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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gestaltungschancen des Europäischen Auswärtigen Dienstes - Notwendige Weichenstellungen für eine effektive Arbeit der Hohen Vertreterin

Stärkung des Hohen Vertreters der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Ressortverteilung zwischen dem Hohen Vertreter und der EU-Kommission, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD): Ausgestaltung und zukünftige Organisationsstruktur, Themengebiete, Kompetenzen, Haushalt, Sprachenregime, Personal, EU-Delegationen, EAD-Berichte, Arbeitsteilung zwischen EAD und Auswärtigem Amt, parlamentarische Kontrolle, Beschluss zur Einrichtung des EAD, Beteiligung des Deutschen Bundestages

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/93803. 03. 2010

Gestaltungschancen des Europäischen Auswärtigen Dienstes – Notwendige Weichenstellungen für eine effektive Arbeit der Hohen Vertreterin

der Abgeordneten Dietmar Nietan, Axel Schäfer (Bochum), Dr. Rolf Mützenich, Heinz-Joachim Barchmann, Edelgard Bulmahn, Dagmar Freitag, Günter Gloser, Dr. Eva Högl, Hans-Ulrich Klose, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Michael Roth (Heringen), Werner Schieder (Weiden), Dr. Martin Schwanholz, Peer Steinbrück, Franz Thönnes, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 und der damit einhergehenden Einrichtung des Amtes eines „Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik“ (im Folgenden: Hoher Vertreter) steht die Europäische Union (EU) vor der historischen Chance, ihrem Ziel von einem einheitlichen, kohärenten und wirksamen Vorgehen der Union in der Außen- und Sicherheitspolitik einen wesentlichen Schritt näher zu kommen. Die Weichen für die Hohe Vertreterin Catherine Ashton, dabei eine zentrale Stellung im neuen Institutionsgefüge der Union einzunehmen, sind nun gestellt, schließlich kommt ihr neben der Leitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auch die Funktion der stellvertretenden Präsidentin der Europäischen Kommission zu. Hierfür benötigt sie jetzt die nachhaltige Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion sehen sich in Koordination mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament dabei als Partner einer Bundesregierung, die sich aktiv für die Stärkung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit der Europäischen Union einsetzt.

Zur operativen Unterstützung der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen Vertreters ist im Vertrag von Lissabon in Artikel 27 Absatz 3 festgehalten, dass sich der Hohe Vertreter zur Erfüllung seines Auftrages auf einen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) stützt. Die Organisation und Arbeitsweise dieses Dienstes wird gemäß Vertragstext durch einen Beschluss des Rates und auf der Grundlage eines Vorschlages des Hohen Vertreters nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Zustimmung der Kommission festgelegt. Die spanische Ratspräsidentschaft hat die Einsetzung des EAD ausdrücklich zu einer Priorität ihrer Ratspräsidentschaft erklärt und will den EAD vor Ende April 2010 einrichten.

Dennoch mehren sich die Zweifel, ob der Vorschlag von der Hohen Vertreterin rechtzeitig vorgelegt werden wird, um die offenen Fragen abschließend beantworten und die institutionellen Probleme zufriedenstellend lösen zu können. Festzuhalten bleibt, dass der Ratsbeschluss zur Errichtung des EAD eine entscheidende Wegmarke im Aufbauprozess einer einheitlichen, kohärenten und wirksamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist.

Die von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso getroffene Entscheidung, Arbeitsbereiche wie z. B. die Europäische Nachbarschaftspolitik oder die Erweiterungspolitik in der Verantwortung der Kommission zu belassen, widersprechen der ursprünglichen Idee einer einheitlichen, kohärenten und wirksamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union grundlegend und belasten schon jetzt die weiteren Vorbereitungen des EAD-Aufbaus. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, brachte am 9. Februar 2010 bei seinem Gespräch mit dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages öffentlich sein uneingeschränktes Vertrauen in die Vorbereitungen der Hohen Vertreterin zum EAD zum Ausdruck. Seine Ausführungen ließen jedoch zahlreiche, entscheidende Fragen unbeantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich eine Arbeits- und Entscheidungsstruktur innerhalb der Europäischen Institutionen, die dem Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik die Federführung und eine möglichst starke Legitimation für seinen Aufgabenbereich zubilligt?

Wenn ja, welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Position des Hohen Vertreters entsprechend zu unterstützen?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass wesentliche Themenbereiche der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durch den Ressortzuschnitt der neuen Europäischen Kommission der direkten Verantwortung des Hohen Vertreters entzogen wurden, wie z. B. die Zuständigkeit für die Europäische Nachbarschaftspolitik, die Erweiterungspolitik oder den internationalen Katastrophenschutz?

Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um derartige Fehlentwicklungen zukünftig zu verhindern?

3

Ist der Bundesregierung eine informelle Vereinbarung zur Kompetenzabgrenzung zwischen der Hohen Vertreterin und dem Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterung bekannt?

Wenn ja, wie sieht diese aus, und befürwortet die Bundesregierung zur Erhöhung der Transparenz eine formelle Vereinbarung zwischen den beiden Ressorts?

4

Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkrete Initiativen gestartet, um ihre eigenen Vorstellungen zur Ressortverteilung zwischen dem Zuständigkeitsgebiet des Hohen Vertreters und der EU-Kommission in den laufenden Prozess der Einrichtung des EAD einzubringen?

Wenn ja, wie sehen diese Initiativen aus?

5

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Zusammensetzung und inhaltliche Arbeit der hochrangigen Beratergruppe („High Level Group“) der Hohen Vertreterin zur Vorbereitung des EAD?

Ist diese nachträglich erweitert worden, und wenn ja, durch wen?

6

In welchen Bereichen wurden bereits vor Berufung der Beratergruppe 2009 durch eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz der Generalsekretärin bei der Europäischen Kommission Catherine Day Vorfestlegungen für den EAD getroffen?

Was ist der Bundesregierung über den Inhalt dieser Vorgaben bekannt?

7

Decken sich die Vorstellungen der Bundesregierung zur Ausgestaltung des EAD mit den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen der Hohen Vertreterin Catherine Ashton und ihrer Arbeitsgruppe?

8

Auf welche Informationsquellen stützt sich die Bundesregierung generell bei ihrer eigenen Positionsbestimmung im Prozess der Errichtung des EAD?

9

Welche Ressortabstimmung hat in diesem Zusammenhang innerhalb der Bundesregierung stattgefunden?

Welche Ressorts waren an dieser beteiligt?

10

Welche spezifischen Informationen besitzt die Bundesregierung hinsichtlich der zukünftigen Organisationsstruktur des EAD?

11

Wie werden die europäischen Stäbe, z. B. Direktion Krisenmanagement und Planung (CMPD), EU-Lagezentrum (SitCen), Sonderbeauftragte der EU (EUSR), Stab für die Planung und Durchführung ziviler Operationen (CPCC), EU-Militärstab (EUMS), in die Organisationsstruktur des EAD eingebettet?

12

Welche Rolle sieht die Bundesregierung in Zukunft für die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) bei der Weiterentwicklung der GASP und ESVP (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik), insbesondere in den Bereichen Streitkräfteplanung und gemeinsame Beschaffungsvorhaben?

13

Wer sollte, nach Auffassung der Bundesregierung, zukünftig die Leitlinien für die Programmplanung im Rahmen der geografischen und themenbezogenen Finanzierungsinstrumente federführend ausarbeiten?

Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass es insbesondere in Bezug auf die Programmplanung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) zu erheblichen Differenzen zwischen Europäischem Rat und Europäischer Kommission kommen könnte?

Wie könnte dieser Kompetenzkonflikt nach Meinung der Bundesregierung entschärft werden?

14

Wird es in der organisatorischen Struktur des EAD eigenständige Ressorts für die bei der Europäischen Kommission angesiedelten Aufgabenbereiche, wie z. B. Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungspolitik geben?

Wenn nein, wer wird diese Arbeitsbereiche operativ in den jeweiligen Partnerländern verantworten?

15

Welche zusätzlichen Themengebiete, wie z. B. Klimapolitik oder Energiesicherheit, sieht die Bundesregierung perspektivisch gut beim EAD aufgehoben, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die kollektive Außenwirkung der EU-Mitgliedstaaten beim Weltklimagipfel in Kopenhagen von einem eklatanten Mangel an Kohärenz geprägt war?

16

Welche Kompetenzverteilung zwischen dem EAD und der Europäischen Kommission befürwortet die Bundesregierung in Bezug auf das Stabilisierungsinstrument und den GASP-Haushalt?

Hält die Bundesregierung es – gemäß dem Bericht des Ratsvorsitzes vom 23. Oktober 2009 – für praktikabel, die strategische Ausarbeitung von Maßnahmen in diesen beiden Bereichen dem EAD zu übertragen, während die operative Durchführung der EU-Kommission ertragen würde?

17

Sieht die Bundesregierung das vereinbarte Prinzip der „Haushaltsneutralität“ für die Errichtung des EAD weiterhin als realistisch an?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, nach denen als Richtwert für den Jahresbetrag der Verwaltungsmittel des EAD mit einem Betrag von jährlich ca. 300 bis 500 Mio. Euro zu rechnen ist?

Aus welchen Haushalttiteln würden diese Verwaltungsmittel des EAD gedeckt werden?

19

Würde die Bundesregierung es befürworten, wenn das durch die geplante Zusammenlegung der außenpolitischen Fachabteilungen von Europäischem Rat und Europäischer Kommission zu erzielende Einsparungspotential für eine Verstärkung des operativen Haushaltes des EAD verwendet würde?

20

Welche konzeptionelle Vorstellung hat die Bundesregierung von der Arbeitsteilung zwischen dem EAD und dem Auswärtigen Amt, sowohl im politischen Entscheidungsprozess in den zentralen Dienststellen als auch in der Kooperation zwischen den deutschen Auslandsvertretungen und den neuen EU-Delegationen im Ausland?

21

Sieht die Bundesregierung im Rahmen einer solchen Arbeitsteilung das Potential für Synergieeffekte, die zu Strukturveränderungen auf Seiten des Auswärtigen Amtes und anderer Ressorts im Verantwortungsbereich der Bundesregierung liegen?

