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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausführungen des Bundesrechnungshofes zu Steuervorteilen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

31.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1011814.05.2019

Ausführungen des Bundesrechnungshofes zu Steuervorteilen für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Olaf in der Beek, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in einem Ergänzungsband dargelegt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den vergangenen zehn Jahren Subventionen in Form von ungerechtfertigten Steuervorteilen in Höhe von rund 55 Mio. Euro erhalten haben.

Der Rundfunkbeitrag ist steuerfrei. Wenn sich die Rundfunkanstalten jedoch wirtschaftlich betätigen, sind die erzielten Einnahmen zu besteuern. Die darauf entfallende Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer bzw. Kapitalertragsteuer werden jedoch pauschalisiert besteuert. Die Steuervorteile für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ergeben sich daraus, dass die Pauschalen das letzte Mal 1998 bzw. 2001 angepasst wurden und nach Auffassung des BRH daraufhin nicht mehr den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen.

Die Europäische Kommission hatte daher bereits 2005 gefordert, dass die Pauschalen überprüft werden sollen. Die Bundesregierung sagte damals zu, die Pauschalen entsprechend anzupassen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018-ergaenzungsband/downloads/2018-bemerkungen-ergaenzungsband-gesamtbericht-pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dar?

a) Wie hoch sind die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag?

b) Wie hoch sind die Werbeeinnahmen?

c) Wie hoch sind die Einnahmen aus der Programmverwertung?

d) Wie hoch und aus welchen Quellen sind die sonstigen Einnahmen?

2

Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgabenstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dar?

Wie hoch sind z. B. die Personalkosten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

3

Wie viel Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer bzw. Kapitalertragsteuer haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung gezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen der privaten Rundfunkanstalten in Deutschland dar?

5

Wie viel Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer bzw. Kapitalertragsteuer haben die privaten Rundfunkanstalten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung gezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des BRH, dass „der Pauschale im Bereich der Programmverwertung bis heute eine gesetzliche Grundlage fehlt“?

Plant die Bundesregierung eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen?

7

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des BRH, dass die geltende Pauschale von 16 Prozent der Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Körperschaftsteuer zu niedrig sei?

a) Welche Pauschale hält die Bundesregierung für angemessen?

b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung?

8

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des BRH, dass die geltende Pauschale bei der Kapitalertragsteuer bei den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zu niedrig sei?

a) Welche Pauschale hält die Bundesregierung für angemessen?

b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung?

9

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des BRH, dass sich die ungerechtfertigten Steuervorteile für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den vergangenen zehn Jahren auf rund 55 Mio. Euro belaufen?

10

Teilt die Bundesregierung weiterhin die Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2013, dass an den bestehenden Pauschalierungsregelungen festgehalten werden solle und eine gesetzliche Normierung nicht erforderlich sei?

Wie kam das BMF 2013 zu dieser Einschätzung?

11

Plant die Bundesregierung, die Pauschalen ab jetzt regelmäßiger zu überprüfen, so wie vom BRH gefordert?

Wieso wurde bis jetzt keine regelmäßige Überprüfung vorgenommen?

Berlin, den 2. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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