Internationale Finanzmarktkonferenz
der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in zahlreichen Stellungnahmen betont, wie wichtig ihr im Zusammenhang mit einer Bankenregulierung und Bankenabgabe die internationale Abstimmung ist. Im April und im Mai 2010 bieten sich der Bundesregierung dazu auf höchster Ebene zwei Gelegenheiten. Am 23. April 2010 treffen sich in Washington die Finanzminister und Notenbankgouverneure aus den G7-/G20-Ländern. Am 19./20. Mai 2010 will die Bundesregierung kurzfristig eine „Internationale Finanzmarktkonferenz“ in Berlin abhalten (Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. März 2010, VII C 2 – WK 2010/0). Die Planung der Konferenz wurde Ende Januar 2010 öffentlich gemacht. Den Medien war zu entnehmen, dass auf dieser Veranstaltung die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gemeinsam mit dem Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble „die Teilnehmer, Finanzminister, Notenbanker und Top-Wissenschaftler aus den G-20-Staaten darauf einschwören will, die strengere Aufsicht über Banken gemeinsam anzugehen“ (SPIEGEL ONLINE, 23. Januar 2010).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wen hat die Bundesregierung für die „Internationale Finanzmarktkonferenz“ in Berlin am 19./20. Mai 2010 eingeladen, und wer hat seine Teilnahme zugesagt?
Welche Mitglieder der Bundesregierung werden an der Konferenz am 19./ 20. Mai 2010 teilnehmen?
Wo in Berlin wird die Konferenz am 19./20. Mai 2010 stattfinden?
Wie lautet die vorläufige Tagesordnung für die Konferenz in Berlin am 19./ 20. Mai 2010?
Mit welchen inhaltlichen Positionen, ausgenommen der, dass die Maßnahme international abgestimmt sein soll, geht die Bundesregierung bezüglich der angestrebten Beteiligung des Finanzsektors an den Krisenkosten in das nächste Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure der G7-/G20- Länder und in die Konferenz in Berlin?
Mit welchen inhaltlichen Positionen, ausgenommen der, dass die Maßnahme international abgestimmt sein soll, geht die Bundesregierung bezüglich des Verbots des Eigenhandels von Banken in das nächste Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure der G7-/G20-Länder und in die Konferenz in Berlin?
Warum ist es aus der Sicht der Bundesregierung vorteilhafter, durch die geplante Novellierung des Bankeninsolvenzrechts erst im eingetretenen Krisenfall systemrelevante Teile einer Bank durch einen staatlichen Eingriff abspalten zu können, als vorher dafür zu sorgen, dass die klassischen Banksparten – Einlagenverwaltung und Kreditvergabe – nicht zusammen mit risikoreicheren Sparten in einem Institut betrieben werden können?
Denkt die Bundesregierung über Maßnahmen nach, die verhindern, dass sich durch höhere Eigenkapital- und Liquiditätsregime, die bis Ende 2010 verabschiedet werden sollen, die Kreditversorgung und Kreditkonditionen verschlechtern, und welche sind das?
Ist es richtig, dass die Bundesregierung an einem Entwurf für eine Bankenabgabe arbeitet?
Ist es richtig, dass der Entwurf für eine Bankenabgabe bis zur nächsten Tagung der G-20-Länder am 19. Mai 2010 vorgelegt werden soll, und wenn nicht, bis wann soll er vorgelegt werden?
Will die Bundesregierung die Sonderabgabe für Banken im Notfall auch ohne internationale Einigung umsetzen, und wenn ja, welches zeitliche Limit hat sich die Bundesregierung für eine internationale Einigung gesetzt?
Denkt die Bundesregierung über ergänzende Maßnahmen nach, die verhindern, dass die Kosten der Bankenabgabe von den Instituten über die Kredit- und Zinskonditionen auf die Kunden abgewälzt werden können, und wenn ja, welche sind das?
Bestätigt die Bundesregierung die Aussage von Dr. h. c. Hans Michelbach im Deutschen Bundestag (Bundestags-Plenarprotokoll 17/22, vom 10. Februar 2010, S. 1918), dass nach durchgeführten Berechnungen auf der Grundlage des Obama-Vorschlags eine Verantwortlichkeitsabgabe in Deutschland nicht weniger als 9 Mrd. Euro erbringen würde, oder wenn nicht, auf welche Summe beläuft sich die Berechnung?
Wann will die Bundesregierung die von ihr eingeholte fachliche Bewertung der Bankenaufsicht zur Einführung einer „Verantwortlichkeitsabgabe“ der Banken in Deutschland der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und auf welcher rechtlichen Grundlage hat sie eine Veröffentlichung bisher abgelehnt?
Wie soll nach Meinung der Bundesregierung das Aufkommen aus einer Bankenabgabe verwendet werden?