Empfehlungen der ESMA zu Initial Coin Offerings und Kryptoassets
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Abkürzung ESMA von European Securities and Markets Authority) hat im Januar 2019 eine Studie zu Initial Coin Offerings und Kryptoassets veröffentlicht, in der sie auf politischen Handlungsbedarf in dem Bereich hinweist und Lösungsansätze für einen europaweiten Umgang mit Kryptogeschäften vorschlägt (https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma50-157-1391_crypto_advice.pdf.).
In der Studie fordert die ESMA unter anderem eine klare Definition von Kryptoassets, um den Markt effektiv und einheitlich regulieren zu können. Nur so könne der Verbraucher zuverlässig vor Betrug geschützt sowie Geldwäsche und Marktmanipulationen effektiv entgegengewirkt werden.
Unsicherheit herrscht nach Ansicht der Fragesteller in Deutschland unter anderem, weil das Kammergericht Berlin geurteilt hatte, dass es sich bei Bitcoin weder um eine Rechnungseinheit noch um ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz handelt, während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese als solche klassifiziert. Dies würde auch die Erlaubnispflichten in dem Bereich grundsätzlich in Frage stellen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion aus November 2018 gab die Bundesregierung dazu an, dass sie derzeit prüft, „ob die Fortführung der Verwaltungspraxis der BaFin zur Erlaubnispflicht von Geschäften mit Kryptowährungen und Token durch gesetzgeberische Maßnahmen flankiert werden sollte“ (Bundestagsdrucksache 19/6034).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Nutzt die Bundesregierung die gleiche Definition für „Kryptoassets“ wie die ESMA in ihrem Report (17)? Wenn nein, wie definiert die Bundesregierung derzeit Kryptoassets?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es im Bereich von Kryptoassets bereits zu Cyberattacken, Betrug, Geldwäsche oder Marktmanipulationen gekommen ist? Wenn ja, wie hoch ist der bisher entstandene Schaden in den jeweiligen Feldern in Deutschland bzw. der Europäischen Union?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der ESMA, dass es derzeit regulatorische Grauzonen bei Kryptoassets gibt, selbst wenn diese als Finanzmarktinstrumente nach MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) klassifiziert sind? Teilt die Bundesregierung die Forderungen der ESMA (171-177), die regulatorischen Grauzonen zu schließen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der ESMA, dass es derzeit Kryptoassets gibt, welche derzeit nicht unter den gesetzlichen Rahmen von Finanzmarktinstrumenten fallen?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Marktumfang solcher derzeit nicht als Finanzmarktinstrumente regulierten Kryptoassets?
b) Teilt die Bundesregierung die Forderungen der ESMA (178-181), die regulatorischen Grauzonen zu schließen? Welche der zwei Optionen (182-189) würde die Bundesregierung bevorzugen?
Sind Bitcoin nach Ansicht der Bundesregierung Rechnungseinheiten?
Plant die Bundesregierung eine Präzisierung bzw. eine Änderung der Definition von Rechnungseinheiten? Wenn ja, welche Änderungen plant die Bundesregierung, und wann plant die Bundesregierung diese zu verabschieden?
Was hat die Prüfung der Bundesregierung hinsichtlich der Erlaubnispflichten von Geschäften mit Kryptowährungen und Token ergeben?
a) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bezüglich der Klärung von grundsätzlichen Fragen bei der Erlaubnispflicht von Geschäften mit Kryptowährungen und Token?
b) Wann plant die Bundesregierung die entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen zu verabschieden?