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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Planungen zur sogenannten Grundrente

(insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.05.2019

Aktualisiert

03.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/944816.04.2019

Planungen zur sogenannten Grundrente

der Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, Jens Beeck, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hat am 3. Februar 2019 ein Konzept für eine „Grundrente“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach seinen Angaben sollen davon „drei bis vier Millionen Menschen“ profitieren. Ziel der Grundrente sei es, Altersarmut entgegenzuwirken und „Respekt vor Lebensleistung“ nach einem langen Erwerbsleben zu bezeugen (dpa, „Heil legt milliardenschweres Konzept für Grundrente vor“, vom 3 Februar 2019).

Das Konzept sieht eine Aufwertung von Rentenansprüchen vor, die unter rund 900 Euro monatlich liegen. Voraussetzung soll lediglich sein, dass mindestens 35 Jahre lang Beiträge (Voll- oder Teilzeiterwerbstätigkeit inklusive Kindererziehungs- und Pflegezeiten) an die Rentenversicherung geleistet wurden. Die durch das Konzept bedingten Mehrausgaben sollen bei einem „mittleren einstelligen Milliardenbetrag“ (www.bmas.de/DE/Presse/Interviews/2019/2019-02-03-bild-am-sonntag.html) pro Jahr liegen und aus Steuermitteln finanziert werden. Die sogenannte Grundrente soll spätestens zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.

Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode soll auf eine Prüfung der Bedürftigkeit (wie beim Grundsicherungsbezug obligatorisch) verzichtet werden. Darüber hinaus ist – entgegen dem nun vorgelegten Konzept der Grundrente – im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum Thema Grundrente vereinbart, dass die Höhe der Grundrente bei „zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs“ liegen solle. Im Konzept von Bundesminister Hubertus Heil ist jedoch eine pauschale Aufwertung von Renten auf rund 900 Euro monatlich vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

Wie viele Personen im Rentenbestand verfügen über mindestens 35 Beitragsjahre?

2

Wie viele von den in Frage 1 genannten Personen bleiben im Durchschnitt unter 0,8 jährlichen Entgeltpunkten und würden daher von Bundesminister Hubertus Heils Grundrentenmodell profitieren (bitte nach 0,1, 0,2, 0,3, 0,4, 0,5, 0,6, 0,7 und 0,8 Entgeltpunkten sowie nach Geschlecht und West/Ost aufgliedern)?

3

Wie wird sich nach Prognosen der Bundesregierung die Zahl der Rentnerinnen und Rentner mit den in Frage 2 genannten jährlichen Entgeltpunkten in Zukunft entwickeln (bitte nach Jahreszahlen für längstmögliche Zeitspanne aufgliedern)?

4

Wie viele Personen im Rentenbestand verfügen über weniger als 35 Beitragsjahre?

5

Wie viele von den in Frage 4 genannten Personen bleiben im Durchschnitt unter 0,8 jährlichen Entgeltpunkten und würden daher von Bundesminister Hubertus Heils Grundrentenmodell allein wegen der zu geringen Zahl an Beitragsjahren nicht profitieren (bitte nach 0,1, 0,2, 0,3, 0,4, 0,5, 0,6, 0,7 und 0,8 Entgeltpunkten sowie nach Geschlecht und West/Ost aufgliedern)?

6

Wie wird sich nach Prognosen der Bundesregierung die Zahl der Rentnerinnen und Rentner mit den in Frage 5 genannten jährlichen Entgeltpunkten in Zukunft entwickeln (bitte nach Jahreszahlen für längstmögliche Zeitspanne aufgliedern)?

7

Auf wie viele durchschnittliche jährliche Entgeltpunkte werden anspruchsberechtigte Personen gemäß dem Grundrentenmodell von Bundesminister Hubertus Heil aufgewertet, die 0,1, 0,2, 0,3, 0,4, 0,5, 0,6, 0,7 oder 0,8 durchschnittliche jährliche Entgeltpunkte erworben haben?

