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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anerkennung ausländischer medizinischer, zahnmedizinischer und pharmazeutischer Abschlüsse

(insgesamt 23 Einzelfragen mit zahlreichen Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

03.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/945716.04.2019

Anerkennung ausländischer medizinischer, zahnmedizinischer und pharmazeutischer Abschlüsse

der Abgeordneten Hagen Reinhold, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der demografische Wandel stellt Deutschland vor eine große Herausforderung: Trotz steigender Zahlen an Medizinern insgesamt, nimmt der Bedarf an Ärzten insbesondere im ländlichen Raum beständig zu. Gerade für Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern ist es nach Ansicht der Fragesteller daher unumgänglich, jedem Mediziner, der sich zur Anstellung oder Niederlassung entschließt, diese so unkompliziert wie möglich zu machen. Die medizinischen Qualifikationen von aus dem Ausland zugewanderten Ärzten sind, in Anbetracht der Dauer und Kosten einer medizinischen Ausbildung, daher ein besonders kostbares Gut.

Während die Anerkennung eines akademischen medizinischen Abschlusses aus einem EU-Land in der Regel automatisch erfolgt, werden die Abschlüsse von Zuwanderern von außerhalb der Europäischen Union erst umfassend überprüft. Im Sinne der Erhaltung der hohen qualitativen Standards, die für in Deutschland praktizierende Mediziner gelten, ist die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer medizinischer Studienabschlüsse absolut sinnvoll und berechtigt. Immerhin geht es in der medizinischen Praxis um das Wohlergehen von Menschen, und dies sollte einzig jenen Menschen anvertraut werden, die auch die nötige Befähigung für die medizinische Praxis nachgewiesen haben. Die Absolvierung des vollständigen Prozederes der Anerkennung nimmt in Mecklenburg-Vorpommern aber nach den Fragestellern vorliegenden Informationen inzwischen so viel Zeit in Anspruch, dass es viele ausländische Mediziner von einer Einwanderung grundsätzlich abschreckt.

Seit 2016 erfolgt der reguläre Weg zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in einem Gesundheitsberuf in der Bundesrepublik Deutschland durch die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn. Die GfG prüft mit größter Sorgfalt die Vergleichbarkeit eines ausländischen medizinischen, zahnmedizinischen oder pharmazeutischen Abschlusses mit den deutschen Abschlüssen. Bei den Bearbeitungszeiten scheint die GfG bundesweit aber unterschiedlich zu verfahren. Dem Vernehmen nach wird je nach Bundesland von Bearbeitungszeiten von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren berichtet. Für einen Antragsteller aus Mecklenburg-Vorpommern muss nach telefonischer Auskunft des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einer Bearbeitungszeit für die Begutachtung der vorgelegten Nachweise von zwei bis drei Jahren gerechnet werden. Der zweite, weniger zeitintensive und daher populärere Weg führt über die direkte Beantragung eines „Defizitbescheides“ bei der zuständigen Landesbehörde. Dieser Bescheid nach § 17a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bescheinigt eine teilweise Gleichwertigkeit des akademischen medizinischen Abschlusses aufgrund eines inhaltlichen Defizites der Ausbildung in berufspraktischer und sprachlicher Weise in Relation zum deutschen medizinischen Studienabschluss.

Der Defizitbescheid kann auch nach einer negativen Bescheidung der Gleichwertigkeit vorgelegter Ausbildungsnachweise durch die GfG beantragt werden. Aufgrund der meist sehr langen Wartezeiten auf eine Antwort der GfG wird aber in der Regel auf eine Feststellung der Gleichwertigkeit von vornherein verzichtet und stattdessen direkt eine Defizitbescheinigung beantragt.

Ein Defizitbescheid berechtigt zur Beantragung eines Visums nach § 17a AufenthG und damit dem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und der sich anschließenden Prüfungen. Auf diesem Wege können dann die nötigen Kenntnisse für eine ärztliche, zahnärztliche oder pharmazeutische Zulassung in Deutschland erworben und nachgewiesen werden.

