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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Position der Bundesregierung zur Verankerung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung im internationalen Recht

Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung der völkerrechtlichen Verankerung des Zugangs zu Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/96605. 03. 2010

Position der Bundesregierung zur Verankerung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung im internationalen Recht

der Abgeordneten Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Viola von Cramon-Taubadel, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Nicole Maisch, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripur, Dr. Hermann Ott, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Weltweit verfügen circa 17 Prozent der Weltbevölkerung über keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Etwa 40 Prozent der Weltbevölkerung fehlt es an sanitärer Grundversorgung. Besonders gravierend ist die Lage in Subsahara-Afrika und in Südasien. Insgesamt sterben mehr Menschen an Krankheiten, die auf verschmutztes Wasser und mangelhafte sanitäre Grundversorgung und Hygienemaßnahmen zurückzuführen sind, als an Aids oder in Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten. Fortschritte in der weltweiten menschlichen Entwicklung, der Gesundheit, des Umweltschutzes, der Bildung und der Gleichstellung der Geschlechter werden durch den fehlenden Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung erheblich behindert und konterkariert.

Bislang existiert kein explizites, universell kodifiziertes Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS). In einigen Verträgen der Vereinten Nationen (VN) wird das Thema aufgegriffen und teilweise aus anderen kodifizierten Rechten abgeleitet. So fordert das VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW, Artikel 14) von Staaten, die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der ländlichen Entwicklung und dabei auch ihren Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung umzusetzen. In der VN-Kinderrechtskonvention (Artikel 24) ist der Zugang zu Trinkwasser im Rahmen des Rechtes von Kindern auf Gesundheit geregelt. Über die genannten Verträge der Vereinten Nationen hinaus, gibt es eine Reihe internationaler sowie regionaler Erklärungen und Übereinkommen, in denen Staaten das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als Bestandteil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard anerkennen.

Der Fachausschuss zum VN-Sozialpakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – ICESCR) leitet in seiner Allgemeinen Bemerkung 15 aus dem Jahr 2002 das Menschenrecht auf Trinkwasser aus den Rechten auf einen angemessenen Lebensstandard und auf ein Höchstmaß an Gesundheit ab (Artikel 11 und 12 des VN-Sozialpakts). Die Frage sanitärer Grundversorgung wurde in der Allgemeinen Bemerkung bewusst ausgeklammert. Als Interpretation und Konkretisierung staatlicher Verpflichtungen im Bereich des Zugangs zu sauberem Trinkwasser ist der Allgemeine Kommentar Nr. 15 des Sozialpakt-Ausschusses ein wichtiger Fortschritt. Eine Anerkennung durch Staaten und der Vereinten Nationen als Gesamtorganisation stellt er aber nicht dar.

Deutschland hat sich bislang gemeinsam mit anderen Staaten für die universelle Anerkennung eines MRWS eingesetzt. Die Positionierung der neuen Bundesregierung hierzu ist noch nicht hinreichend bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Befürwortet die Bundesregierung a) ein kodifiziertes, eigenständiges Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS) auf VN-Ebene oder b) ein aus anderen Menschenrechten abgeleitetes MRWS auf VN-Ebene, und c) wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

2

Wenn die Bundesregierung die Frage 1a befürwortet, wie setzt sich die Bundesregierung für die Kodifizierung des MRWS als eigenständiges Recht auf VN-Ebene ein, und wie ist der Stand der Verhandlungen?

3

Wenn die Bundesregierung die Frage 1b befürwortet, wie setzt sich die Bundesregierung für die völkerrechtliche Anerkennung eines aus anderen Rechten abgeleiteten MRWS auf VN-Ebene ein, und wie ist der Stand der Verhandlungen?

4

Welche zukünftigen Schritte zur weiteren rechtlichen Verankerung des MRWS plant die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Staaten?

5

Welche Staaten unterstützen nach Ansicht der Bundesregierung die völkerrechtliche Anerkennung des MRWS, und welche Staaten sind gegen eine solche Anerkennung?

6

Inwieweit hat die sonstige Arbeit der Unabhängigen Expertin der VN, Catarina de Albuquerque, nach Meinung der Bundesregierung bisher bei der rechtlichen Verankerung des MRWS geholfen?

7

Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Unabhängigen Expertin, und welche Ergebnisse konnten bisher erreicht werden?

8

In welchem Zeitraum könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine Kodifizierung eines eigenständigen MRWS im VN-Sozialpakt erreicht werden?

9

Hält die Bundesregierung eine internationale Fachkonferenz zum Thema MRWS für sinnvoll, um eine rechtliche Verankerung voranzutreiben, und wie begründet sie ihre Haltung?

10

Inwiefern fördern die Aktivitäten des Weltwasserforums nach Meinung der Bundesregierung die Verrechtlichung des MRWS, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?

Berlin, den 5. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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