8

Liegen der Bundesregierung Schätzungen zu der Anzahl der Personen vor, die derzeit keine Grundsicherung im Alter beziehen, aber nach aktueller Gesetzeslage einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten? Wenn ja, wie viele Personen sind betroffen?

9

Stimmt die Bundesregierung der Aussage von Bundesminister Hubertus Heil (BILD am SONNTAG, 3. Februar 2019) zu, dass die Aufwertung um 447 Euro pro Monat bei 35 Jahren Vollzeittätigkeit zum Mindestlohn, die höchstmögliche Aufwertung im Grundrentenmodell von Bundesminister Hubertus Heil ist?

10

Ist aus Sicht der Bundesregierung der Hauptzweck von Bundesminister Hubertus Heils Grundrentenmodell die Bekämpfung der Altersarmut? Falls nein, was ist dann der Hauptzweck?

11

Wie steht die Bundesregierung zu dem in der gesetzlichen Rentenversicherung herrschenden Äquivalenzprinzip?

12

Würde das in Frage 10 genannte Äquivalenzprinzip aus Sicht der Bundesregierung durch das von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Konzept verletzt?

13

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei vergleichsweise halb so hohen Rentenbeiträgen auch nur ein Anspruch auf eine halb so hohe Rente erwächst?

14

Sieht die Bundesregierung eine mögliche Abkehr von dem in Frage 12 genannten Prinzip als mit dem Grundgesetz vereinbar an?

15

Inwiefern ist die Deutsche Rentenversicherung in die Entwicklung des Grundrentenmodells bisher eingebunden, und wie plant die Bundesregierung, sie in Zukunft einzubinden?

16

Ist der Bundesregierung eine Einschätzung der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ zum Grundrentenmodell von Bundesminister Hubertus Heil und dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschriebenen Grundrentenmodell bekannt oder plant sie, diese einzubinden?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ein Grundrentenmodell erarbeitet, und wird dies von der Bundesregierung erwartet?

18

Inwiefern würde die Einführung einer Grundrente nach dem Konzept von Bundesminister Hubertus Heil die aktuellen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung und damit die Berechnungsgrundlagen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ verändern?

19

Inwiefern würde die Einführung einer Grundrente nach den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschriebenen Parametern die aktuellen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung und damit die Berechnungsgrundlagen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ verändern?

20

Für wie plausibel erachtet die Bundesregierung die durch Bundesminister Hubertus Heil genannten Mehrausgaben in Höhe eines „mittleren einstelligen Milliardenbetrags“ (www.bmas.de/DE/Presse/Interviews/2019/2019-02-03-bild-am-sonntag.html) pro Jahr?

21

Ist der Bundesregierung bekannt, aufgrund welcher Datengrundlage die in Frage 19 genannte Kostenschätzung veranschlagt wurden?

22

Wird die Bundesregierung diese Kostenschätzung in Gänze veröffentlichen?

23

Sind für die Jahre ab 2021 bereits Vorkehrungen für die grundrentenbedingten Mehrausgaben im von der Bundesregierung beschlossenen Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2020 und dem Finanzplan bis 2023 getroffen worden?

24

Würde es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei den durch die Grundrente von Bundesminister Hubertus Heil entstehenden Mehrausgaben der Rentenversicherung um versicherungsfremde Leistungen handeln, und müssten diese aus Steuermitteln finanziert werden?

25

Ist der Bundesregierung bekannt, aus welcher Quelle die von Bundesminister Hubertus Heil genannte Zahl (BILD am SONNTAG, 3. Februar 2019) von 3 bis 4 Millionen Anspruchsberechtigten für eine Grundrente gemäß seinem Konzept stammt? Wenn ja, wie berechnet sich diese Zahl?

