Auswirkung der steigenden Stromkosten auf Endverbraucher und drohende Energiearmut
der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Pascal Kober, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 26. Januar 2019 hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ der Bundesregierung ihren Bericht vorgelegt. Dieser empfiehlt einen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038. Alleine bis 2022 sollen insgesamt Kohlekraftwerke mit einer Leistung von 12,5 Gigawatt vom Netz genommen werden. Gleichzeitig werden mit Abschalten der letzten Kernkraftwerke zusätzlich insgesamt 11 Gigawatt nicht mehr zur Verfügung stehen. Für die Kosten im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Kohleausstieg gehen Beobachter von insgesamt über 100 Mrd. Euro aus. Dazu zählt auch ein Anstieg der Strompreise angesichts der Verschiebung von Kohle zu Gas als preissetzende Kraftwerke.
Als Kostentreiber kommtAdditionally der schleppende Netzausbau hinzu. Im Jahr 2017 verursachten Maßnahmen zur Netzstabilisierung aufgrund von Netzengpässen Rekordkosten von 1,4 Mrd. Euro. Diese Kosten werden auf die Netzentgelte umgelegt und treiben die Stromrechnungen somit zusätzlich in die Höhe. Bereits jetzt zahlen deutsche Privathaushalte laut offizieller Eurostat-Zahlen die höchsten Stromrechnungen in ganz Europa (vgl. https://ec.europa.eu/eurostat/statistics- explained/index.php?title=Electricity_price_statistics/de#Strompreise_f.C3.BCr_Haushaltskunden).
In diesem Zusammenhang stellen steigende Stromkosten Herausforderungen insbesondere für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen dar. Nicht nur Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) trifft dies besonders hart, sondern insbesondere jene Stromverbraucher, denen nach Abzug der Stromkosten sogar ein geringeres Haushaltseinkommen zur Verfügung steht als einem SGB-II-Leistungsbezieher. Diese Gruppe könnte aufgrund der steigenden Ausgaben für Strom einkommenstechnisch womöglich sogar unter das Niveau von SGB-II-Bezieherinnen und SGB-II-Leistungsbeziehern fallen, ohne dass bei ihnen ein Anspruch auf diese Leistung entsteht. Die oben genannten Faktoren treiben aus Sicht der Fragesteller wesentlich das Risiko von Energiearmut für deutsche Verbraucher.
Da eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ganz wesentlich von der Akzeptanz der Menschen, die sie betrifft, abhängt, kommt der sozialen Frage sowie der Vermeidung von sozialen Schieflagen eine zentrale Rolle zu. Zugleich gilt es, volkswirtschaftliche Kosten, die durch Energiearmut verursacht werden, zu vermeiden. Beispiele hierfür sind etwa zusätzlich erforderliche staatliche Transferleistungen oder nicht geleistete Steuer- und Sozialbeitragszahlungen. Der Frage, welche Auswirkungen der zu erwartende weitere Anstieg der Stromkosten auf Menschen mit geringem Einkommen haben wird, geht diese Kleine Anfrage nach.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren relativ und absolut die folgenden Größen entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren differenzieren):
a) Strompreis,
b) Strompreis in der Grundversorgung,
c) Regelsatz,
d) Nominallohn,
e) Nominallohn von Geringverdienern,
f) verfügbares Haushaltseinkommen (Single, vierköpfige Familie, Alleinerziehende mit zwei Kindern)?
In welcher Spanne bewegen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Strompreise im Bundesgebiet (bitte differenziert nach einzelnen Bundesländern darstellen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren der durchschnittliche Stromverbrauch eines Single-Haushalts bzw. einer vierköpfigen Familie bzw. einer oder eines Alleinerziehenden entwickelt?
Wie viele Haushalte verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Einkommen knapp oberhalb der Grenze der SGB-II-Leistung (bitte in Zehn-Euro-Schritten differenzieren, bis zu einem Einkommen von 100 Euro über dem Regelsatz)?
Verwendet die Bundesregierung eine einheitliche Definition von „Energiearmut“, und wenn nein, warum nicht?
Treffen Presseberichte zu, dass die Bundesregierung eine verbindliche Definition von Energiearmut seitens der EU ablehnt?
Falls ja, warum?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten für Energiearmut mit Blick auf die zusätzlichen erforderlichen staatlichen Transferleistungen sowie auf nicht geleistete Steuer- und Sozialbeitragszahlungen bedingt durch Energiearmut?
Welche Haushaltsgrößen und Einkommensgruppen sind in Deutschland hiervon am stärksten betroffen?
Wie hoch beläuft sich bei den Stromkosten der prozentuale Anteil für staatliche Abgaben (Steuern, Abgaben, Entgelte, Umlagen etc.)?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, zum Zweck der Entlastung diesen Anteil zu vermindern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen oder geplant, um infolge der Energiearmut und der steigenden Strompreise den Einzelplan 11 im Bundeshaushalt nicht weiter ansteigen zu lassen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass steigende Stromkosten als Armutstreiber wirken?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Vermeidung bzw. Beseitigung von Energiearmut bei der Umsetzung der Energiewende zu?
Welches Potenzial bietet nach Einschätzung der Bundesregierung die Eindämmung von Energiearmut für die Akzeptanz der Energiewende in Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung die Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Mittelständler durch steigende Stromkosten, die letztendlich Auswirkungen auf ihren Personalstamm haben könnten?
Sind der Bundesregierung Aufklärungskampagnen zur Verringerung des Stromverbrauchs und zum Wechsel zu günstigeren Tarifen für SGB-II-Leistungsbezieherinnen und SGB-II-Leistungsbezieher und Geringverdiener bekannt?
Welche Maßnahmen zur Unterstützung stromsparenden und kostenbewussten Verhaltens plant die Bundesregierung?
Sind der Bundesregierung Sozialtarife für Strom für einkommensschwache Familien oder für SGB-II-Leistungsbezieherinnen und SGB-II-Leistungsbezieher bekannt?
Wie viele Personen bzw. Haushalte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren von Stromsperren betroffen (bitte nach einzelnen Jahren, Bundesländern und Haushaltsgröße differenzieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Kenntnis der Fragesteller im Jahr 2017 insgesamt 344 000 Haushalte, die ihre Stromrechnung nicht zahlen konnten, von Stromsperren betroffen waren?