Auch dieser zweite Weg sprengt aber durch die langen Warte- und Bearbeitungszeiten oftmals die großzügige Länge von 18 Monaten, die ein langfristiges Visum nach § 17a AufenthG gewährt. In dieser knappen Zeit muss das Deutsche bis zum Level C1 des europäischen Referenzrahmens erworben und die Vorbereitung auf die hochkomplexe Kenntnisprüfung der Ärztekammer absolviert werden. Für Wiederholungen der Prüfung, die eigentlich bis zu zwei Mal erlaubt sind, bleibt aufgrund der langen Wartezeiten bis zu einem Prüfungstermin und der Kürze des Visums oftmals keine Zeit. Der Druck ist daher enorm, die Kenntnisprüfung beim ersten Anlauf zu bestehen.

Es ist zu prüfen, wie die Bearbeitungszeiten bei der Anerkennung eines medizinischen, zahnmedizinischen oder pharmazeutischen Abschlusses dimensioniert sind und inwiefern diese zwischen den Bundesländern auseinanderdriften. Zur Konzeption möglicher Lösungsentwürfe ist die Erforschung der Ursachen der teils extremen Länge der Anerkennungsprozesse aus Sicht der Fragesteller unerlässlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl der „Verfahren zu der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung“ vor, die durch die GfG seit 2016 jährlich bearbeitet und abgeschlossen worden sind (bitte die Antworten auf diese und alle untergeordneten Fragen je bearbeitendem Bundesland aufgliedern)?

a) Wie viele dieser Verfahren endeten mit einer automatischen Anerkennung der begutachteten Ausbildung aufgrund der geltenden innereuropäischen Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Ausbildungsnachweisen für die ärztliche Grundausbildung bzw. die Facharztausbildung (Richtlinie 2005/35/EG)?

Und wie erfolgt die Facharztanerkennung?

b) Wie viele dieser Verfahren endeten für einen Antragsteller mit Herkunft außerhalb der Europäischen Union mit der Erteilung bzw. Ablehnung der Zulassung (bitte nach Herkunftsstaat des Antragstellers aufschlüsseln)?

2

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit der seit 2016 durch die GfG bearbeiteten „Verfahren zu der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung“ vor (bitte ebenfalls die Antworten auf diese und alle untergeordneten Fragen je Bundesland aufgliedern)?

a) Wie viele dieser Verfahren endeten mit einer automatischen Anerkennung der begutachteten Ausbildung aufgrund der geltenden innereuropäischen Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Ausbildungsnachweisen für die ärztliche Grundausbildung bzw. die Facharztausbildung (Richtlinie 2005/35/EG)?

b) Wie viele dieser Verfahren endeten für einen Antragsteller mit Herkunft außerhalb der Europäischen Union mit der Erteilung der Zulassung?

c) Wie viele dieser Verfahren endeten für einen Antragsteller mit Herkunft außerhalb der Europäischen Union mit der Ablehnung der Zulassung?

3

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zu erheblichen Abweichungen bei der Bearbeitung von „Verfahren zu der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung“ durch die GfG in Hinblick auf das Herkunftsbundesland eines gestellten Antrages?

a) Wenn ja, über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu den Ursachen dieser Abweichungen zwischen den Bundesländern?

b) Ebenfalls wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Bearbeitungszeiten einander anzugleichen?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Kontingentierung der Anzahl an zulässigen „Verfahren auf Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung“ insbesondere in Hinblick auf das Herkunftsundesland des gestellten Antrages?

a) Wenn ja, nach welchen Gesichtspunkten erfolgt diese Kontingentierung, und wie bemaß sich das jährliche Kontingent der einzelnen Bundesländer seit 2016?

b) Wenn ja, wie viele Anträge konnten in den Bundesländern seit 2016 aufgrund der Kontingentierung nicht bearbeitet werden?

