BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Wettbewerbssituation und Förderung von Freizeitparks und Freizeitunternehmen in Deutschland

Mögliche Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zwischen Freizeiteinrichtungen wegen unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze, öffentliche Förderung und eventuelle Verstöße gegen EU-Beihilferecht, Auswirkungen der Förderung des Ausbaus des Nürburgrings zu einem Freizeitpark auf die regionale Wirtschaft

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

24.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/96405. 03. 2010

Wettbewerbssituation und Förderung von Freizeitparks und Freizeitunternehmen in Deutschland

der Abgeordneten Markus Tressel, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Gerhard Schick, Ulrike Höfken, Cornelia Behm und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Zahl der hochsubventionierten Großprojekte von Freizeitparks und -unternehmen hat zugenommen. Ob über Fördermittel im Rahmen des Programms zur Förderung des ländlichen Raums oder über Landesbanken: Über die richtige Anwendung des EU-Beihilferechts wird seit längerem gestritten. Das jüngste Beispiel ist der Nürburgring.

Medienberichten zufolge hat die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH beim Projekt Nürburgring Direktgeschäfte mit einem bestimmten großen gastronomischen Investor am Nürburgring an Hausbanken vorbei getätigt. Für diese Direktgeschäfte soll das Land Rheinland-Pfalz bürgen. Direktgeschäfte dieser Art sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen von der EU untersagt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz begründet diese Vorgehensweise mit der Sicherstellung der dauerhaften Strukturfördermaßnahme am Nürburgring.

Die Angemessenheit der Maßnahmen kann nur im Vergleich zu Förderungen anderer Freizeitpark-Strukturprojekte und nach einer Bewertung der Marktsituation für Freizeitparks bewertet werden.

In der Region Nürburg angesiedelte Gewerbebetriebe haben beim Landeskartellamt des Landes wegen Wettbewerbsverzerrung Beschwerde eingelegt. Das Kartellamt hat die Beschwerde als unbegründet zur zurück gewiesen. Die Beschwerdeführer sehen hier eine Befangenheit des Kartellamtes, da das Land selber auch als Investor im Projekt Nürburgring tätig ist.

Außerdem besteht über die Konkurrenzsituation von Freizeitparks und -unternehmen innerhalb der EU Unklarheit. Während einige Freizeitparks und -unternehmen gemeinwohlorientierte Aufgaben wie Umweltbildung oder ähnliches übernehmen, ist bei anderen Unternehmen eine solche Bestrebung nicht zu erkennen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Sieht die Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zwischen Freizeitparks, und woran macht sie diese fest?

a) Welchen Mehrwertsteuersatz erheben andere EU-Mitgliedstaaten für den Eintritt in Freizeitparks und Freizeitunternehmen?

b) Welche Länder gewähren dabei einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz?

c) Wird dabei unterschieden, ob es sich um kulturelle oder bildungsnahe Einrichtungen handelt?

2

Wie werden die Leistungen der Freizeitparks in Deutschland umsatzsteuerlich behandelt, wenn zum Beispiel auch kulturelle Leistungen angeboten werden?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbssituation deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen innerhalb der EU?

4

Setzt sich die Bundesregierung für eine Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze für Freizeitparks und Freizeitunternehmen innerhalb der EU ein, und wenn ja, welche Erfolgsaussichten sieht sie hierfür?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Förderung von Freizeitparks und Freizeitunternehmen im Hinblick auf das EU-Beihilferecht?

6

Welche Mittel wurden von Landesregierungen und/oder Landesbanken als öffentliche Förderung von Freizeitparks und Freizeitunternehmen gewährt?

7

Wurden diese von Landesregierungen gewährten Mittel der EU-Kommission gemeldet?

8

Gibt es Fördermittel, die in der Vergangenheit genutzt worden sind, die gegen das EU-Recht verstoßen?

9

Welche Ziele wurden mit der öffentlichen Förderung des Ausbaus des Nürburgrings in Rheinland-Pfalz zu einem Freizeitparkt verfolgt? Wurden diese erreicht, und wenn nein, warum nicht?

10

Welche Auswirkungen sind nach Auffassung der Bundesregierung für die regionale Wirtschaft, vor allem auf die Übernachtungen im bereits etablierten Gastgewerbe der Umgebung zu erwarten, welche Effekte auf die Arbeitsplätze in der Region?

11

Waren die von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH für das Projekt Nürburgring gewährten Mittel EU-Beihilfe konform?

12

Wurde beim Projekt Nürburgring durch die ISB ein Rating gemäß Basel II für die Projektbegünstigten durchgeführt?

13

Sind die Besicherungen der über die ISB geflossenen Finanzmittel für das Projekt ausreichend?

14

Wer haftet oder bürgt für die oben genannten Finanzmittel der ISB?

Berlin, den 5. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen