Pläne der Bundesregierung ein Jahr nach dem Amoklauf in Winnenden
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Sven Kindler, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 11. März 2009 erschoss ein 17-jähriger Schüler in der Albertville-Realschule neun Schüler und drei Lehrer. Auf seiner Flucht erschoss er drei weitere Menschen. Schließlich tötete er sich nach einem Feuergefecht mit der Polizei selbst. Die unbegreifliche Tat wurde mit einer halbautomatischen Kurzwaffe (Kaliber 9 × 19 mm) begangen. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Waffe dem Vater des Jugendlichen, der sie unverschlossen in der Wohnung der Familie aufbewahrte.
Die breite öffentliche Diskussion nach diesem Schulmassaker zwang die Koalition der CDU, CSU und SPD im Juli 2009 zu einigen Änderungen des Waffengesetzes (WaffG) (BGBl. I S. 2062). Entscheidende Lücken des bestehenden Waffengesetzes und seines Vollzugs blieben bei dieser kleinen Reform jedoch ungelöst. Erforderlich wäre es gewesen, den Zugang zu Waffen in privater Hand deutlich zu erschweren, keine Sportwaffen in Privatwohnungen zu lagern und die Verwendung großkalibriger Waffen im Schießsport zu beenden. All dies hat die Koalition der CDU, CSU und SPD nicht geleistet.
Der Bundesrat hat nach dieser enttäuschenden Gesetzgebung in seiner Entschließung vom 10. Juli 2009 (Bundesratsdrucksache 577/09) eine Reihe von Verbesserungen des Waffenrechts im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger angemahnt, so auch beim Schießen mit großkalibrigen Faustfeuerwaffen.
Nach dem Regierungswechsel haben sich die Aussichten auf eine neue Gesetzgebung im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter verschlechtert. Statt die selbst zugestandenen Sicherheitslücken zu schließen, ist die Koalition der CDU, CSU und FDP sogar entschlossen, der Waffenlobby noch weiter entgegenzukommen und sogar die bestehenden Bestimmungen aufzuweichen. In ihrem Koalitionsvertrag bereitet sie diese Rücknahme bestehender gesetzlicher Regelungen vor. Es wurde verabredet zu prüfen, „ob es beim Vollzug der Kontrollen unzumutbare Belastungen für die Waffenbesitzer gegeben hat.“ Keine Rede ist mehr davon, dass das Bundesministerium des Innern die neu geschaffene Möglichkeit, biometrische Sicherungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, nutzen will.
In ihrer Unterrichtung des Bundesrates vom 1. Februar 2010 (Bundesratsdrucksache 577/09) stellt die Bundesregierung ihre feste Absicht unter Beweis, den Koalitionsvertrag umzusetzen und die Kreise der Waffenlobby nicht zu stören. Sie wiegelt die erheblichen Probleme bei der Waffennutzung ab und sie verharmlost die damit verbundenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Sie tut dies, obwohl sie in dem zitierten Bericht selbst einräumen muss, „dass die meisten Waffen bei Wohnungseinbrüchen entwendet wurden, weil sie ungesichert in der Wohnung lagen oder zumindest die Schlüssel für die Waffenschränke beim Durchsuchen der Wohnung gefunden wurden.“ Sie muss ferner zugestehen, „dass die strikte Trennung von Waffe und Munition eine effektive Möglichkeit zur Verhinderung einer Waffennutzung durch Nichtberechtigte“ ist. Aus diesen beiden richtigen Erkenntnissen zieht sie jedoch nicht die erforderlichen Konsequenzen.
Die Bundesregierung muss in der Unterrichtung des Bundesrates ferner einräumen, dass gerade die nichttödlichen erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bei kriminellen Handlungen eine besondere Rolle spielen. 60 Prozent der bei kriminellen Handlungen sichergestellten Waffen sind lediglich mit einem sogenannten kleinen Waffenschein zu erwerben. Trotz dieser eindeutigen Zahlen zieht die Bundesregierung nicht die notwendigen Konsequenzen, den Kauf derartiger Waffen erlaubnispflichtig zu machen. Sie lässt nicht erkennen, hier eine gesetzliche Änderung auf den Weg bringen zu wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, dass die Waffenbehörden nicht mehr fortlaufend das Weiterbestehen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses der Waffenbesitzer nach § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffG überprüfen dürfen?
Soll die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen in Schießsportvereinen nach § 27 Absatz 3 WaffG von 14 auf 18 Jahre wieder rückgängig gemacht oder in anderer Weise verändert werden?
Ist eine Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG geplant, wonach der Waffenbesitzer oder der Antragsteller die Erfüllung seiner Pflicht nachweisen muss, dass er Waffen und Munition sicher aufbewahrt?
Soll nach Auffassung der Bundesregierung die neu geschaffene Möglichkeit der Kontrollbehörde wieder entfallen, die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition auch verdachtsunabhängig kontrollieren zu dürfen?
Hält der Bundesminister des Innern an der Ermächtigung seines Hauses fest, eine Verordnung zur Festlegung von Anforderungen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition zu erlassen, die dem Stand der Technik entsprechen, und wann gedenkt er, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen?
Sollen die Meldebehörden den Waffenbehörden auch in Zukunft den Zuzug von Waffenbesitzern melden (§ 44 Absatz 2 WaffG), oder sind hier Änderungen des Gesetzes oder der Vollzugspraxis geplant?
Soll die Strafvorschrift des § 52a WaffG bestehen bleiben, die eine vorschriftswidrige Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition dann unter Strafe stellt, wenn die Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen?
Hält die Bundesregierung an den Fristen für die Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters nach § 43a WaffG fest?
a) Welchen Stand haben die Vorbereitungen für die Einführung des Nationalen Waffenregisters erreicht?
b) In welchem Maße orientiert sich die Einführung des Nationalen Waffenregisters an den Hamburger Erfahrungen mit einem Register auf der Ebene des Landes?
Beabsichtigt die Bundesregierung, der Aufforderung des Bundesrates in seiner Entschließung vom 19. Juni 2009 nachzukommen, die Wirksamkeit der neuen gesetzlichen Regulierungen bis Ende 2011 zu evaluieren, und soll diese Evaluierung durch eine unabhängige Stelle erfolgen?
Hat die Bundesregierung auch angesichts der technischen und logistischen Probleme einer technischen Verbesserung der Aufbewahrung von Waffen und Munition in Privatwohnungen geprüft, inwieweit die Aufbewahrung außerhalb der Wohnung der Sportschützen geboten ist, und zu welchen Ergebnissen ist sie bisher gekommen?
Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Schießsportverbänden geführt, um zu prüfen, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen die Aufbewahrung von Waffen oder zumindest der Munition von Sportschützen machbar ist, und welche Ergebnisse hatten diese Kontakte?
Sieht die Bundesregierung angesichts der auch in ihrem Bericht angesprochenen Blockadehaltung der Schießsportverbände eine Chance, zu einer einvernehmlichen Regelung über Beschränkungen im Schießsport mit großkalibrigen Waffen zu gelangen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von ihr selbst ermittelte Zahl von 260 Kurzwaffendisziplinen im Schießsport erheblich zu hoch ist, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Hat die Bundesregierung die Absicht, die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung mit dem Ziel anzupassen, die Genehmigungen für die Ausübung des IPSC-Schießens (IPSC = International Practical Shooting Confederation) durch das Bundesverwaltungsamt zumindest in den Fällen zu überprüfen, in denen die Schießübungen einen kampfmäßigen Charakter haben?
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der zahlreichen Missbräuche von Schreckschuss- und Reizstoffwaffen die Regelungen des § 10 Absatz 4 WaffG zum „kleinen Waffenschein“ zu verändern, und wie begründet sie ihre Haltung?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden, insbesondere des Bundeskriminalamts und des Bundesverwaltungsamts, Überlegungen, für eine normenklare Begrifflichkeit im Hinblick auf eine praktikable Abgrenzung der Kalibergrößen zu sorgen?
Wie hoch ist die Zahl der im Bereich der Polizei des Bundes und der Länder in den Jahren nach 2005 abhandengekommenen Dienstwaffen?
Wie hoch ist die Zahl der im Bereich der Bundeswehr in den Jahren nach 2005 abhandengekommenen Dienstwaffen?