Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks
der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, Stefan Keuter, Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, Jens Kestner, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Harald Weyel, Dr. Lothar Maier, Dr. Roland Hartwig, Gerold Otten, Martin Hess, Petr Bystron, Dietmar Friedhoff, René Springer, Christoph Neumann, Peter Felser, Peter Boehringer, Martin Hohmann, Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit 2015 sind deutsche Soldaten im Irak im Einsatz. Im Jahr 2018 wurde die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte durch das Mandat zur „nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ weitergeführt. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Durchführung von spezialisierten militärischen Ausbildungslehrgängen (im Schwerpunkt Ausbildung der Ausbilder) und Maßnahmen des Fähigkeitsaufbaus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte mit Fokus auf die zentralirakischen Streitkräfte und
- Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber irakischen Regierungsinstitutionen, für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte unter besonderer Berücksichtigung der zentralirakischen Streitkräfte und Hauptquartiere der multinationalen Partner.
Die Bundesregierung hat bisher einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission gestellt. Der Deutsche Bundestag stimmte diesem Antrag zu.
Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte zur „nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist nach Ansicht der Fragesteller wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Mandats „Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ im Jahr 2015 die Sicherheitslage im Irak verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage im Irak evaluiert)?
Welche Ausbildungsinhalte werden den regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräften seit Beginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ durch Angehörige der Bundeswehr vermittelt (bitte seit Einsatzbeginn den Zeitraum der Lehrgänge sowie die genaue Bezeichnung der Ausbildungslehrgänge und den darin vermittelten Inhalt angeben)?
a) Wie viele reguläre irakische Streit- und Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten und die jeweilige Anzahl der beteiligten deutschen Soldaten angeben)?
b) Wie viele reguläre irakische Streit- und Sicherheitskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deutscher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen?
c) Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräften durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräften überprüft?
d) Nach welchen Ausbildungsstandards werden nach Kenntnis der Bundesregierung die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausgebildet und zertifiziert?
e) Über welchen Ausbildungsstand müssen die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte vor Ausbildungsbeginn nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand nach Kenntnis der Bundesregierung vorab geprüft?
f) Wie viele Ausbildungsstunden zur Ausbildung der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ durch deutsche Soldaten erbracht?
g) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte die vermittelten Ausbildungsinhalte in den dafür vorgesehenen Bereichen der irakischen Streitkräfte umsetzen können und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehörige der irakischen Streit- und Sicherheitskräften anwenden?
h) Wie lange und in welcher Form findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kontrolle und Betreuung der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendungen statt?
i) Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen militanten Kräften übergelaufen?
Welche weiteren Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Soldaten ausgebildet (bitte die jeweiligen Gruppierungen, z. B. kurdische Milizen, schiitische Milizen usw., und die entsprechenden Ausbildungslehrgänge benennen)?
a) Wie viele Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) wurden seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ nach Kenntnis der Bundesregierung direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten und die jeweilige Anzahl der beteiligten deutschen Soldaten angeben)?
b) Wie viele Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deutscher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen?
c) Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den Sicherheitskräften (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den weiteren Sicherheitskräften (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) überprüft?
d) Nach welchen Ausbildungsstandards werden die Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) nach Kenntnis der Bundesregierung ausgebildet und zertifiziert?
e) Über welchen Ausbildungsstand müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die weiteren Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) vor Ausbildungsbeginn verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand vorab geprüft?
f) In welchen Bereichen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch deutsche Soldaten ausgebildeten Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) eingesetzt?
g) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) die vermittelten Ausbildungsinhalte in ihren vorgesehenen Bereichen umsetzen und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehörige der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte anwenden?
h) Wie lange und in welcher Form findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kontrolle und Betreuung der Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendungen statt?
i) Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen militanten Kräften übergelaufen?
Welche weiteren Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte mit Fokus auf die zentralirakischen Streitkräfte werden durch deutsche Soldaten erbracht?
Welche Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben werden seit Einsatzbeginn für irakische Regierungsinstitutionen und die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte durch deutsche Streitkräfte erbracht (bitte nach Jahren auflisten)?
Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle gab es seit Einsatzbeginn im Einsatzgebiet (area of responsibility) der Bundeswehr (bitte das Jahr, die Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und die betroffenen Nationen benennen)?
Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen?