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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beteiligung der Bundeswehr an der Stabilisierungsmission United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA)

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/939812.04.2019

Beteiligung der Bundeswehr an der Stabilisierungsmission United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA)

der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, Stefan Keuter, Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, Jens Kestner, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Harald Weyel, Dr. Lothar Maier, Dr. Roland Hartwig, Gerold Otten, Martin Hess, Petr Bystron, Dietmar Friedhoff, René Springer, Christoph Neumann, Peter Felser, Peter Boehringer, Martin Hohmann, Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit 2013 sind deutsche Soldaten in Mali im Einsatz. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben,
  • Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auch zur Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali und
  • Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit.

Weitere Aufgaben im Rahmen des Mandats MINUSMA sind:

  • Unterstützung zur Wiederherstellung der staatlichen Autorität,
  • Förderung und Schutz der Menschenrechte,
  • Unterstützung für humanitäre Hilfe,
  • Unterstützung für die Erhaltung des Kulturguts,
  • Unterstützung für die nationale und internationale Justiz,
  • Unterstützung für die Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali,
  • Anbieten guter Dienste,
  • Schutz von Zivilpersonen, auch vor „asymmetrischen Bedrohungen“,
  • aktiver Schutz des Mandats von MINUSMA durch das Bekämpfen asymmetrischer Angriffe und
  • Projekte zur Stabilisierung im Norden Malis.

Die Bundesregierung stellte sechsmal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu.

Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von MINUSMA und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Mandats MINUSMA die Sicherheitslage in Mali verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage in Mali evaluiert)?

2

Auf welcher Evaluationsgrundlage hat die Bundesregierung die Aufstockung des deutschen Truppenkontingents in Mali in ihrem Antrag auf „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA)“ vom 7. März 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1098) beschlossen?

3

Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen erhalten malische Sicherheitskräfte seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten?

4

Welche Unterstützungsleistungen erhalten truppenstellende Nationen seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten?

5

Welche Schutzaufgaben werden seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten übernommen? Übernehmen deutsche Soldaten den Schutz von Personen? Wenn ja, wie viele Personen wurden seit 2015 geschützt?

6

Zu wie vielen asymmetrischen Angriffen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn (bitte nach Art der Vorfälle und Jahr auflisten)?

7

Welchen Beitrag leisten deutsche Streitkräfte zur zivil-militärischen Zusammenarbeit (bitte die durchgeführten Maßnahmen benennen und inhaltlich beschreiben)? Welche Erfolge konnten seit Einsatzbeginn in der zivil-militärischen Zusammenarbeit verzeichnet werden? Anhand welcher Kriterien wird der Erfolg evaluiert?

8

Inwieweit unterstützen die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali (bitte die genauen Maßnahmen benennen und inhaltlich beschreiben)? Welche Erfolge konnten seit Einsatzbeginn im malischen Friedens- und Aussöhnungsprozess verzeichnet werden? Anhand welcher Kriterien wird der Erfolg evaluiert?

9

Welche konkreten „guten Dienste“ (Bundestagsdrucksache 19/8972, Seite 2) werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die internationalen Streitkräfte angeboten und durchgeführt (bitte die konkreten Maßnahmen und das entsprechende Jahr benennen)?

10

Mit welchen Maßnahmen unterstützen die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung den Erhalt des Kulturguts in Mali (bitte die konkreten Maßnahmen und das entsprechende Jahr benennen)? Welche Erfolge konnten seit Einsatzbeginn beim Erhalt des Kulturgutes in Mali verzeichnet werden?

11

Welche Unterstützungsleistungen für die nationale und internationale Justiz erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die internationalen Streitkräfte (bitte die konkreten Maßnahmen und das entsprechende Jahr benennen)?

12

Welche Unterstützungsleistungen zur humanitären Hilfe in Mali erbringen die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die konkreten Maßnahmen und den entsprechenden Zeitraum benennen)? Konnte im Verlauf der Mission MINUSMA eine Verbesserung der humanitären Lage in Mali festgestellt werden (wenn ja, bitte entsprechende Merkmale auflisten, anhand derer die Verbesserung der humanitären Lage belegt werden kann)?

13

Mit welchen Maßnahmen fördern und schützen die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschenrechte in Mali (bitte die konkreten Maßnahmen und den entsprechenden Zeitraum benennen)? Konnte im Verlauf der Mission MINUSMA eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Mali festgestellt werden (wenn ja, bitte entsprechende Merkmale auflisten, anhand derer die Verbesserung der Menschenrechtslage belegt werden kann)?

14

An welchen Projekten zur Stabilisierung des Nordens in Mali sind die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt (bitte die Laufzeit der entsprechenden Projekte nennen)?

a) Seit wann besteht eine Beteiligung der internationalen Streitkräfte an den jeweiligen Projekten?

b) In welcher Form findet eine Beteiligung der internationalen Streitkräfte an den jeweiligen Projekten statt?

c) Anhand welcher Merkmale wird der Erfolg der Zusammenarbeit an den Projekten evaluiert?

d) Welche konkreten Erfolge konnten bereits erzielt werden?

15

Welche Zivilpersonen werden durch die internationalen Streitkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung vor „asymmetrischen Bedrohungen“ geschützt?

a) Nach welchen Kriterien wird die Schutzbedürftigkeit einer Zivilperson festgelegt?

b) Wie viele Zivilpersonen wurden seit Einsatzbeginn geschützt?

c) Welche Schutzmaßnahmen gegenüber Zivilpersonen übernehmen die internationalen Streitkräfte?

16

Wie definiert die Bundesregierung den „aktiven Schutz des Mandats MINUSMA“, und was unterscheidet ihn gegenüber dem passiven Schutz?

17

Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle gab es seit 2015 im Einsatzgebiet (area of responsibility) der Bundeswehr (bitte Jahr, Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und betroffene Nationen benennen)?

18

Wann ist aus Sicht der Bundesregierung die staatliche Autorität in Mali nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen?

Berlin, den 8. April 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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