5

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur personellen Ausstattung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vor?

a) Wie viele Mitarbeiter sind bei der GfG mit der Betreuung der „Verfahren zu der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung“ betraut?

b) Wer führt in der Regel die Prüfung durch?

c) Wie viele „Verfahren zu der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung“ werden im jährlichen Mittel durch einen Mitarbeiter der GfG bearbeitet?

d) Nach welchem Verfahren wird das zur Verfügung stehende Personal auf die zu bearbeitenden Verfahren zu der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung aufgeteilt? Findet eine Unterscheidung nach Bundesländern statt?

e) Wenn eine Personalzuteilung nach Bundesländern bejaht wird, wie viele Mitarbeiter sind den einzelnen Bundesländern zugeordnet?

6

Welche Bundesländer beauftragen nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zur GfG externe Gutachter, um der Erledigung von „Verfahren zu der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung“ zu unterstützen?

a) Welches Ergebnis des Einsatzes externer Gutachter ist zu konstatieren?

b) Welche Gründe sprechen gegen einen flächendeckenden Einsatz externer Gutachter?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung zur Beschleunigung der „Verfahren zu der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung“ Maßnahmen vorzunehmen? Wenn ja, welche sind dies?

8

Welche formalen Zulassungsvoraussetzungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für einen Prüfling bei der Anmeldung einer medizinischen Fachsprachenprüfung Niveaustufe C1 des europäischen Referenzrahmens (bitte bei regionalen Unterschieden nach Bundesland aufschlüsseln)?

9

Welche formalen Zulassungsvoraussetzungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für einen Prüfling bei der Anmeldung einer Kenntnisprüfung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker (bitte bei regionalen Unterschieden ebenfalls nach Bundesland aufschlüsseln)?

10

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu dem durchschnittlichen Zeitraum, der zwischen der Anmeldung einer Fachsprachenprüfung und deren Bestehen verstreicht (bitte die Antwort auf diese und alle untergeordneten Fragen nach dem Bundesland, in dem die Fachsprachenprüfung abgelegt wurde, aufschlüsseln)?

a) Wie lang ist die minimale, maximale und durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zu der Fachsprachenprüfung?

b) Wie viel Zeit nimmt die Ausfertigung des Zertifikates nach dem Bestehen der Fachsprachenprüfung minimal, maximal und durchschnittlich in Anspruch?

11

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu dem durchschnittlichen Zeitraum, der zwischen der Anmeldung einer Kenntnisprüfung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker und deren Bestehen verstreicht (bitte die Antwort auf diese und alle untergeordneten Fragen nach dem Bundesland, in dem die Kenntnisprüfung abgelegt wurde, aufschlüsseln)?

a) Wie lang ist die minimale, maximale und durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zu der Kenntnisprüfung?

b) Wie viel Zeit nimmt die Ausfertigung der Approbation mindestens, maximal und durchschnittlich in Anspruch?

12

Wie viele Prüflinge legten nach Kenntnis der Bundesregierung die Fachsprachenprüfung seit 2016 ab (bitte die Antwort auf diese und alle untergeordneten Fragen nach dem Bundesland, in dem die Fachsprachenprüfung abgelegt wurde, aufschlüsseln)?

a) Wie viele Prüflinge waren davon erfolgreich?

b) Wie viele Prüflinge waren davon nicht erfolgreich?

c) Wie viele Prüflinge wiederholten die Prüfung mit und ohne Erfolg?

13

Wie viele Prüflinge legten nach Kenntnis der Bundesregierung die Kenntnisprüfung seit 2008 ab (bitte die Antwort auf diese und alle untergeordneten Fragen nach dem Bundesland, in dem die Kenntnisprüfung abgelegt wurde, aufschlüsseln)?

a) Wie viele Prüflinge waren davon erfolgreich?

b) Wie viele Prüflinge waren davon nicht erfolgreich?

c) Wie viele Prüflinge wiederholten die Prüfung mit und ohne Erfolg?

14

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zur Anzahl der seit 2016 jährlich beantragten Erlaubnisse zur vorübergehenden Ausübung des Berufs (Berufserlaubnis) als Mediziner, Zahnmediziner und Pharmazeuten (bitte die Antwort auf diese und alle untergeordneten Fragen nach dem Bundesland, in dem die Berufserlaubnis beantragt wurde, aufschlüsseln)?

a) Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

b) Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit eines Antrages auf eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs (Berufserlaubnis) als Mediziner, Zahnmediziner und Pharmazeuten (bitte nach dem Bundesland, in dem die Berufserlaubnis beantragt wurde, aufschlüsseln)?

16

Wie viele Inhaber einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs (Berufserlaubnis) als Mediziner, Zahnmediziner und Pharmazeuten beantragten nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls ein „Verfahren zu der Feststellung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen ärztlichen, zahnärztlichen bzw. pharmazeutischen Ausbildung“ (bitte ebenfalls nach dem Bundesland, in dem die Berufserlaubnis beantragt wurde, aufschlüsseln)?

17

Wie viele Inhaber einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs (Berufserlaubnis) als Mediziner, Zahnmediziner und Pharmazeuten erwarben nach Kenntnis der Bundesregierung während der Laufzeit ihrer Berufserlaubnis eine in Deutschland anerkannte Approbation (bitte ebenfalls nach dem Bundesland, in dem die Berufserlaubnis beantragt wurde, aufschlüsseln)?

18

Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Anzahl der seit dem Jahr 2016 gestellten Anträge auf Ausstellung eines Defizitbescheides nach § 17a AufenthG (bitte die Antwort auf diese und alle untergeordneten Fragen nach dem Bundesland, in dem der Defizitbescheid beantragt wurde, aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden?

b) Wie viele dieser Anträge wurden negativ beschieden?

c) Wie lang ist die minimale, maximale und durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages auf Ausstellung eines Defizitbescheides nach § 17a AufenthG?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Anzahl der beantragten Visa nach § 17a AufenthG (bitte die Antwort auf diese und alle untergeordneten Fragen nach dem Herkunftsland des Antragstellers aufschlüsseln)?

a) Wie viele der beantragten Visa nach § 17a AufenthG wurden erteilt?

b) Wie viele der beantragten Visa nach § 17a AufenthG wurden verweigert?

c) Wie lang ist die minimale, maximale und durchschnittliche Wartezeit auf einen Visumstermin für die Erteilung eines Visums nach § 17a AufenthG in den Konsulaten bzw. Botschaften der Bundesrepublik Deutschland?

d) Wie lang ist die minimale, maximale und durchschnittliche Bearbeitungszeit, die von der Beantragung bis zur Ausfertigung eines erteilten Visums nach § 17a AufenthG verstreicht?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland nach § 17a AufenthG, die mit dem Ziel der Anerkennung einer in einem Nicht-EU-Staat erworbenen medizinischen, zahnmedizinischen oder pharmazeutischen Ausbildung begründet wurden, im Erreichen dieses Zieles erfolgreich waren (bitte nach dem Bundesland, in dem der Defizitbescheid nach § 17a AufenthG beantragt wurde, aufgliedern)?

21

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, wie lange sich ausländische Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Apothekerinnen und Apotheker durchschnittlich im Rahmen eines Visums nach § 17a AufenthG in den letzten 10 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten, bis sie eine deutsche Berufserlaubnis erfolgreich erworben hatten (bitte nach dem Bundesland, in dem die Approbation erworben wurde, aufschlüsseln)?

22

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zur Anzahl der seit 2016 gegen verweigerte Visa nach § 17a AufenthG eingelegten Remonstrationen (bitte die Antwort auf diese und alle untergeordneten Fragen nach dem Herkunftsland des Antragsstellers aufgliedern)?

a) Wie vielen dieser Remonstrationen wurde stattgegeben?

b) Wie viele dieser Remonstrationen wurden endgültig abgelehnt?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die durchschnittliche Dauer von Remonstrationsverfahren (bitte nach Herkunftsland des Antragstellers aufgliedern)?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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