander abgestimmt?
Gibt es eine übergeordnete Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Digitalisierung der Bundesbehörden, und wenn ja, gibt es einen konkreten Zeitplan dazu?
Für welche Digitalisierungsstrategien einzelner Behörde wurden externe Beratungsverträge abgeschlossen, und wie hoch waren die jeweiligen Kosten?
Ist die Digitalisierungsstrategie der BaFin mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden und Institutionen abgestimmt, und wenn ja, mit welchen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten nutzt die Bundesregierung und ihre Behörden, um nötige Fachkräfte aus dem IT-Bereich für sich zu gewinnen, und gibt es in diesem Zusammenhang Vergütungsmodelle außerhalb des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst?
Plant die Bundesregierung im Zuge ihrer Blockchain-Strategie (www.handels blatt.com/politik/deutschland/neue-datenbanktechnik-die- bundesregierungwill-ihre-blockchain-strategie-bis-september-vorlegen/24008612.html) eine umfassende aufsichtsrechtliche Regulierung von Kryptotoken und so genannten Kryptowährungen, und wenn ja, wann soll dazu ein Gesetzentwurf mit welchem Inhalt vorgelegt werden?
Plant die Bundesregierung im Zuge ihrer Blockchain-Strategie eine gesetzliche Einordnung von Kryptotoken und so genannten Kryptowährungen als Rechnungseinheiten, um die seit 2011 gültige Verwaltungsauffassung der BaFin gesetzgeberisch zu stützen und Rechtsunsicherheiten nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin zu beseitigen (www.handelsblatt.com/finanzen/ märkte/devisen-rohstoffe/kryptowaehrungen-bitcoin-laut-olg-urteil- keinerechnungseinheit-bafin-ueberschritt-kompetenzen/23192036.html?ticket= ST-119605-mivqQaRVfnqX9QOVbetO-ap6)?
Plant die Bundesregierung eine Abkehr von der Beurkundungspflicht von elektronischen Wertpapieren, und wenn ja, wann soll es gesetzgeberisch umgesetzt werden, und welche Bereiche sollen von der Beurkundungspflicht ausgenommen werden? Was wären die Vorteile einer Abkehr von der Beurkundungspflicht? Wo sieht die Bundesregierung Risiken?
Wie sollen elektronische Wertpapiere nach Plänen der Bundesregierung dokumentiert und verwahrt werden, welche Manipulationssicherungen soll es geben, und welche Rolle soll in den Plänen der Bundesregierung die Finanzaufsicht bei diesem Thema spielen?
Welche Vorkehrungen für einen funktionierenden und wirksamen Anlegerschutz plant die Bundesregierung in Bezug auf elektronische Wertpapiere und Blockchain-Token, und wann sollen diese gesetzgeberisch implementiert werden?
