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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Lage der Zivilgesellschaft und der religiösen Minderheiten in Indien im Kontext der Parlamentswahlen 2019

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1017815.05.2019

Lage der Zivilgesellschaft und der religiösen Minderheiten in Indien im Kontext der Parlamentswahlen 2019

der Abgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 11. April 2019 begannen in Indien, der größten Demokratie der Welt, die Parlamentswahlen, die insgesamt sechs Wochen lang stattfinden werden. Der Wahlkampf und die Politik in Indien sind durch zunehmende gesellschaftliche Spannungen gekennzeichnet. Insbesondere die Arbeit nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie indischer Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert. Im September 2018 hat zuletzt der Bericht des UN-Generalsekretärs zur Lage von Menschenrechtsverteidigern eindrücklich darauf hingewiesen, wie stark die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsarbeit unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung und der nationalen Sicherheit eingeschränkt wird (www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=a/ hrc/39/41). Außerdem hat nach Angaben vieler Nichtregierungsorganisationen seit Antritt der Regierung Modi die Zahl und Intensität von Gewalt gegen religiöse Minderheiten extrem zugenommen. Die NGO „Hate Crime Watch“ spricht sogar von einer Zunahme um 400 Prozent seit 2014 vor allem in den von der BJP (Bharatiya Janata Party) regierten Bundesstaaten (https://p.factchecker.in/stories/ methodology-1165.html).

Die Lage der Zivilgesellschaft und der Minderheiten ist fester Bestandteil der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Indien. So fördert aktuell die deutsche Entwicklungszusammenarbeit 30 Projekte mit menschenrechtlichem Bezug (www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/transparenz-fuer-mehr-Wirksamkeit/ iati/index.jsp).

Im Oktober 2018 reiste die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, nach Indien und unterstrich, dass Gleichstellung und die Gewährleistung von Presse- und Versammlungsfreiheit ebenso Kern der deutsch-indischen Zusammenarbeit seien (www.dw.com/en/free-speech-under- increasingthreat-in-south-asia/a-46007385).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Meinungsfreiheit in Indien ein, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf die derzeit stattfindenden Wahlen?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zur Ablehnung der Lizenz zum Erhalt ausländischer Gelder (FCRA-Registrierung) folgender Menschenrechtsorganisationen: Centre for Promotion of Social Concern (People’s Watch), Citizen for Justice and Peace, Lawyers Trust und Sabrang Trust?

Wie bewertet die Bundesregierung Vorwürfe, die Ablehnungen seien politisch motiviert (www.hrw.org/news/2016/11/08/india-foreign-funding-law- usedharass-25-groups)?

3

Führt die Bundesregierung Prozessbeobachtung durch, wenn Menschenrechtsorganisationen gegen den Entzug ihrer Lizenz unter dem Foreign Contribution Regulation Act (FCRA) vor Gericht gehen, und wenn ja, welche Eindrücke hat sie dadurch zu den Gerichtsverfahren gewonnen?

In welchen Fällen wurde eine Prozessbeobachtung durchgeführt, und wenn nein, warum nicht?

4

Führt die Bundesregierung Prozessbeobachtung durch, wenn Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen aufgrund ihrer freien Meinungsäußerung unter repressiven Gesetzen, wie dem Gesetz zur Nationalen Sicherheit (National Security Act), dem Gesetz zur Verhütung von Straftaten (Unlawful Activities (Prevention) Act) oder dem Vorwurf der „staatsgefährdenden Aktivitäten“ angeklagt werden?

Wenn ja, welche Eindrücke hat sie dadurch zu den Gerichtsverfahren gewonnen?

In welchen Fällen wurde eine Prozessbeobachtung durchgeführt, und wenn nein, warum nicht?

5

Hat die Bundesregierung zur o. g. Behinderung der Menschenrechtsarbeit internationaler Nichtregierungsorganisationen, wie Amnesty International und Greenpeace, deren Konten durch die indische Regierung gesperrt wurden, Stellung genommen, und wenn ja, wie?

