Kriegsaltlasten: Kampfmittelbelastete Flächen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mehr als 70 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg sieht sich die Bundesrepublik Deutschland immer noch mit kampfmittelbelasteten Flächen konfrontiert. Dabei stellt Brandenburg mit etwa 350 000 Hektar unter Kampfmittelverdacht das bundesweit am stärksten betroffene Bundesland dar. Nach Angaben des brandenburgischen Ministeriums des Innern gab es im Jahr 2017 mehr als 4 000 Anfragen von Grundstückseigentümern mit Kampfmittelverdacht. Insgesamt konnten 240 Tonnen entschärft und zerstört werden, darunter 400 Minen, 34 000 Handgranaten, 2 100 Brandbomben (www.sueddeutsche.de/panorama/waldbrand-inbrandenburg-wo-die-front-verlief-liegt-munition-und-da-brennt-nun-der-wald-1. 4103518).
Um die Gefahren der kampfmittelbelasteten Flächen zu beheben, sind Maßnahmen der Gefahrenabwehr erforderlich. Das Gefahrenabwehrrecht und vor allem sein Vollzug sind Ländersache. Da nach Kenntnis der Fragesteller der Bund von seiner Gesetzgebungsbefugnis auf dem Gebiet der Kampfmittelbeseitigung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Gebrauch macht, sind die Länder für die Regelung der Kampfmittelbeseitigung zuständig.
Als besonders problematisch erweisen sich die kampfmittelbelasteten Flächen im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung dann, wenn wie im Jahr 2018 die Waldbrandgefahr aufgrund einer langwierigen Dürreperiode erheblich steigt. Der Waldbrand im Südwesten Brandenburgs Ende August 2018 offenbarte all die Schwierigkeiten, die mit der Ungewissheit der kampfmittelbelasteten Flächen für Einsatzkräfte einhergehen. Mehr als 600 Einsatzkräfte waren im Einsatz, wobei drei Dörfer zeitweise evakuiert werden mussten (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/brandenburg-waldbrand-evakuierung-treuenbrietzen). Wenn die Einsatzleitung befürchtet, dass eine Fläche kampfmittelbelastet ist und es zu Explosionen kommen könnte, dann wird nur von befahrbaren und geräumten Wegen gelöscht (www.sueddeutsche.de/panorama/waldbrand-in-brandenburgministerpraesident-nach-wie-vor-grosse-gefaehrdung-1.4103052). Dies birgt die Gefahr, dass nicht alle Brandherde erreicht werden und die Löscharbeiten nicht effizient durchgeführt werden, was letztlich zu einer gesteigerten Gefährdung der Bevölkerung führt.
Hinzu kommt, dass aufgrund der fortschreitenden Zeit die Sprengkörper zunehmend korrodieren, wodurch vermehrt Schadstoffe austreten. Aus Sicht der Fragesteller müssen die Kampfmittel in den belasteten Gebieten unverzüglich und umweltfreundlich entschärft und geräumt werden, um zum einen die umweltschädlichen Auswirkungen für die Flora und Fauna in den ländlichen Räumen zu unterbinden und zum anderen Schutz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können.
Auch an den Stränden der deutschen Küstengebiete liegen tickende Zeitbomben im Sand (https://weather.com/de-DE/reisen/deutschland/news/todliche-gefahr-an-deutschen-kusten-welche-strandfundstucke-zur-Lebensgefahr).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung das Volumen (in Tonnen) an Munitionsaltlasten oder sonstigen entsorgten Kampfmitteln insgesamt und aufgeteilt in die Bereiche a) Weltkriegsmunition, b) Kampfmittel aus der Besatzungszeit und c) Kampfmittel aus (ehemals) von der Bundeswehr betriebenen militärischen Übungsanlagen auf dem Festland der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2019 (bitte nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Hektar Festland sind insgesamt beziehungsweise aufgeteilt in die Bereiche a) Weltkriegsmunition, b) Kampfmittel aus der Besatzungszeit und c) Kampfmittel aus (ehemals) von der Bundeswehr betriebenen militärischen Übungsanlagen laut Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2019 kampfmittelbelastet (bitte nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Bewertet die Bundesregierung den aktuellen Wissensstand zu den derzeit registrierten kampfmittelbelasteten Flächen in den Bereichen a) Weltkriegsmunition, b) Kampfmittel aus der Besatzungszeit und c) Kampfmittel aus (ehemals) von der Bundeswehr betriebenen militärischen Übungsanlagen auf dem Festland der Bundesrepublik Deutschland als zufriedenstellend, und bis wann und wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Kampfmittel der kampfmittelbelasteten Flächen restlos und umweltfreundlich beseitigt sein?
