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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand des Ausbaus von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee

Einhaltung der Termine zur Anbindung an das Stromnetz, Stand und ggf. Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren, Baumaßnahmen, Installationen und Netzanbindung, Bundes- und Landesbürgschaften sowie weitere Fördermaßnahmen, ökologische Begleitforschung; Vorrangprinzip für erneuerbare Energien und Konkurrenzsituation zu Kohle- und Atomkraftwerken; Planungen zum North-Sea-Grid (europäisches Verbundnetz in der Nordsee)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

31.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/92001. 03. 2010

Stand des Ausbaus von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee

der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Ziele zum Ausbau der Windkraft auf dem Meer sind ambitioniert. Sollten sie realisiert werden, verändert sich die deutsche Energielandschaft deutlich. Der Ausbau scheint trotz vielfach gelöster technischer Probleme aber nicht deutlich an Fahrt aufzunehmen. Damit drohen viele Investitionen an Wert zu verlieren – mittlerweile haben bereits viele Küstenstädte, Bundesländer und Unternehmen bspw. in den Hafenausbau oder in Fertigungsanlagen für Fundamente investiert. Viele der 30 000 anvisierten Arbeitsplätze durch den Offshore-Ausbau drohen gar nicht oder nur stark zeitverzögert zu entstehen.

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen47

1

Was versteht die Bundesregierung unter termingerechter Anbindung, wenn sie beabsichtigt die Formulierung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP umzusetzen, der zufolge „die termingerechte Anbindung der Offshore-Windparks an das Stromnetz [ist] zügig und effektiv zu realisieren“ sei?

Welche konkreten Termine für jeden bisher genehmigten Offshore-Windpark meint die Bundesregierung?

2

Wie wird sichergestellt, dass tatsächlich die termingerechte Anbindung erfolgt, und welche Sanktionen gibt es?

Werden unternehmensfinanzierte Projekte von der Regelung der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegenüber Projektfinanzierungen bevorzugt, und wenn nein, warum nicht?

3

Ist schon absehbar, welche Offshore-Windparks Probleme bei der Einhaltung dieser Termine bekommen werden?

4

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die AKW-Betreiber (AKW = Atomkraftwerk) nach einer möglichen Laufzeitverlängerung weniger Interesse haben könnten Offshore-Windparks auszubauen?

Was will sie ggf. dagegen tun?

5

Welche einzelnen Offshore-Windparks (Projektname, Antragsteller, aktueller Rechteinhaber) sind bisher in Nord- und Ostsee genehmigt?

Wie viele Windparks sind dies insgesamt, und wie viel Anlagen können damit errichtet werden?

Mit welchem Jahresenergieertrag rechnet die Bundesregierung bei der vollständigen Realisierung dieser Windparks?

6

Wie viele Parks sind schon vollendet, und an welchen wird momentan schon konkret gebaut, also Fundamente von Windenergieanlagen, Umspannplattformen o. Ä. errichtet?

7

Zu welchen Zeitpunkten werden nach Einschätzung der Bundesregierung in den derzeit genehmigten Parks jeweils die Arbeiten für die Installation der Windenergieanlagen beginnen und fertiggestellt?

8

Wie viele Parks mit wie vielen Windenergieanlagen befinden sich im Genehmigungsverfahren (Projektname, Antragsteller, aktueller Antragsteller)?

Welche Anträge sind davon „auf Vorrat gestellt“, und welche Anträge werden von den Antragstellern stringent betrieben?

9

An welchen genehmigten Offshore-Windparks sind die 4 deutschen Verbundunternehmen mit welchen Prozentanteilen beteiligt?

Wie sehen die entsprechenden Zahlen bei den beantragten Projekten aus?

An wie viel Prozent der insgesamt genehmigten Parks sind die vier großen Stromkonzerne beteiligt?

10

Wie viel Zeit ist bei den bislang genehmigten Parks jeweils zwischen Genehmigung und der Verwirklichung der vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Überprüfung des Realisierungswillens vorgeschriebenen weiteren Verfahrensschritten („Meilensteine“) verstrichen (bitte für jeden Park einzeln angeben)?

11

Wurden sämtliche vorgeschriebenen Verfahrensschritte („Meilensteine“) bislang eingehalten?