Plant die Bundesregierung eine Prospektpflicht für Initial Coin Offerings, und wenn ja, wann soll diese gesetzgeberisch implementiert werden, und wenn nein, warum nicht, und welche Rolle soll nach Plänen der Bundesregierung die Finanzaufsicht bei diesem Thema spielen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung aus dem BDAI-Bericht, Anbieter mit datengetriebenen Geschäftsmodellen könnten aufgrund ihrer Skalierbarkeit und Reichweite schnell an Systemrelevanz gewinnen, genauso die zentralen Daten- oder Plattformanbieter, die einer Vielzahl von Marktteilnehmern identische oder sehr ähnliche Grundlagen für Prozesse oder Algorithmen zur Verfügung stellen, und wenn ja, plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Kompetenzen der BaFin oder andere Maßnahmen, um dieser Entwicklung zu begegnen (www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/ BaFinPerspektiven/2019/bp_19-1_digitalisierung.html)?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass durch die verstärkte technische Vernetzung innerhalb des Finanzsystems, aber auch mit Unternehmen außerhalb des Finanzsystems, schädliche Kaskadeneffekte entstehen könnten, und wie kann diesem Risiko nach Meinung der Bundesregierung begegnet werden, und sind an der Stelle gesetzgeberische Maßnahmen geplant?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, der BaFin über Application Programming Interfaces (APIs) einen Zugriff in Echtzeit auf spezifische (Finanz-)Unternehmensdaten zu ermöglichen, wie es von der BaFin selbst als sinnvoll erachtet wird (www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/ BaFinPerspektiven/2019/bp_19-1_digitalisierung.html), und wenn nein, warum nicht, und wo sieht die Bundesregierung Hürden für diesen Vorschlag?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, künstliche Intelligenz auch stärker seitens der Finanzaufsicht zu nutzen, und gibt es bereits Prozesse im Bereich der Finanzaufsicht, die über KI funktionieren? Gibt es Pilotprojekte zur Implementierung von KI in aufsichtsrechtliche Prozesse?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Algorithmen aufsichtsrechtlich stärker zu überwachen bzw. Finanzunternehmen mit der Auflage zu versehen, ihre genutzten Algorithmen erklärbar und nachvollziehbar für die Aufsicht zu machen?
Welche Anforderungen sieht die Bundesregierung an BDAI, diese an genehmigungspflichtigen (internen) Modellen von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen zu nutzen, und sind genutzte BDAI-Anwendungen in diesem Fall seitens der BaFin genehmigungspflichtig (www.bafin.de/Shared Docs/Downloads/DE/BaFinPerspektiven/2019/bp_19-1_digitalisierung.html)?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit ungewollter Diskriminierung (etwa durch die Auswertung von Daten zum Geschlecht, Wohnort etc., vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/amerika-verklagt-facebook-wegen- diskriminierung-16113261.html) durch Big Data und künstliche Intelligenz gesetzgeberisch vorzubeugen oder der Finanzaufsicht an dieser Stelle mehr Kompetenzen zu geben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Erkennung von Finanzkriminalität und Verhaltensverstößen
durch die Finanzaufsicht bzw.
durch Finanzinstitute?
Wie bewertet die Bundesregierung die mögliche Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Erkennung von Verhaltensverstößen durch Steuerbehörden?
Welche aufsichtsrechtliche Folgen hätte nach Meinung der Bundesregierung, eine Ausweitung der Datennutzung von Finanz- und Versicherungsunternehmen beispielweise auf Social Media Accounts, und welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, an dieser Stelle datenschutzrechtliche Standards auch finanzaufsichtsrechtlich zu implementieren?
Hält es die Bundesregierung für notwendig, bestimmte Unternehmen, die ausgelagerte Dienstleitungen für Finanz- und Versicherungsunternehmen übernehmen, einer aufsichtsrechtlichen Kontrolle zu unterziehen (z. B. Cloud-Anbieter)?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass Unternehmen durch die Nutzung von BDAI die Konsumentenrente maximal abschöpfen könnten, und sollte nach Meinung der Bundesregierung regulatorisch darauf reagiert werden, und wenn ja, wie?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung durch einen ganzheitlichen aufsichtlichen und regulatorischen Ansatz gewährleistet werden, dass neben den Vorteilen einer besseren Risikoeinschätzung durch BDAI der Zugang zu erschwinglichen Finanzprodukten auch für die Kundengruppen hinreichend erhalten bleibt, die der Algorithmus aussortiert?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung gesetzgeberisch sichergestellt werden, dass künftig auch die Kunden Zugang zu Finanzdienstleistungen haben, die nicht in der Lage oder bereit sind, ihre Daten über das gesetzlich erforderliche Maß hinaus freizugeben?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit regulatorisch sicherzustellen, dass datensparsame bzw. konventionelle Finanzdienstleistungen als Alternativen angeboten werden? Um welche Finanzdienstleistungen sollte es aus Sicht der Bundesregierung dabei gehen?