26

Wie hoch wäre die Zahl der möglichen Grundrentenempfänger nach Bundesminister Hubertus Heils Konzept, wenn eine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden würde, und wie hoch wäre deren Anteil an allen Beziehern von Grundsicherung im Alter?

27

Wie hoch wäre die Zahl der möglichen Grundrentenempfänger nach dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD niedergelegten Grundrentenkonzept?

28

Kann die Bundesregierung konkret darlegen, wie das Grundrentenkonzept gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Altersarmut bei Personen bekämpft, die weniger als 35 Beitragsjahre aufweisen?

29

Sollte nach Auffassung der Bundesregierung Armut unter Rentnerinnen und Rentnern durch das System der gesetzlichen Rente oder durch die Grundsicherung im Alter bekämpft bzw. abgemildert werden?

30

Als wie erfolgreich erachtet die Bundesregierung das System der Grundsicherung im Alter bei der Armutsbekämpfung?

31

Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das durchschnittliche Grundsicherungsniveau im Alter (einschließlich Kosten der Unterkunft) für einen bedürftigen Single-Haushalt in den zehn größten deutschen Städten?

32

Bleiben die Bedürftigen gemäß Frage 31 aus Sicht der Bundesregierung bei dem von Bundesminister Hubertus Heil avisierten Grundrentenniveau in Höhe von rund 900 Euro anspruchsberechtigt in der Grundsicherung im Alter?

33

Sind der Bundesregierung die Gründe für die Abschaffung der Renten nach Mindestentgeltpunkten bekannt (wenn ja, bitte einzeln aufführen)?

34

Sind der Bundesregierung Regelungen des aktuell geltenden Rentenrechts bekannt, die eine Aufwertung von Entgeltpunkten bewirken?

35

Wie viele und welche fachlichen Modelle einer Grundrente sind im Bund-Länder-Sozialpartner-Dialog zum Thema Grundrente diskutiert worden (bitte im Einzelnen darlegen)?

36

Sind im Bund-Länder-Sozialpartner-Dialog zum Thema Grundrente fachliche Modelle diskutiert worden, die auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichten?

37

Welche Ergebnisse hat der Bund-Länder-Sozialpartner-Dialog zum Thema Grundrente erbracht (bitte im Einzelnen darlegen)?

38

Ist es korrekt, dass die fachlichen Modelle, die im Bund-Länder-Sozialpartner-Dialog diskutiert wurden, alle auf rund 130 000 Anspruchsberechtigte hinauslaufen würden (wenn nein, bitte das oder die Modelle nennen, bei denen dies anders ist)?

39

Hat die Bundesregierung die Ergebnisse des Bund-Länder-Sozialpartner-Dialogs zum Thema Grundrente veröffentlicht? Wenn nein, wann ist eine Veröffentlichung geplant?

40

Wurde im Bund-Länder-Sozialpartner-Dialog zum Thema Grundrente eines der fachlichen Modelle mehrheitlich bevorzugt? Wenn ja, welches?

41

Inwiefern unterscheidet sich – sofern vorhanden – das im Bund-Länder-Sozialpartner-Dialog zum Thema Grundrente mehrheitlich bevorzugte Grundrentenmodell von den Modellen gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD einerseits sowie gemäß den Vorschlägen von Bundesminister Hubertus Heil andererseits?

42

Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter waren über mehr als zehn Jahre hinweg im Niedriglohnbereich beschäftigt (bitte nach Anzahl und Dauer der Beschäftigung im Niedriglohnbereich aufschlüsseln)?

43

Ist der Bundesregierung der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter bekannt, die Phasen der Langzeitarbeitslosigkeit in ihrer Erwerbsbiografie aufweisen?

44

Wie groß ist der Anteil an den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter, die mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung aufweisen?

45

Wie groß ist der Anteil von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter unter den Grundrentenempfängerinnen und Grundrentenempfängern nach dem Konzept von Bundesminister Hubertus Heil?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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