Plant die Bundesregierung, sich auf der Innenministerkonferenz im Juni 2019 (12. bis 14. Juni 2019 in Kiel) dafür einzusetzen, dass die Bundesländer im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unverzüglich geeignete Maßnahmen für die Gefahrenabwehr zur Entschärfung, zum Abtransport und zur Vernichtung von Kampfmitteln ergreifen, um die Kampfmittel gänzlich und umweltfreundlich aus den belasteten Gebieten zu räumen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Schutz von Einsatzkräften bei Gefahrenlagen, wie z. B. Waldbränden in kampfmittelbelasteten Gebieten?
Liegt der Bundesregierung ein nationales Kataster von kampfmittelbelasteten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland vor?
Wie oft wurden Grundstückseigentümern nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Kosten für die Beseitigung von alliierten Kampfmitteln in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der letzten zehn Jahre a) erstattet beziehungsweise b) nicht erstattet, so dass die Grundstückseigentümer die finanzielle Belastung selbst zu tragen hatten (bitte nach Jahr, Kostenhöhe und Fundort des Kampfmittels aufschlüsseln)?
Wie viel der im Bundeshaushalt (Kapitel 0801 Titel 632 23 „Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften“) zur Verfügung stehenden Mittel, in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro, wurden bereits in der 19. Legislaturperiode durch die einzelnen Länder abgerufen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Fallen die Kosten der systematischen Kampfmittelsuche unter die Erstattungen nach Artikel 120 Absatz 1 des Grundgesetzes?
Gibt es eine Unterscheidung hinsichtlich der Kostentragungspflicht von Kampfmittelbeseitigungen durch Bund bzw. Länder bei bundeseigenen und nicht bundeseigenen Liegenschaften?
Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in besonders stark betroffenen Regionen wie Oranienburg erreichen, wurde z. B. an bestehenden Konzepten und Gutachten festgehalten und wurden diese entsprechend abgearbeitet?
Setzt sich die Bundesregierung für unabhängige und externe Studien ein, die das kampfmittelbelastete Festland der Bundesrepublik Deutschland wissenschaftlich fundiert untersuchen, um aus den gewonnenen Erkenntnissen eine bessere und kohärente Evaluierung der Umweltrisiken und Gefahrensituation vornehmen zu können und entsprechend geeignete Handlungsmaßnahmen im Risikomanagement aufzuzeigen bzw. umzusetzen?
Welche Strategien oder konkreten Pläne existieren nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Kampfmittelbeseitigung in den Bereichen a) Weltkriegsmunition, b) Kampfmittel aus der Besatzungszeit und c) Kampfmittel aus (ehemals) von der Bundeswehr betriebenen militärischen Übungsanlagen in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung Bedarf an einem auf Bundesebene koordinierten, systematischen Vorgehen in Bezug auf die Beseitigung von kampfmittelbelasteten Flächen, welche bisher nur im Rahmen von einzelnen Gefahrenabwehrmaßnahmen durch Länder vorgenommen werden?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anreicherung toxischer Substanzen in kampfmittelbelasteten Flächen der Bundesrepublik Deutschland vor, und welches Expositionsrisiko geht daraus für den Menschen hervor?
Wie viel Hektar der kampfmittelbelasteten Flächen sind laut Kenntnis der Bundesregierung landwirtschaftliche Nutzflächen und stellen somit ein Expositionsrisiko für den Verbraucher dar?
Welche Untersuchungen zum Zustand der kampfmittelbelasteten Flächen werden nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen, um zu erfahren, welche Mengen an toxischen Substanzen in den kommenden Jahren durch Korrosion oder anderweitige Einflüsse ein Expositionsrisiko für die Flora und Fauna in kampfmittelbelasteten ländlichen Räumen darstellt?
Welche konkreten Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Gefahrenabwehr unternommen, um Gefahren von angespülten Kampfmitteln an deutschen Meeresküsten zu verhindern?
Wie viele Personenschäden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Kampfmittelbeseitigung beziehungsweise durch den Kontakt mit durch Altkriegslasten kontaminierten Flächen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2000?
Wie viele autonome Roboter werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit deutschlandweit auf dem Festland zur Entschärfung und Vernichtung von Kampfmitteln eingesetzt?
Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit potenziellen Einsatzmöglichkeiten von autonomen Robotern zur Entschärfung und Vernichtung von Kampfmitteln weiteren Forschungsbedarf?
Wie werden die großen Mengen an CO2, die bei dem 400 Hektar großen Waldbrand in einem teils durch sowjetische Munition und teils durch Kriegsaltlasten kontaminierten Waldgebiet im Südwesten Brandenburgs in die Atmosphäre gelangt sind, mit in die nationale Berichterstattung zur Emission von Treibhausgasen einbezogen (www.sueddeutsche.de/panorama/waldbrandin-brandenburg-ministerpraesident-nach-wie-vor-grosse-gefaehrdung-1.4103052)?