Welche nicht in welchen Parks?

Wie geht das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mit diesen Fällen um?

12

Stimmt die Bundesregierung der These zu, dass die Offshore-Windparks mit einer Beteiligung von E.on und Vattenfall kaum Fortschritte machen?

13

Wann sind für die einzelnen Offshore-Projekte die Baugenehmigungen erteilt worden, und bei welchen Projekten sind wann Verlängerungen erteilt worden?

14

Zu welchem Zeitpunkt erlöschen bei den bereits genehmigten Parks jeweils die Genehmigungen?

15

Wurde bei einzelnen Projekten bereits die Baugenehmigung in der Vergangenheit entzogen, und von welchen Faktoren hängt das ggf. ab?

16

Gibt es genehmigte Projekte, wo nach Einschätzung der Bundesregierung eine „Claimsicherung“ ohne zeitnahe Bebauungsabsicht besteht?

Falls ja, wo?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung, die jetzigen Regelungen der Baugenehmigungen zu verändern?

Wenn ja, mit welchen Zielen und Verfahrensänderungen?

18

Für welche der genehmigten und noch nicht in Bau befindlichen Offshore-Windparks wurden bereits die Leitungen zum Abtransport des Stroms beantragt bzw. genehmigt?

19

Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Bewilligung solcher Anträge?

20

Welche Netzanbindungen (ausschließliche Wirtschaftszone, 12-Seemeilen-Zone und onshore) der bislang genehmigten Offshore-Windparks sind derzeit in Bau oder Planung?

Wie weit sind diese jeweils fortgeschritten?

In welchen Fällen handelt es sich dabei um effiziente Sammelanbindungen mehrerer Windparks?

21

Für welche Windparks haben transpower stromübertragungs gmbh und 50 Hertz Transmission GmbH bereits die Kabelanbindungen ausgeschrieben, und wie weit sind die Verfahren?

Für welche Offshore-Projekte wurde die Netzanbindung verbindlich in Auftrag gegeben?

22

Kann die Bundesregierung Befürchtungen ausschließen, dass die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Netzanbindung von Offshore-Windparks nicht gerecht werden?

23

Bei welchen Offshore-Vorhaben gibt es konkret Probleme bei der Netzanbindung, weil transpower stromübertragungs gmbh und/oder 50 Hertz Transmission GmbH hier Bedenken angemeldet hat bzw. auf eine Nichterfüllung der Validierungskriterien verweist?

24

Welche Lösung verfolgt die Bundesregierung hier?

25

Sind der Bundesregierung Vorhaben bekannt, die aufgrund einer ungeklärten bzw. verzögerten Netzanbindung zurückgestellt oder aufgegeben wurden?

Falls ja, welche?

26

Sind weiterhin Projekte bekannt, bei denen gegenwärtig eine Verzögerung oder Aufgabe aufgrund von Netzanbindungsproblemen befürchtet wird?

Wenn ja, welche?

27

Mit welchen konkreten Instrumenten will die Bundesregierung den Investitionsstau bei der Realisierung der genehmigten Offshore-Projekte hinsichtlich Finanzierung und Netzanschluss auflösen?

28

Sind Bundesbürgschaften zur Reduzierung von Risiken während der Bauzeit und Baukostenüberschreitungen in Planung?

Sind der Bundesregierung Landesbürgschaften im Zusammenhang mit Offshore-Projekten bekannt?

29

Ist es angedacht, das Konjunkturprogramm II für Offshore-Windkraftprojekte über 2010 hinaus zu verlängern?

Gibt es Überlegungen, das Sonderprogramm der KfW Bankengruppe (KfW-Sonderprogramm) Projektfinanzierung für Offshore-Windparks für Projektgesellschaften, die sich mehrheitlich im öffentlichen Besitz befinden, zu öffnen?

30

Sind die durch die Bundesnetzagentur definierten Validierungskriterien bzw. Verfahren (Positionspapier) geeignet, den Zirkelschluss hinsichtlich Finanzierung und Netzanschluss aufzulösen?

31

Liegen der Bundesregierung Gutachten zum Arbeitsplatzeffekt der Offshore-Windparks vor?

Falls ja, mit welchem Ergebnis?