6

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Botschaften der Mitgliedstaaten der EU sowie die Delegation der Europäischen Kommission in Indien zu einer aktiven Unterstützung bedrohter Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsorganisation zu bewegen?

Welche konkreten Maßnahmen zur Unterstützung wurden angewandt?

7

In welcher Weise hat die Bundesregierung gegenüber ihren indischen Partnern Besorgnis über „Reprisals“ gegen Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen und NGOs, die mit den UN-Institutionen kooperierten, ausgedrückt (siehe: www.oursplatform.org/wp-content/uploads/G18 24710-Secretary-General-Reprisals-Report-HRC38-2018.pdf, S. 28-29)?

8

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen in Indien ein?

Wie reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Drangsalierung von zivilgesellschaftlichen Akteuren?

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, deren Arbeit zu unterstützen?

9

Welche Rolle spielt das Thema zivilgesellschaftliches Engagement im Menschenrechtsdialog der Europäischen Union und in den Regierungskonsultationen zwischen Deutschland und Indien?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die Pressefreiheit in Indien ein, und welche Schlüsse zieht sie daraus im Hinblick auf die aktuell stattfindenden Wahlen?

11

Was erwartet die Bundesregierung von der Mitarbeit Indiens im UN-Menschenrechtsrat und anderen UN-Organen hinsichtlich der Stärkung der Menschenrechte und besonders des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Involvierung von Anhängern, Mitgliedern und Mandatsträgern der Regierungspartei BJP in Hassverbrechen an Angehörigen religiöser Minderheiten, der Scheduled Castes (Dalits) und Scheduled Tribes (Adivasis) vor?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die weitgehende Duldung von Aggressionen hindufundamentalistischer Gruppen wie z. B. der Gau Rakshaks („Kuhschutztruppen“) gegen Angehörige anderer Religionen (www.nzz.ch/ international/im-namen-der-kuh-wie-selbsternannte-tierschuetzer-in- indienminderheiten-attackieren-ld.1461571)?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über nach Ansicht der Fragesteller verbreitete Straflosigkeit bei der Gewaltausübung von Sicherheitskräften gegen Zivilpersonen in den Bundesstaaten Jammu und Kaschmir und Manipur (https://amnesty.org.in/projects/justice-jammu-kashmir/; www.hrw.org/ news/2018/04/12/india-manipur-victim-families-activists-harassed)?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorgehen der Behörden im Bundesstaat Assam gegen Personen, die von den Foreigners Tribunals zu Ausländern erklärt worden sind (www.hrw.org/news/2018/08/06/ assams-citizenship-verification-will-have-repercussions-rest-india)?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausweisung von geflüchteten (asylsuchenden) Rohingyas nach Myanmar, einschließlich solcher, die vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in Indien registriert worden waren (www.unhcr.org/news/press/2019/1/5c2f2a374/unhcr-seeking- clarification-india-returns-rohingya.html)?

17

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu einer Strategie der indischen Regierung, im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern besonders auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Todesstrafe zu setzen, Stellung genommen, und wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht (https://thediplomat.com/2018/04/will-the-death- penalty-protect-indias-daughters-from-rape/)?

18

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Indien tätige internationale Unternehmen wie Vedanta Resources und Dow Chemical (Union Carbide) zur Beachtung indischen und internationalen Rechts anzuhalten und ggf. der Ladung vor indische Gerichte zu folgen?

19

Inwiefern thematisiert die Bundesregierung bilateral das Thema der Diskriminierung auf der Basis von Kaste und Herkunft – vor allem in Bezug auf Dalit –, und welches Engagement gibt es in dieser Hinsicht in den deutschen Projekten der Entwicklungszusammenarbeit?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die in einigen indischen Bundesstaaten verabschiedeten Gesetze, die einen Religionswechsel unter Strafe stellen (www.loc.gov/law/help/anti-conversion-laws/india.php)?

Berlin, den 29. April 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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