22

Kann sich die Bundesregierung vorstellen, dass die neuen EU-Delegationen mittelfristig auch bzw. langfristig ausschließlich für die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens mit konsularischen Befugnissen ausgestattet werden könnten?

23

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Integration der bestehenden EU-Delegationen zeitnah und bei Gewährleistung ihrer vollen Funktionalität in den EAD umgesetzt werden?

24

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Anzahl der bestehenden EU-Delegationen weiter auszubauen oder eher zu reduzieren?

25

Welche Institutionen innerhalb der EU sollten zukünftig bei der Rekrutierung der Delegationsleiter beteiligt werden?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die aktuelle Benennung von João Vale de Almeida zum Leiter der EU-Delegation in den Vereinigten Staaten von Amerika hinsichtlich der offensichtlich nicht vollzogenen Abstimmung dieser Personalentscheidung mit den Vertretern des Europäischen Rates?

26

Welche Änderungen des Beamtenstatus erachtet die Bundesregierung im Rahmen der Einrichtung des EAD in Bezug auf den Status des abgeordneten Personals aus den Mitgliedstaaten und die Dauer der Abordnung für notwendig?

27

Welche Pläne existieren bezüglich der von Deutschland zu besetzenden Stellen im EAD in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung?

Welche Stellen – und an welchen spezifischen Positionen innerhalb des EAD – sind vorgesehen?

Wie viele Stellen sind in den Stellenplänen der Bundesministerien bereits berücksichtigt worden und mit wie vielen Stellen rechnet die Bundesregierung nach dem abgeschlossenen Aufbau des EAD?

28

Verfügt die Bundesregierung über Informationen bezüglich der Etablierung einer gleichwertigen rechtlichen Stellung der Mitarbeiter des EAD?

Werden alle Mitarbeiter des EAD einen internationalen Diplomatenstatus erhalten?

29

Befürwortet die Bundesregierung die Initiative zur Errichtung eines EU-Ausbildungskollegs für Diplomaten des EAD?

Wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung bereits an der konzeptionellen und organisatorischen Planung eines solchen Kollegs beteiligt?

30

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EAD-Mitarbeiter über umfassende Fremdsprachenkenntnisse verfügen müssen, auch in Hinsicht auf Sprachen der EU-Drittstaaten?

31

Wie stellt sich die Bundesregierung die zukünftige Rotation des Personals zwischen dem EAD und den nationalen Dienststellen vor?

Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Möglichkeiten, dass das Prinzip der Rotation zukünftig auch Mitarbeitern des EAD den Zugang zu den nationalen diplomatischen Diensten ermöglicht?

Welche Voraussetzungen müssten Mitarbeiter des EAD erfüllen, um ihnen den Zugang zu den nationalen auswärtigen Diensten zu ermöglichen?

32

Stimmt die Bundesregierung mit der Position überein, dass das Europäische Parlament weitere Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle über den EAD bekommen sollte, wie in der Entschließung des Europäischen Parlamentes vom 22. Oktober 2009, Artikel 2 und 15 (2009/2133(INI)) gefordert?

Wenn ja, wo sieht die Bundesregierung Potenzial für weitere Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments jenseits der Haushaltskontrolle?

33

Wird die Bundesregierung die Berichte des EAD an die Hohe Vertreterin, die Kommission und den Europäischen Rat an den Deutschen Bundestag weiterleiten?

Wenn nein, unter welchen Bedingungen würde sie dies tun?

34

Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf das angeblich überlegte Sprachenregime (mit den alleinigen Sprachen Englisch und Französisch) im EAD zu reagieren, insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung von Dokumenten an die nationalen Parlamente?

35

Wie stellt sich die Bundesregierung angesichts der schon für den Europäischen Rat Ende April beabsichtigten Beschlussfassung zum EAD eine rechtzeitige und umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestages in dieser Frage vor?

36

Teilt die Bundesregierung die Zweifel einiger EU-Mitgliedstaaten, dass die Zeit bis zum Europäischen Rat Ende April 2010 nicht mehr ausreicht, um die Verhandlungen mit den Mitgliedern des Europäischen Parlamentes zur Vorbereitung der Ratsentscheidung bezüglich des EAD erfolgreich abzuschließen?

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag dieser Mitgliedstaaten, bis Ende April lediglich eine Rahmenvereinbarung zu verabschieden und Fragen der konkreten Implementierung erst später zu klären?

37

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung von weiten Teilen des Europäischen Parlamentes, die sich gegen eine Verabschiedung einer Rahmenvereinbarung ohne konkrete Beschlüsse zur Implementierung ausgesprochen haben, hinsichtlich der Gefahr von Verzögerungen und/oder Blockaden im Entscheidungsprozess der Errichtung des EAD durch das Europäische Parlament?

38

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der gegebenenfalls im Rahmen der festgeschriebenen Evaluationsberichte zum EAD im Jahre 2012 und 2014 erkannte Nachsteuerbedarf eine erneute Konsultation, darunter auch durch das Europäische Parlament, zur Folge hat?

Berlin, den 3. März 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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