32

Welche Investitionen sind der Bundesregierung bekannt, die bereits von Bundesländern bzw. Städten getätigt wurden, um am Offshore-Ausbau zu partizipieren, bspw. Hafenausbauten u. Ä.?

33

Wie sehen die Planungen zur Netzeinbindung aus?

Inwieweit sind Anbindungen per Wechsel- oder Gleichstrom geplant?

34

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, dass Trassen minimiert und gebündelt werden?

Wann ist hier mit Entscheidungen zu rechnen?

35

Welche Haushaltstitel findet man für die Jahre 2005 bis 2011 für die ökologische Begleitforschung bezüglich Offshore-Wind?

Welche konkreten Projekte werden hier finanziert?

36

Wie wird im geplanten Energiekonzept und den entsprechenden Gutachten berücksichtigt, dass aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten und des sich verzögernden Netzausbaus Kohle- und Atomkraftwerke im Grundlastbetrieb in Konkurrenz zur Einspeisung aus erneuerbaren Energien stehen und dass aufgrund der uneingeschränkten Vorrangregelungen für erneuerbare Energien konventionelle Kraftwerke ihre Einspeisung bei Netzengpässen, insbesondere in Norddeutschland, drosseln müssen, und wo erwartet die Bundesregierung Engpässe (insbesondere rund um Brunsbüttel)?

37

Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle 17 AKW in Deutschland regelbar sind und dementsprechend unter Beachtung des Vorrangprinzips für erneuerbare Energien gefahren werden können, oder gibt es insbesondere bei älteren Siedewasserreaktoren Probleme?

Haben die AKW in der Vergangenheit stets den Vorrang für erneuerbare Energien beachtet?

38

Was tut die Bundesregierung dafür, dass die Netzbetreiber von den innovativen technischen Netzausbaumöglichkeiten nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und der Anreizregulierungsverordnung (AnreizRegV) (Erdkabel und Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) auch tatsächlich Gebrauch machen?

In welchen Fällen werden diese Möglichkeiten tatsächlich von Übertragungsnetzbetreibern genutzt?

39

Wie beabsichtigt die Bundesregierung das Ziel des Koalitionsvertrages umzusetzen, Interkonnektoren zu fördern?

Wie sieht diese Förderung konkret aus?

40

Wie ist der Planungsstand beim aktuellen Projekt NorGer?

Und wie schätzt die Bundesregierung die Wichtigkeit dieses Projektes ein?

41

Welche Rolle können Interkonnektoren wie NorGer bei der Vernetzung der (europäischen) Offshore-Windparks in der Nordsee nach Ansicht der Bundesregierung spielen?

42

Welche rechtlichen Grundlagen bestehen für den Netzanschluss von Interkonnektoren?

43

Inwieweit werden Interkonnektoren in der laufenden Netzstudie Dena II berücksichtigt?

44

Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und ihre Behörden, damit das Höchstspannungsnetz in Niedersachsen rechtzeitig ausgebaut ist, um die Kapazitäten von Offshore-Windparks und des NorGer-Kabels aufnehmen zu können?

45

a) Gibt es bereits konkrete Planungen oder Abschätzungen über Trassen und Finanzierungen infolge der Ankündigung der Bundesregierung, ein großes Verbundnetz in der Nordsee zu unterstützen, um die Offshore-Windparks mit den skandinavischen Wasserspeichern sowie den großen europäischen Stromverbrauchszentren zu verbinden, wie groß soll die Gesamtkapazität der eingebundenen Offshore-Windparks sein, wann sollen die ersten Leitungen realisiert sein, und um welche handelt es sich dabei?

b) Wann sollen die ersten Leitungen realisiert sein, und um welche handelt es sich dabei?

46

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass ein Offshore-Netz als Gesamtsystemlösung mit Verbindungen zu den europäischen Nachbarn aufgebaut wird, wenn andererseits der § 17 Absatz 2a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) grundsätzlich nur die Einzelanbindung eines Offshore-Windparks vorsieht?

47

Hält die Bundesregierung die im Positionspapier der BNetzA beschriebenen Voraussetzungen für geeignet, die oben beschriebene Gesamtsystemlösung zeitnah zu realisieren und Synergieeffekte zu erzielen?

Wenn nein, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung insoweit?

Berlin, den 1. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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